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tserer ans vor- !-INg6 Hertel. kuer. rlcsilf. veu 6. d?R ansport vol' kv bei iiiis Mi Verlaus lirchen. lilen ins sdruss. in. «ftMt - FahumfB mralh. I lisK >hbc»S^ »8- e zu habc^ s- örrÜ- »«lisch r. Uhr aa N, ;e»dcu Groß- lßn. srciui- r selig Dam bereit- 'tll. Thamdt, NoD. Sikbknlkh» mb die UiMM-rn. Imlslflull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Ps., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Ps. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jufertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Lruct und Ä<vl«q ovn Markin Berfter m VMsdruu. — BrrantwL.ilich für vi» Redaktion H A. Berg>r taieid«. No. 93 Sonnabend, Von 8. August 1896. W. v.c ^rgannanon oes ^anomerrs in m oen remeu . "gen zur Veröffentlichung gelangt, nnd zwar in der an Ziemlich unscheinbaren Form einer Novelle zur Gewerbe- h."uug. Es stellt sich als ein umfangreiches Werk dar, di?' 1" fünf Abschnitten — zu denen sich außerdem noch da-Äschen Schluß- und Strafbestimmungen gesellen — .7 Aöthige über die von reichswegen geplante Organi- sollen. -Es muß also selbstredend gelten, daß erst nach einer eingehenden Prüfung dieses umfangreichen und einschneiden den Planes einer Organisation des Handwerks eine Be- urtheilung seiner Wirkungen und Tragweite möglich sein wird. Wenn schon jetzt in einem Theile der linksradikalen Presse der nunmehr bekannt gegebene Gesetzentwurf einer äußerst abfälligen Kritik unterzogen und an ihm sozusagen kein gutes Haar gelassen wird, so ist ein solches Gebühren nicht zu billigen. Die Reichsregierung meint es gewiß ehr lich mit ihrem Versuche, dem nothleidenden Handwerk durch die vorgeschlageue Organisation zu Hilfe zu kommen, eben deshalb darf auch nicht gleich ein leichtfertiges und ab sprechendes Urtheil über diese Aktion gefällt werden. Vor Allen kommt es doch darauf au, wie sich das Handwerk selbst zu den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen stellt, das selbe ist doch der nächste und wichtigste Interessent. Die Art und Weise, wie die Vertreter des Handwerks in ihrer Mehrzahl die neuen Bestimmungen aufnehmen werden, dürfte wohl das weitere Geschick des Entwurfes maßgebend beeinflussen, wenn anders man in Regierungskreisen gesonnen ist, in dieser wichtigen Angelegenheit des Handwerkerstandes den letzteren selbst ein gewichtiges Wort zuzugesteheu. Ä Ä des Handwerks enthält. Angesichts der räumlichen h ^dehnung ist es selbstverständlich unmöglich, dessen Einzel- i Mi beschränkten Rahmen eines Zeitungsartikels wieder- seien deshalb an dieser Stelle nur die hervor- Midsten Punkte nochmals berührt. ci». Der und Wichtigste Abschnitt handelt von dem hauchen Organisationsplatte, es wird die Gliederung des Hanerts in Zwaugsinnungen, Handwerksausschüsse und Abschnitt enthält die Bestimmungen über das Lehrlings wesen. Sie zählen die Fälle auf, in denen das Halten und bilden von Lehrlingen zu untersagen ist, verbreiten sich über die Pflichten nnd Rechte des Lehrherrn, über die Lehr- Handwerks. z. Der längst augekündigte Entwurf eines Reichsgesetzes . er die Organisation des Handwerks ist in den letzten Der Stadtrat h. I. V. «ovrnv. Ugch Zlchtung Zwangsinnungen vorgeschrieben, die , glichen Bezirken abzugrenzen sind, und wobei als ch>eÄM Regel bestimmt wird, daß für jedes Gewerbe gcini,-sondere Innung zu errichten ist, doch soll es unter ^krbe Umständen zulässig sein, mehrere verwandte Ge- einer einzigen Innung zu vereinigen. Nachdem bestjs Mchuitt das Nähere über die Zugehörigkeit zur Innung charakterisirt er die Ausgaben derselben, als deren erscheinen: Pflege des Gemeingeistes und des ÄrMsems der Standesehre uuterden Jnnuugsmitgliedern, ^t> gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern ^lbei^Een, Fürsorge sür Herbergswesen und den >khiiE""chweis Durchführung der Vorschriften über das >di ^Mweseu, Entscheidung in bestimmten Streitigkeiten; Hre ^""uffe hieran erfahren die Befugnisse der Innungen xffetto "Ung. Des Weiteren wird die Errichtung eines ^WiÄÄichuises bei jeder Innung mit Festsetzung seiner ausgesprochen. Die Handwerksausschüsse, das "cd in der Organisation des Handwerks, haben ^ unnigsvertretern und aus selbständigen Handwerkern, jb, dj'^ Innung angehören, zu bestehen. Ihnen liegt es zur Handwerkskammer zu vollziehen, die Ml^sü"mhrnttg zu reguliren und gewisse, ihnen Vonden ^üldinÄ/.^ übertragende Befugnisse auszuüben. Bei jedem i^eii Ausschuß ist ebenfalls ein Gesellenausschuß zu Abilin ^Handwerkskammern endlich, über deren Er- » die Landes - Centralbehördc Verfügung zu treffen Tagesgeschichte. Der Kaiser und die innere Politik. In aus ländischen Blättern werden Betrachtungen darüber angcstellt, daß heute in Preußen das ganze politische Leben von der Person des Kaisers abhäuge und es keinen Willen neben dem seinigcu gebe. Dazu bemerkt die „Kölnische Volks zeitung": Die Untersuchungen über unsere politischen Verhältnisse scheinen sich immer mehr in einer sonderbaren Weise zuzuspitzen, nämlich zu Vergleichen zwischen dem alten und dem neuen Cours. Die Polemik wieder die reits mitgetheilten Kundgebungen der Theilnahme aus ländischer Herrscher nnd Regierungen anläßlich des Unter ganges S. M. Kanonenbootes „Iltis" schließen sich nach der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" noch folgende an: Die Königin von Großbritannien und Irland hat dem Kaiser durch Vermittelung der hiesigen königl. groß britannischen Botschaft ihr Beileid an dem Untergang des „Iltis" aussprechen lassen. Auch der königlich groß britannische Marineminister, Air. Goschen, hat in seinem Namen und in dem der übrigen Lords der Admiralität den kaiserlichen Botschafter in London des aufrichtigsten Beileids versichert und in seinem Schreiben hinzugerügt, daß die englischen Seeleute in allen Theilen der Welt den Verlust so vieler deutscher Kameraden betrauern würden. Die hiesige königliche italienische Botschaft hat eine Drahtung des königlich italienischen Ministers des Aeußercn zur Kennt- uiß des Auswärtigen Amtes gebracht, worin die lebhafte Theilnahme Italiens an dem Untergang des „Iltis" aus- ker Gt ehentwurf über öle Oraanisation des bat, sollen besonders das Lehrlmgswesen naher regeln und - überwachen, sowie für Innungen wie Handwerksausschüsse theils als berathende, theils als anordnende Instanz fungiren und daneben noch bestimmte Vorrechte haben. Der zweite Abschnitt des Entwurfs läßt freie Innungen zu, die aus selbstständigen Gewerbetreibenden, die weder einer Innung angehören, noch einem Handwerksausschuß unterstehen, gebildet werden können. Ihre Aufgaben und Befugiiiffe sind ähnliche, wie diejenigen der Zwangsin- nungen. Der dritte Abschnitt handelt in knapper Form von den Jnnungsverbänden, zu welchen sich Zwaugsinnungen wie freie Innungen zusammenfchließen können. Der vierte zeit u. s. w. Der fünfte Abschnitt endlich bezieht sich auf den Meistertitel und bestimmt in seinem Kernpunkte, daß — ... nur diejenigen Handwerker, welche erfolgreich eineMeister- djx Krkskammern vorgeschlagen. Für 77 Gewerbe wird Prüfung vor der hierzu einzusetzenden Kommission bestanden UM»»" nnn rrm<7nnKninim^n Hahm und Lehrlinge halten dürfen, den Meistertitel führen Gegenwart pflegt in e>ne Verherrlichung der Vergangenheit auszuklingen .... Im Uebrigen trifft das Wort: „Alles der Kaiser!" das Nichtige. Das haben auch die Leute er fahren, die so viel Kraft ansetzten, um den Grafen Kaprivi zu stürzen. Es hat sich nichts geändert, weil nicht der Kanzler der eigentliche politische Leiter ist, sondern der Kaiser .... lind ginge Fürst Hohenlohe ab — so würde es „noch so" sein. Er würde zweifellos einen Nachfolger erhalten, der denselben Faden spänne, und die wirklich leitende Instanz bliebe wie bisher der Kaiser. Auch die bald gegen v. Boetticher, bald gegen v. Marschall, bald gegen v. Hammerstein gerichteten E werden ihr Ziel verfehlen, denn entweder bleiben diese Minister doch ans dem Posten oder, wenn einer von ihnen abgehcn sollte, kommt ein Gesinnungsgenosse von ihnen wieder. Es ist gar nicht daran zu denken, daß der Kaiser einens seiner Minister die Freiheit lassen sollte, neue Wege zu wählen. Berlin. Der Untergang des „Iltis". Deube- Bekanntmachung. Erbtheilungshalber soll das dem Wirthschaftsbesitzer Ehregott Daniel Klemm in Herzogswalde gehörig gewesene Grundstück, Folio 37 des Grundbuchs, Nr. 36" des Brand-Catasters für genannten Ort sammt Inventar und Ernte auszugs- und herbergsfrei am 14. August 18Ü6, 9 Uhr Vormittags an unterzeichneter Amtsstelle versteigert werden, was unter Bezug auf die an der Gerichtstafel und im Gasthof zu Herzogswalde befindlichen Aushänge hierdurch bekannt ge macht wird. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 24 Juli 1896 I. V. Kmmsssrath. Bekanntmachung. Am 18. August dieses Jahres etwa in der Zeit von 7 bis 11 Uhr Vormittags wird die II. Abtheiluug des Königlichen 1. Feldartillerie-Regiments Nr. 12 dem zwischen Wilsdruff, Grumbach, Braunsdorf, Großopitz, Tharandt, Fördergersdorf, Pohrsdorf, Herzogswalde, Helbigsdorf, Limbach und Birkenhain gelegenen Gelände ein Schienen uiit scharfer Munition abhalten Auf Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen wird den hiesigen Einwohnern nun hiermit bekannt gegeben, daß 1 ., während des Schießens fänunttiche durch das (tzclände führende Strafen und weae durch Militärpostcn und von dem Regiments-Kommando ausgestellte Tafeln gsspvnnt werden wirb, daß 2 ., während des Schießens Niemand über die aufgestellten Tafeln hinansgehen oder das von einem Posten zum andern in der Richtung nach dem Schießplätze gelegene Gelände betreten darf, daselbst ins Besondere auch jede Feld- oder Waldarbcit zu unterbleiben hat und den Weisungen der aufgestellten Sicherheits posten und Patrouillen unweigerlich Folge zu leisten ist, sowie daß 3 ., Strohfeimen innerhalb des Schießgelündes nicht errichtet werden dürfen. > .Da nicht ausgcfchloffen ist, onst einige Geschosse blind gehen werden, so werden die hiesigen Einwohner hiermit etwa aufgefundene blind gegangene Geschosse der großen Gefahr wegen nicht zu berühren, vielmehr an Ort und liegen zu lassen nnd von dem Funde bei dem unterzeichneten Stadtrathe behufs Anzeigeerstattung an die Königliche umtshauptmanuschaft Meldung zu machen. Eine Skizze über deu Schießplatz liegt zur Einsicht hier aus. Wilsdruff, den 31. Juli 1896.