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Wochenblatt - - . für Wilsdruf, Tharan-, Nossen, Siebenleh« und die Umgegenden. Zehnter Jahrgang. Freitag, den 8. Marz 1850. 10. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Albert Reinhold. B«» »iksn ZkttschelN «es»«Int alle Heeita«« eine Nummer. Ler Viet« für den V!erMial>r,im; kttkiql w N,r. Simmlitchk Känt,I. V»« «Mir de« Inionkl« nedme» Bkftkllungcn daraus an. Bckamumachunacn, welche lm nächsten Tluck erscheinen fallen, werden in WilSdruf ti. Md.itaz Adcnd« 7 Uhr, in Thara'nd bi. Montag Nachmittags 5 Nier, und in Stossen bis Mittwoch vormittags li Ubr angenamm«.». auch tannen dis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Pest an den Drucks» detörderi werden, so da, sie in de« nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten un« dieselben u er den Adressen: „An die Redaktion deS Wochenblattes in Wil-druf", „ a» vt Agentur deS Wochenblattes in Tbarand " und „an die Wochenblatts - Troedition in Noffen "r In Meißen werden Duftrig« st» Bestellungen in der Buchhandlung von E. E. Klinkichl und Sohn besorgt. Slwaige Beiträge, welche der Tenden» de« DI--t»< uwrechen, sollen stet« mit grobem Danke aiigcnvmmen «erden. * Die Redaction, " I- » . -- Befe h l. Mehrfach in den letzten Tagen vorgekommene Excesse auf Straßen, öffmtlichcn Plätzen und in Sckänkställen, sowie Widersetzlickke.len gegen Palrullen und Wacken, veranlassen: die Befehle des Ober» befehlshabers der bewaffneten MaMt, vom >2. Mai und 8. Juni vorigen Jahres in Erinnerung zu bringen und alles Ernstes cinzuschärftn. Insbesondere darf bei Tage keine Versammlung von mehr als Ist Personen, bei Nacht keine Ver sammlung von mehr als 10 Personen, auf den Straßen und öffentlichen Plätzen stat.'findcn. Diejenigen, welche an öffentlichen Sckankvrlen, oder wo sonst eme Mehrzahl von Personen anwesend ist, gegen die Regierung, oder die Behörden, oder das Militair, aufreizende oder beleidigende Reden führen, setzen sich sofortiger Verhaftung aus. In gleicher Weise sollen Diejenigen zur Haft gebracht werden, welche gegen die Regierung, oder dir Behörden, odet das Militair, aufreizende oder beleidigende Lieder auf Straßen, öffentlichen Plätzen, oder in Sckänkstätttn absingen. Den Wachen, »Sckildwachcn und Patrullen hat Jedermann ohne Widerrede unverzüglich Gehorsam zu leisten, indem dieselben angewiesen sind, für den Fall dec Widersetzlichkeit, sofort von den Waffen den vollen Gebrauch zu macken. Gegenwärtiger Befehl ist im Bezirke des Kriegsstandcs, nach §. 12 des Preßgesetzes, in die daselbst bezeichneten össntlicken Blätter aufzumhmen. Dresden, am 27. Februar 1850. Dcr Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht. v. Schirnding. Wer ist rechtgläubig? (Eingcscndkt.) Eine Frage von hoher Wichtigkeit, lhküs an sich, lheils wegen der Mutungen, w.lche sie in der Welt hervorgebrackt Hal. Statt segensreich zu wir ken, statt die Mcnsckcn in der Eik nnlniß Gottes und seines Willens zu vervollkommencn, wie cs der Zweck Jesu war, hat sie die schauderhaftesten Wir- kungcn gehabt. Die vermeinten Rechtgläubigen ver folgten die 'Andersdenkenden, oft mit Feuer und Sckwert, daher die Inquisition mit ihren Autodafes, die Kriege gegen die Waldenser und Albigenser rc. und das Alles in mazorom «lei gloriam. Und was in den finstern Zeilen des Mittelalters geschehen ist, Hal das denn aufgehört, seitdem Luther, Zwingli und Calvin die reine Lehre Jesu wieder herzustellen sich bcmüheten? Ohne einmal die Schicksale des Servet, CrclGrc. hier naher zu beleuchten, erwähne ich nur die vielfachen Zänkereien, welcke des Glaubens wegen unter den Reformatoren selbst entstanden, die Tren nungen der Parteien und die gegenseitigen Verfol gungen derselben, die Zurücksetzungen derer, welche mit der herrschenden kirchlichen, sich allein recht gläubig dünkenden Partei im Glauben nicht über- einstimmen, eine Erfahrung, die man bis auf die heutige Stunde leider noch genug macht. Wer hat denn aber den wahren Glauben? wer ist rechtgläubig oder orthodox?