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Ws che« Klatt für WKS-ruf, Lharand, RsffeN, SisSenleh« »md -ie Umgeg-tt-en. 8. »juIN'NiUA Sonnabend, den 23. Dccembcr 1848. Xtl. ^6. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold. Don dieser Zeitschrift erscheint Mittwochs nnd Sonnabends -ine Nummer. Der Preis für den Diertelfahrgang beträgt IO Ngr., für welchen dieselbe von der Redaction in Wilsdru', den Agenturen in Tharaud, Nossen, und Siebcnlehn sowie der Duchdru-k-r-i von C E. ätlinkicht und Sohn in Meißen bezogen werden kann. Auch nehmen dieselben Bekanntmachungen aller Art zur Beförderung an. Dio Redaktion. Dekanntmachung. Nachdem Versuchsweise unsere Zeitschrift seit dem 5. Juli d. I. wöchentlich zweimal, und zwar in der Regel in einem halben Bogen, erschienen, hat sich der Wunsch eines großen Theils unserer Abonnenten, namentlich der Landbewohner, das Blatt möge doch wieder, wie früher, wöchentlich einmal und zwar in einem ganzen Bogen ausgegeben werden, so entschieden kund gegeben, daß wir demselben zu entsprechen sür unsere Pflicht und Schuldig keit halten. Die Gründe, welche man dafür angeführt, sind so gewichtiger Natur, daß sie unsere ernsteste Beachtung in Anspruch nahmen. Namentlich war cs die Schwierigkeit, die Exemplare unserer Zeitschrift zweimal wöchentlich schnell und zugleich sicher den Abonnenten aus dem Lande, wo dieselbe in einein weiten Umkreise zahlreicher Leser sich erfreut, zugehen zu lassen. Auch war der Naum eines halben Bogens ost ein zu beschränkter, um die Ausnahme größerer Arnket oder Aufsäße von maumchsaltigerm Interesse zu gestatten. Es wird demnach von jetzt an unser Blatt, wie früher, Freitags, und zwar zum ersten Male nächstkommenden Freitag, als am 29. December, erscheinen, während nächste Mittwoch die Ausgabe des Blattes schon wegfällt. Indem wir fern von dem Glauben sind, man werde hier oder da diese Rückkehr zum Alten einen Rückschritt nennen, überlassen wir uns der Hoffnung, daß es uns auch ferner gelingen werde, die Theilnahme des Publikums an unserm Blatte rege zu erhalten. Na mentlich werden wir es uns angelegen sein lassen, da uns nun ein größerer Raum wieder zu Gebote stehen wird, in jeder Nummer die neuesten politischen Ereignisse in möglichst übersichtlicher und faßlicher Weise zu besprechen. Die Ne-action. Verordnung, die Einschärfung der bei Beerdigung der an ansteckenden Krankheiten Verstor benen erforderlichen Maaßregeln betreffend. Es ist zu bemerken gewesen, daß bei den jetzt m manchen legenden des Landes epidemisch ver kommenden Nervcnfübern i Typhus) und anderen theils ansteckenden, theils die LuÜ in der Umgebung des Kranken und des Verstorbenen schnell verunreinigenden Krankheiten die Vorschriften des Generale, die bei Beerdigung der an ansteckenden Krankheiten verstorbenen Personen zu beobachtenden Dorsichts. maastregeln betreffend, vom >3. Februar 1801, nicht überall gehörig beobachtet worden sind, und daß selbst den von den Todlenbcschauern in Gemäßheit ihrer Instruction getroffenen Anordnungen stiller Be gräbnisse entgegen gehandelt worden ist. Da kierdurch theils gefährliche Erkrankungen der bei den Leichenbegängnissen derartiger Personen Beschäftigten oder denselben Beiwohnenden vorgekommen sind, theils aber die Epidemien selbst an Aus breitung und Bösartigkeit gewonnen haben, so werden zu Verhütung weiterer Unglücksfälle und zur