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WMl, Wn, M die WgUck». ArnLsbtcrLL für die Kgl. Kmtshauptmannschast zu Meißen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. _ Nr. 89. Freitag, den 6. November 1885. Bekanntmachung, die Volkszählung betreffend. Am 1. Dezember dss. Js. ist in Gemäßheit eines Beschlusses des Bundesrathes eine Volkszählung vorzunehmen. Es wird dies unter Bezugnahme auf die vom Königlichen Ministerium des Innern unterm 10. Septbr. dss. Js. erlassene Verord nung hiermit zur Kenntnis; der Einwohner des hiesigen Bezirks gebracht mit dem Bemerken, daß die Ausfüllung der ihnen in ihrer Eigen schaft als Haushaltungsvorstände, einzelne selbstständige Personen, Besitzer, Vorsteher oder Verwalter von Anstalten zugehenden Listen nach Maßgabe der denselben vorgedruckten allgemeinen Anleitung und bez. Probeausfüllung von ihnen selbst oder bez. durch geeignete Vertreter zu bewirken ist und daß man bei der Wichtigkeit und Bedeutung der Volkszählung erwartet, daß dies allenthalben vollständig und wahrheitsge treu erfolgen werde. Die sämmtlichen Gemeindebehörden des hiesigen Bezirks mit Einschluß der Städte Wilsdruff und Siebenlehn aber erhalten gleich zeitig Anweisung, ihren auf das in Rede stehende Zählnngsgeschäft bezüglichen und in Eingangsgedachter Ministerialverordnung näher vor geschriebenen Obliegenheiten allenthalben pünktlich nachzukommcu, insbesondere aber dafür besorgt zu sein, daß die nach Z 4, Punkt 2 flg. der mehrgedachten Verordnung nachgelassene Bildung von Zählungskommissionen bis zum 16. dss. Mts. erfolgt, auch, wo solches nöthig, die Eintheilung der Gemeinde in Zählbezirke und Annahme der Zähler bis spätestens zum 20. dss. Mts. beendet ist. Die erforderlichen Drucksachen werden den Gemeindebehörden rechtzeitig von hier aus zugehen. Meißen, am 2. November 1885. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bofse. Stadt Wilsdruff betreffend. Alle im obengenannten Stadtbezirke aufhältlichen Reservisten der Jahresklassen 1878 bis mit 1885 und alle Dispositionsurlauber er halten Befehl, zu der Sonnabend, den 14 November 1885, Nachmittags Uhr, am Gasthaus zum weißen Mdler in Wilsdruff stattfindenden Kontwlversammlung zu erscheinen. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Schirme und Stöcke dürfen zur Kontrolversammlung selbst nicht mitgebracht werden. Nichterscheinen wird bestraft. Königliches Landwehr-Bezirks-Kommando Meißen. kommenden Sonnabend, -en 7. November I., Nachmittags A Uhr, gelangen im Nollau'schen Gasthofe ZU «Keffelsdorf 1 Kronleuchter, 1 Sopha und 2 große Spiegel gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 3. November 1885. Matthes, Gerichtsvollzieher. DageSgeschichte. Wahrend bisher angenommen wurde, daß der Reichskanzler zur Eröffnung des Reichstages nach Berlin kommen werde, wird jetzt von einer Verlängerung seines Aufenthaltes in Friedrichsruhe ge sprochen. In diesem Falle wurde die Eröffnung des Reichstages durch Staatssekretär v. Bötticher erfolgen. Es bestätigt sich, daß dem Reichstag seitens der Regierung wie derum eine Anzahl von Aktenstücke» über Kolonialfragen zugehen uud daß auch ein besonderes Weißbuch über die Carolinenfrage vor bereitet wird, welches manche bisher noch nicht veröffentlichte Mitthei- lungen bringen soll. Bisher haben sich bekanntlich Debatten an die Mittheilungen derartiger Aktenstücke im Reichstage nicht geknüpft; möglicherweise wird man dem spanischen Streit gegenüber eine Dis kussion vornehmen, welcher die Regierung auch wohl nicht aus dem Wege gehen wird. Das „Berl. Tgbl." hält gegenüber der „Kr.-Ztg." seine Meldung von einer sehr beträchtlichen Erhöhung des Militäretats aufrecht. Da nach wird der neue Etat gut gezählte zwei Dutzend Millionen für die verschiedenartigsten Zwecke verlangen, wobei die Steigerung der Fou- ragepreise in Folg- der Erhöhung der Getreidezölle sich naturgemäß gleichfalls bemerkbar machen wird; aber das Charakteristische der Mehr forderung wird nicht hier, fordern in der Befriedigung der Bedürfnisse für die Einführung verbesserter Artillerie- uud Infanteriewaffen liegen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Reichsregierung im Laufe der nächsten Reichstagssession ihre Bestrebungen bezüglich weiterer Revision der Gewerbeordnung wieder aufnimmt uud nach einer oder der anderen Richtung mit Vorschlägen an den Reichstag heran tritt. Nicht ohne die Verfolgung solcher Zwecke sind an der Hand von Reichstagsanträgen Erhebungen beispielsweise über die Lohnver hältnisse der Arbeiterinnen in Wäschefabriken und im Konfektionsge schäft angeordnet. Auch auf verwandte Arbeitsgebiete erstrecken sich die Erhebungen und die Anordnung von Erstattung von Gutachten. Es darf jetzt als nahezu sicher angesehen werden, daß die Reichs regierung wenigstens in der nächsten Session mit einer Gesetzvorlage bezüglich der Sonntagsruhe nicht Vorgehen wird. Es steht aber sest, daß Ceutrum und Cvnservative die Erörterung dieser Frage aufs Neue anregen werden, und es wird in diesem Falle nicht als wahr scheinlich angesehen, daß die Regierung dadurch Anlaß nimmt, über Umfang und Ergebniß der von ihr angestellten Erhebungen Mitthei- lungeu zu machen. Die Nachricht daß die päpstliche Vermittelungsnote in der Karo linenfrage in Berlin und Madrid bereits übergeben worden sei, wird jetzt als verfrüht bezeichnet. Doch wird aus Rom gemeldet, daß die Note allerdings fertiggestcllt sei und den betreffenden Regierungen ! jeden Augenblick übergeben werden könne. Der Spruch des Papstes beruhe auf einer Transaktion zwischen den historischen Rechten Spa niens und den Wünschen Deutschlands. Weder Herr v. Schlözer, noch auch Herr de Moulins, der Vertreter Spaniens beim Vatikan, denen der Spruch des Papstes mitgetheilt worden sei, hätten Einspruch erhoben, und glaubt man, daß beide Parteien mit den Vorschlägen der päpstlichen Note einverstanden sein würden. Die baldige Veröffent lichung der Note sei wahrscheinlich, da Fürst Bismarck dies lebhaft wünsche. Programmgemäß hat der neue Regent von Braunschweig, Prinz Albrecht von Preußen, nebst Gemahlin, am Montag seinen feierlichen Einzug in die reichgeschmückte Stadt Braunschweig gehalten, von der Einwohnerschaft mit tausendstimmigen Jubel begrüßt. Schon in Helmstedt war das Regentenpaar vom Regentschaftsrath mit dem Staatsminister Grafen Görtz-Wrisberg an der Spitze, begrüßt worden. Auf dem Bahnhof in Braunschweig richtete der Landtagspräsident v. Beltheim die erste begrüßende Ansprache an das hohe Laar, in der Stadt selbst hieß dasselbe der Oberbürgermeister Pockels willkommen. Der Redner gelobte, daß die Bevölkerung Braunschweigs in dem innigen Festhallen an dem Bande, welches jene mit der erlauchten Dynastie der Hohenzollern bereits durch den erhabenen Kaiser verbinde, dem Prinzen unwandelbare Treue und seiner Gemahlin ehrerbietige An hänglichkeit stets bewahren werde. Prinz Albrecht dankte für die herz lichen Worte und den warmen Empfang und versicherte, er bringe für die Stadt und das Land Braunschweig ein warmes Herz mit und werde bestrebt sein, deren Wohlfahrt nach Kräften zu fördern. Auf dem Residenzschlosse wehte in der Mitte die Standarte der preußischen Prinzen, rechts die braunschweigische Fahne und links die Reichsfahne. — Das vom Prinz-Regent Albrecht am Dienstag veröffentlichte Pa tent besagt, daß der Prinz die Regierung des Herzogthums Braun schweig antreten und die Ableistung der allgemeinen Huldigung er folgen solle, sobald diesbezüglich das weitere Erforderliche verfassungs mäßig vereinbart sei. Zugleich versichert der Prinz bei seinem Fürsten wort, daß er die Landesverfassung in allen Bestimmungen beobachten, sowie aufrecht erhalten und beschützen wolle. Eine bedeutende Schenkung hat die auf Schloß Baffenheim bei Koblenz wohnende Wittwe des Bankiers v. Oppenheim der Gemeinde Baffenheim gemacht, indem sie ein Kapital von 400,000 Mark zur Errichtung eines Krankenhauses gespendet hat, in welchem ohne Un terschied der Konfession bedürftige Kranke und S'eche der Gemeinde, eventuell anch solche aus den Nachbarorten, unentgeltlich verpflegt werden sollen. (Fortsetzung in der zweiten Beilage.)