Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Wilsdmf, Thara»-, Rossen, Sievenlehn «nd die Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 1ö. Juni 1849. 24. Verantwortlicher Nedactcur und Verleger- Albert Reinhold. v-n »!,s» Zil-s^rist erscheint alle Freitaze -In- Nummer. Der Vrel« für den Dlcrtellachr^ang detr»at 10 Ngr. DSmmMche KSnfql. Poft- imtcr de« Inlandes nedmcn B-s!-I!ung-n darauf an. Dclanntmachungcn, welche im nächsten Stiirk erscheinen sollen, werden in Wilsdruf bi- Montan Abends 7 Nbr, !n Tbarand bis Monta«, Nachmittag« 5Ubr, und In Stoffen bis Mittwoch Vormittags 11 Uhr angenommen. Auch können btS Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post cm den Drucken befördert werden, so daß sie in der nächsten Numn-er erscheinen. Mir erbitten unS dieselben unter den Adrepen: „An dre Redaction des Wochenblattes in Wilsdruf", „an die Agentur des Wochcnstlartes in Ltzarand " und „an die Wochenblatts-Expedition in Nossen". In Meissen werden Aufträge und D-strlluuokn in der Buchhandlung von C. E. Klinkicht und S-ohn besorgt. Etwaige Beiträge, welche der Tendenz deS Dlalle- <> Orvechc.-. wllcn stets tt.lt gr^^em Danke angenommen werden. Die Redaction. B e f e h L. Es ist zu meiner Kenntniß gelangt, daß dem zu Aufrechihaltuug der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Kriegsstandsbczirke unterm t2. vorigen Monats von mir erlassenen Befehle nicht allenthalben genau nachgegangen wird, namentlich aber gewisse politische Vereine, zum Theil unter verän dertem Namen, ihr Haupt von Neuem erheben und ihr verbrecherisches, auf Umstoßung aller staatlichen Ordnung berechnetes Treiben wieder beginnen sollen. Die Erörterungen hierüber sind bereits im Gange und cs werden die Schuldigen der ihnen gebüh renden Strafe sicherlich nicht entgehen. Unerwartet Dessen will ich aber den vorerwähnten Befehl hiermit in Erinnerung bringen und insbe- sondere darauf aufmerksam machen, daß Jeder im Kriegstandsbenrke, welcher zu politischen Zwecken Versammlungen und Zusammenkünfte veranstaltet, oder solchen als Theilnehmer beiwohnt, oder bei deren Veranstaltung und Abhaltung irgendwie behülflich ist, welcher der absichtlichen Verbreitung aufreizender Schriften gegen die Staatsrcgierung oder Staatsverfassung, ingleichen aufreizender Aeußerungen gegen dieselben sich schuldig macht, welcher das Militair zum Treubruch zu verleiten sucht oder gegen selbiges Schmähungen aus- stößc, und überhaupt Jeder, welcher absichtlich Etwas unternimmt, was die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet, unnachsichtlich die verdiente Strafe finden wird und daß außerdem Schank- und Gastwirthschafccn, ingleichen andere in deren Kategorie gehörige Etablissements, in denen Conttavennonen gegen meinen Befehl, so wie Excesse und Ruhestörungen, unter Verschulden des Wirths wiederholt vorkommen, sofort werden gänzlich geschlossen werden. Alle Polizeibehörden des Bezirks haben zur Vermeidung eigener Verantwortlichkeit über strackliche Handhabung meines Befehls mit allen ihnen nur zu Gebote stehenden Mitteln zu wachen, ihre Organe jur sorgfältigsten Vigilanz hierunter nachdrücklichst anzuweisen und mir von etwa vo> kommenden Contra- vcntionen schleunigst Anzeige zu machen. Indem ich übrigens bei Ausübung meines Amtes auch noch auf die thätige Mitwirkung und Un- terstützung aller Bessergesinnten und namentlich darauf rechne, daß ein Jeder, dem das Wohl des Vater landes wahrhaft am Herzen liegt, in seinem Kreise auf Berichtigung der vielfach verbreiteten falschen, für den Staat nachtheiligen und die öffentliche Sicherheit beunruhigenden Gerüchte thunllchst hinwirken Werde, wünsche ich, daß nicht die Nothwendigkett für mich eimrelcn möge, Das mit Strenge durchsetzen i» müssen, was ich auf schonende Weise und mit Milde zu erreichen hoffte- Endlich ist gegenwärtiger Befehl im Bezirke des Kriegsstandes nach §. i2 des Preßgesetzes vom 18. November l848 m die daselbst bezeichneten öffentlichen Blätter aufzunehmen. Dresden, am 8. Juni 1849. Der Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht. v. Schirnding.