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WWW Mwff ?H«M, WM, AÄch M !>ie WWÄkL Amtsktatt für die NmisbauvtmannschaU zu Meißen, das Kal- Amtsgericht Md de» Htadtralb zu Wilsdruff- Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. 1890 Nr. 18. Dienstag, den 4. März Bekanntmachung, die Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve sowie von ausgebildeten Landstnrmpflichtigen des zweiten Aufgebotes wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse betr. Die König!. Ersatzkommission des AushebunzsbezirkeS Nossen wird im Anschlusse an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige An träge von Militärpflichtigen der in der Ueberschrift bezeichneten Gattungen auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen, gewerblichen und Familienverhältnisse Dienstag, den 2S. März dss. Js. vormittags Id Uhr im Gasthofe „zum Deutschen Haus" i« Nossen Entschließung fassen. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von § 122 der Deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 (Seite 752 des Gesetz- und Verordnungs-Blattes vom Jahre 1888) auf Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben zu können glauben, haben ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Militärxapiere bei dem Stadtrathe resp. Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes anzubringen. Von diesem sind die fraglichen Gesuche zu prüfen und darüber spätestens bis zum 15. März dss. Js. eine Nachweisung anher einzureichen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die ob waltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Die Reclamanten haben in dem anberaumten Termin zur Eröffnung der Entscheidungen auf ihre Gesuche persönlich zu erscheinen. Meißen, am 26. Februar 1890. Der Civil-Vorsitzeude der Kimigl. Ersatz-Commission des Aushebnngsbezirkes Nossen, Amtshauptmann v. Airchbach. Bekanntmachung, Vie Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend. Unter Hinweis auf di; untcrm 17. Januar dieses Jahres im hiesigen Amts- und Wochenblatts erlassene Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. December 1889, die zur Erlangung -er Invali-en- und Altersrente währen- -er Ne» hergangszelt nach -em Inkrafttreten -es Reichsgefetzes von, 22. Juni f88y erfor-erlichen Nachweise betreffend, machen wir nochmals darauf aufmerksam, 1 ., daß es sich für die Versicherten Behufs Erlangung von Erleichterungen und Vergünstigungen hinsichtlich der Wartezeit für die Invalidenrente darum handelt, nachzuweifen, daß sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, jedoch innerhalb der letzten 5 Jahre der Erwerbsunfähigkeit, in einem Arbeit«- oder Dienstverhältnisse gestanden haben, welches nach dem Gesetze die Versicherungspflicht begründen würde, (§ 156 Absatz 1 des Gesetzes;) 2 ., daß sich Behufs Erlangung gleicher Erleichterungen hinsichtlich der Wartezeit für die Altersrente die Versicherten, welche das Hy. Lebensjahr vollendet, einen Nachweis darüber zu verschaffen haben, daß sie während der dem Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar vorangegangenen 3 Jahre insgesammt mindestens 141 Wochen hindurch thatsächlich in einem nach dem Gesetze die Versicherung begründenden Arbeits- oder Dienstverhältnisse gestanden haben, (§ 157 des Gesetzes.) Hiernach erscheint es überhaupt von größter Bedeutung, daß alle über 16 Jahre alten Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, welche demnächst unter § 1 des mehrgedachten Gesetzes fallen werden, also alle gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehr linge oder Dienstboten, ferner Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge, welche Lohn oder Gehalt, aber regelmäßig nicht mehr als 2000 Mark jährlich erhalten, endlich die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und von Fahr zeugen der Binnenschifffahrt, — schsn jetzt auf rechtzeitige Beschaffung vsn Arbeits- nn- Arankheitsbescheinigungen bis zum Jahre 1886 zurück bedacht sind. Handelt es sich dabei um Arbeits- oder Dienstverhältnisse, welche inzwischen wieder gelöst worden sind, so empfiehlt es sich, die erforderlichen Anträge unverzüglich zu stellen. Die erlangten Bescheinigungen, Welchs nur zum Zwecke der Erlangung von In validen- und Altersrente vorgezeigt zu werden brauchen, sind sorgfältig aufzuhebeu, da der Besitz derselben später für den Anspruch auf Rente entscheidend sein kann. Wegen Ausstellung der Arbeits- und Krankheitsnachweise und wegen aller sonst hier einschlagenden Verhältnisse wird auf die eingangsge- dachtc Bekanntmachung des königlichen Ministeriums des Innern verwiesen. Formulare über Krankheitsnachweise unter It werden den Herren Gemeinde- und Gutsvorständen im Laufe dieser Woche zugehen. Schließlich dürfte zu empfehlen sein, sich wegen Erlangung der Arbeits- und Krankheitsnachweise an die Herren Gemeinde- oder Gutsvor steher bez. die Arbeitgeber und den unterzeichneten Krankenkassenvorftand zu wenden. Wilsdruff, am 28. Februar 1890. Der Vorstand des Krankenkassenverbands im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. Ficker, Brgmstr., Vors. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Frühjahr-markt wird Donnerstag, den 13. nnd Freitag, den 14. März abgehalten. Wilsdruff, am 28. Februar 1890. Der Stadtg emeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagergeschichte. Ueber den Eindruck den der Wahlausfall auf Se. Maj. den Kais er gemacht hat, will die „Straßburger Post" Folgendes erfahren haben: „Es fehlte nicht an der Meinung, der Kaiser werde durch die Verschiebung des Schwerpunktes nach links schmerzlich betroffen werden und sich vielleicht dadurch zu einer Aenderung seines Verhaltens in Sachen der Sozialreform bestimmen lassen. Man kann wohl kaum etwas Thörichteres «»nehmen. Denn abgesehen davon, daß der Kaiser sich seiner ganzen kühn und groß veranlagten Natur nach nicht einschüchtern läßt, so ist auch die neue Mehrheitsbildung seinen Hauptplänen gar nicht so ungünstig. Nicht nur die beiden großen Parteien, welche aus dem Wahlkampfe bis jetzt ungeschwächt hcrvorgegangen, wie die „Norddeutsche" meint, sondern auch der Freisinn und die Sozialdemokratie zählen die Sozialrcsorm zu ihrem Programm. Die Führer der Letzteren versichern dazu, daß dieses Programm von ihnen auf friedlichem Wege zur Durchführung gebracht werden solle. Jetzt nun werden sie zu zeigen haben, ob es ihnen mit der Sozialresorm ernst ist; ob sie gewillt sind, mit der Regierung unseres Kaisers nicht nur für den Arbeiterschutz, sondern auch für die Lösung aller der Fragen in positiver Arbeit einzutreten, ohne die der ganze Ar beiterschutz für die Lösung der sozialen Frage und zur Erlangung des sozialen Friedens verlorene Liebesmühe wäre, wir meinen beson ders eine Steuerreform, welche die Arbeiter entlastet und das jetzt bevor zugte Kapital stärker heranzieht. Wenn der Kaiser für diese Reformarbeit, die bisher wehr als gut verschleppt worden, eine hülfsbercite Mehrheit in dem neuen Reichstage findet, dann kann und, wie wir den Kaiser zu kennen glauben, wird es ihm gleich sein, von welchen Parteien dieselbe