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Tharandt, Vosen, Aiebentehn and die Umgegenden. Amtsblatt für die Königt. Amtshauptmanuschaft zu Meißen, das Köniql. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 1V Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 88 Diensag, den 7. April 1885» Bekanntmachung. Die diesjährige Dtutenmusterung und Fohlenschau soll für das Zuchtgediet Moritzburg am 20. April Vorm. 9 Uhr mit Prämiirung in Moritzburg, Großenhain am 21. April Vorm. 9 Uhr ohne Prämiirung in Großenhain, - Altlommatzsch am 23. April Vorm. 9 Uhr ohne Prämiirung in Lommatzsch» «Kessele-orf am 13. Mai Vorm. 9 Uhr mit Prämiirung in «Kesfelsöorf, Zella am 12. Mai Vorm. 9 Uhr ohne Prämiirung in Zella stattfinden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelangt, wird noch darauf hingewiesen, daß zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern nunmehr für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um 3 Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt Werden. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur ftattzufinden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als konkurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung aus einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 16. April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt erfolgen. Schließlich werden die Herren Gemein-evorftände hiesigen Bezirks hierdurch veranlaßt, die Pferdebesitzec ihres Orts auf die obengednchte Stutenmnsternng und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtzeitig aufmerksam zu machen. Meißen, am 17. März 1885. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Oeffentliche Zustellung. Die ledige Selina Anna Wolf und der Federviehhändler Karl Heinrich Wolf in Mohorn, als Altersvormund der unmün digen Lina Hedwig Wolf daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Sommer hier, klagen gegen den Stellmacher Theodor Schurig aus HcrzogSwalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen gesetzlicher Ansprüche aus außerehelichem Beischlase mit dem Anträge auf Verurthei- lung des Beklagten und zwar erstere zur Bezahlung von 21 Mk. —- Geburts- und Taufkosten sowie 60 Mk. —- Ausstattung, Feststellung dieses Satzes richterlichem Ermessen anheimstellend, letzterer zur Bezahlung eines zweckentsprechenden Beitrags zum Unterhalte des von ersterer außerehelich gebornen Kindes „Lina Hedwig" v,on Zeit der Geburt bis zu dessen vollendetem 14. Lebensjahre und zwar der bis jetzt fälligen Beträge sofort in ungetrennter Summe, der künftig fällig werdenden in monatlichen Porto- und kostenfreien Vorauszahlungen, nicht minder, " falls das Kind vor erfülltem 14. Lebensjahre versterben sollte, des nothwendigen Begräbnißaufwands unter Verfüllung in die Kosten dieses Verfahrens und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu'Wilsdruff auf den 13. Mai 1885 Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wilsdruff, den 21. März 1885. Busch, Gerichtsschreiber des König!. Amtsgerichts. Aufgebot. Auf Antrag des Vertreters in dem Nachlasse des am 28. Juli 1827 in Lößnitz gebornen und am 6. Deccmber 1884 in Rothschönberg ledigen Standes verstorbenen Schasknechts Johann Gottfried Möbius ist behufs Ermittelung der unbekannten Erden von dem unterzeichneten Amtsgerichte der 20. Mai 1885 Vormittags 10 Uhr zum Aufgebotstermin bestimmt worden. Es werden daher die etwaigen Erben des p. Möbius hiermit aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine zu erscheinen, über ihre Personen sich auszuweisen, bez. ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der betreffende Nachlaß für erblos angesehen und den Gesetzen gemäß über denselben verfügt werden wird Königl. Amtsgericht Wilsdruff, am 21. März 1885. vr. Gangloff. Aekanntmachung. Die Aufnahme der angemeldeten schulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, den 13 April, nachm. 2 Uhr im Schulsaale, während der Unterricht für diese Kinder erst am darauffolgenden Dienstag beginnt, weshalb weder Bücher noch Geschenke bei der Aufnahme mitzubringen sind. Wilsdruff, den 4. April 1885. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. Dagesgeschichte. Unter den zahlreichen Telegrammen, die dem Reichskanzler Fürst Bismarck aus Anlaß seines Geburtstages zugegangen sind, sind besonders hervorzuheben die Begrüßungen I. Maj. des Kaisers von Rußland, des Kaisers von Oesterreich, des Königs von Sachsen, des Königs von Schweden, des Königs von Rumänien, des Königs von Württemberg und des Königs der Belgier, welche in huldreicher Weise ihre Glückwünsche aussprachen. Se. Maj. der König von Bayern hat dem Fürsten Bismarck in einem sehr gnädigen Hand schreiben seine Glückwünsche übersandt. Auch der König von Siam und der Sultan von Zanzibar haben dem Reichskanzler ihre Gratu lationen dargebracht. Bis zum 2. April sind dem Reichskanzler über 2100 Gratulationsschreiben zngegangen. An Telegrammen liefen am 1. April 2322 für den Reichskanzler ein, die zusammen 76,773 Worte enthielten. Dem vom Herzog von Ratibor geführten Komitee berufs Überreichung der Ehrengabe des deutschen Volkes antwortete der Kanzler, er sei sehr erfreut, den vor 50 Jahren verlorenen Stamm sitz der Familie wiederzubekommen. Er nahm, wie er sich ausdrückte, das Geschenk als etwas besonders Liebes dankbar an. Wie er sich ausdrückte, hätte er sich bisher eigentlich nicht Bismarck-Schönhausen, sondern Bismarck in Schönhausen nennen dürfen, da er nur den klein sten Theil davon besessen hätte. In welcher Weise die ihm zu einer wohlthätigen Stiftung überwiesene Summe zu verwenden fei, darüber werde er Sr. Majestät Vortrag zu halten haben. Er sei noch nicht entschlossen, zu welchem Zwecke, er denke an eine Stiftung für Unter richtszwecke in höherem Sinne; indessen habe er noch keinen festen Plan. — Graf Wilhelm v. Bismarck hat sich mit Frl. Sibylla v. Arnim, Tochter der Schwester des Reichskanzlers, verlobt. Die leitenden Minister der Bundesstaaten, welche zur Be glückwünschung des Fürsten Bismarck nach Berlin gekommen waren, haben Berlin wieder verlassen. Wie nachträglich bekannt wird, hat der Reichskanzler, abgesehen von dem allgemeinen Ausdruck des DankeS, den er den Ministern ausgesprochen hat, jedem einzelnen der Herren noch speziell seinen persönlichen Dank ausgedrückt. Den Ministern war übriges seitens beider Majestäten ein sehr huldvoller Empfang bereitet worden, und es heißt, eS sei ihnen die allerhöchste Genug-