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Das Verzeichniß der zur land- und forstwirthschaftlichcn Berufsgenossenschäft für das Königreich Sachsen gehörigen Betriebsnnternehmer in der Stadt Wilsdruff ist bei uns ein- Uangen und liegt vom 15. dieses Monats ab zwei Wochen lang in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht der Bethciiigten mit dem Bemerken aus, daß die Betriebsunternehmer binnen einer weiteren Frist von 4 Woche»« wegen der Aufnahme oder Nichtaufnahme ihrer Betriebe in das Verzeichniß, sowie gegen die Zahl der beitragspflichtigen Einheiten und das Ergebniß der Veranlagung nach § 38, Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 bez. § 14, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. März 1888 bei dem Genossenschaftsverbande Einspruch erheben können. Die Unternehmer land- und forstwirthschaftlicher Betriebe haben auf das Jahr 18^1 einen Beitrag von 1,5 Pfennig auf je eine beitragspflichtige Steuereinheit an die Ge nossenschaft zu entrichten. Der mit hier eingegangene Heberollenanszug, aus welchem die Höhe der zu zahlenden Beiträge und diejenigen Angaben zu ersehen sind, welche die Zahlungspflichtigen in den Stand setzen, die Richtigkeit der angestellten Beitragsberechnung zu prüfen, liegt ebenfalls von« 1». dieses Monats ab zwei Wochen in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht der Vetheiligten aus und steht den Betriebsunternehmern nach § 82 Absatz 2 des gedachten Reichs- bez. § 18 Absatz 3 des erwähnten Landesgesetzes das Recht zu, unbeschadet der Ver pflichtung zur vorläufigen Zahlung, gegen Berechnung der Beiträge binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen bei dem Genossenschaftsvorstande Einspruch zu "heben. Durch diesen Einspruch kann die Veranlagung nicht angefochten werden. Einsprüche der Unternehmer gegen die Veranlagung oer Betriebe im Unternehmerverzeichnisse und gegen die Höhe der Beiträge sind direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden, Reitbahnstraße No. 20, zu richten. Die Zahlung der Beiträge hat bis zum 23. dieses Monats bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung in hiesiger Rathsexpedition zu erfolgen. Wilsdruff, am 13. April 1892. Dev Stadtgemeinberath. Brgmstr. Bekanntmachung. Etwaige Gesuche um Versetzung von Kindern aus einer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis Freitag, den 22. April von den Eltern persönlich, resp. schriftlich anzubringen. Wilsdruff, den 13. April 1892. Der Direktor der ftädt. Schulen. Norddeutsche Hagel - Versicherungs - Gesellschaft Heschäftsstand pro 1891: 74898 Polizcn mit 582,928,375 Mk. Verfichernngssumme. Reserven: 651494 Mk. 27 Pf. Zur Versicherungsnahme bei dieser grösztcn und nachweislich billigste»« aller in Sachsen arbeitenden Hagel versicherungs-Gesellschaften halte ich mich empfohlen. Versicherung kann mit oder ohne Stroh genommen werden. Bei Verzicht auf geringe Schäden hoher Prämien- kabatt. Bei längerer Schadenfreiheit Uabatt bis zu 50 Prozent -er Prämie. Zur Ertheilung weiterer Aus kunft ist gern bereit «U8t»v ^VilsUruir. Landl. Vorschuß - Verein zn Nrogis. Unsre nachbezeichneten Kassen sind künftig an den Ssnntagen nur zu den nebenbezeichneten Stunden geöffnet: üauptcaffe in Ilrsgis 10—12 Vorm, und 4—6 Nachm. Lassenstelle in Vurkhar-swal-e 10—12 „ „ 3—5 „ ,, in Dittmannsdorf 10—12 „ „ 3—5 „ Ganz geschloffen bleibt an den Osler-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen, am Chorfreitag, Himmel- lahrtsfest und an den Bußtagen. Das Direetoriu m. MorttL Erstes — Spccial-Ntsic-Gcschäft Dresden, Webergaffe 1, 1. Etage, Ecke Altmarkt. Zieue einKvtraUvu kommen in ganz bedeutender Auswahl von pr-ima i-kinviollonon moltonnon Elsasser, Geraer, Greizer und Glanchaner Fabrikate zum Verkauf. 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