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W. vom en zu- Arbeit res der >g- umern rmmcr ezieheu 55. 0NN- 'rzeich- gvp- ai- Zwci- en. Ühr: rett r Re» nf. oll bei durch asthof °f zu , soll durch Wochenblatt für WW-rmf, Thqpanv, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 11. Mai 1849. 19. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Albert Reinhold. . Den dieser Zeitschrift erscheint -Ile Freita-e eine Nummer. Ler ^rc» für den «>EI°»r,<in, »e«r«,t tv »qr. ermmML-K?ni«!. Vr,- «mt« d-t LnIand-4 nekmen Deftellungen darauf an. ivekanntmachungen, welche Im nächsten Cn«e erscheinen fallen, werden in Wiireruf »Ist Montag Abend- 7 Uhr, in Tharand bis Montag Nachmittags SUHr, und in Nossen bis Mittwoch Vormittag- 11 Uhr angenommen. Auch können biS Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Pest an den Drucken befördert werden, so da» ne in der nichslen Nummer erscheinen. L^ir erbitten unö dieselben u, er den Adressen: ,,An die Rodaction des Wochenblattes in Wilsdruf die Agentur des Wochenblattes in Lkarand " und „an die Wochenblatts ° Expedition in Nossen". In Meissen werden Auftrage und Bessettinigen in dcr 7-uchl! ndlung von b. (7. Künttcht und Sohn desergt. Etwaige Beitrage, welche der Tcndent deS Blatte» Die Ncdaction. Inmitten der furchtbaren Ereignisse, welche die jüngstvergangenen Tage ge boren und deren Ausgang noch tief verschleiert vor den entsetzten Blicken liegt, sind wir außer Stande gewesen unser Blatt im gewöhnlichen Umfange erscheinen zu lassen. Auch fühlen wir uns im Augenblicke unvermögend, auch nur in einigen leisen Umrissen über die furchtbare Katastrophe uns auszu-' sprechen, da die Ereignisse alle Stunden wechseln. Gott sei das Geschick derselben empfohlen! Wtlsdruf, am Morgen des 8. Mar 1.849. Die Redaction. Es hat sich während der ununterbrochenen Anwesenheit Er. Majestät des Königs und der verantwort» lichen Slaatsmmister im Lande eine sogenannte provisorische Regierung für Sachsen in Dresden gebildet, welche Befehle an die Behörden erläßt und sogar zu bewaffneten Zuzügen nach Dresden auffordert. Es werden daher alle Polizeibehörden des Landes unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Gesummt- Ministeriums vom.^/Dieses Monats und unter Hinweisung auf die sie treffende schwere Verantwortlichkeit hierdurch angewiesen, mit -».'len ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß das Ansehen der Gesetze und der bestehenden verfassungsmäßigen Regierung aufrecht erhalten und dem verbrecherischen Be ginnen der sogenannten provisorischen Regierung energisch entgegengelreten werde. Alle ihrem Könige und der Verfassung treuen Bewohner des Landes werden aufgcfordert, sich unter den jetzigen schwierigen Verhältnissen nicht passiv zu verhalten, sondern die Bemühungen der pflichtgetrcuen Behörden auf alle Weise zu unterstützen! Die Regierung wird nicht wanken in der Erfüllung ihrer Pflicht, die Herrschaft der Gesetze aufrecht zu erhalten und wieder herzustellen, wo sie momentan unterbrochen war. Ein großer Theil der aufrührerischen Stadtlheile Dresdens befindet sich bereits in der Gewalt der Truppen, deren Treue, Muth und ausdauernde Tapferkeit im Kampfe für König und Verfassung den Dank des Vaterlandes im höchsten Grade verdienen. Die völlige Unterdrückung des Aufstandes in der nächsten Zeit ist außer Zweifel. Dresden, den 7. Mai 1849. Ministerium des Innern. Im Auftrage des Ministers v. Friesen.