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O ster löst In or- Tharalldt, Nojstli, Jitbtlllehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Nr. 29. Freitag, den 10. April 1885» Ficker, Brgmstr. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von heute ab bis auf Weiteres der Königliche Friedensrichter Herr Emil Horst in Rothschönberg mit der interimistischen Besorgung der friedensrichterlichen Geschäfte in den Ortschaften Alttanneberg nebst Rittergut und Neutanneberg beauftragt worden ist. König!. Amtsgericht Wilsdruff, am 4. AM 1885. vr. Gangloff. Bekanntmachung Der Bau einer Deckschleuße auf der Berggasse soll vergeben werden. Hierauf Reflectirende wollen ihre Kostenanschläge bis spätesten? den 16. dieses Monats bei uns versiegelt und mit der Aufschrift „Deckschleußenbau" einreichen. Neber die Baubedingungen und das Nähere über den Bau ertheilt der unterzeichnete Bürgermeister Auskunft^ Wilsdruff, am 9. April 1885. Bekanntmachung. Die Aufnahme der angemeldeten schulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, den 13. April, nachm. 2 Uhr im Schulsaale, während der Unterricht für diese Kinder erst am darauffolgenden Dienstag beginnt, weshalb weder Bücher noch Geschenke hei der Aufnahme mitzubringen sind. Wilsdruff, den 4. April 1885. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. Bekanntmachung Nächsten Sonnabend, den 11. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause im Sessionszimmer folgende Communländereien unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend, jedoch mit Auswahl unter den Bietenden, anderweit verpachtet werden: Gickelsberg No. 1, 3 und 4; der sogenannte Galle'sche Scheunenfleck; die rechts der Nossener Chaussee gelegenen Feldparcellen; die links der Nossener Chaussee gelegene Vorder-, Mittel- und Hintertriebe; der an der Nossener Chaussee rechts bei den neuen Scheunen gelegene Grasrand; die an der Gründchenbrücke rechts der Saubach gelegene Wiesenparcelle und die am Pichschuppen gelegenen Wiesenparcellen. Wilsdruff, am 8. April 1885. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Wiedereröffnung der hiesigen Fortbildungsschule betr I ., Verpflichtet zum Besuche der hiesigen Fortbildungsschule sind alle jungen männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1883 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind; 2 ., die Anmeldung neueintretender Schüler hat am Sonntag, den IS. Stpril 1885, in der Zeit von Vormittag- 11 bi- 1S Uhr, bei dem Herrn Schuldirector Gerhardt hier und zwar in der Expedition No. 7 persönlich zu geschehen; 3 ., die hiesige Fortbildungsschule wird Montag, den 13. April 1885, Nachmittags 6 Uhr, wieder eröffnet; 4 ., die Schüler erhalten wöchentlich 2 Unterrichtsstunden und zwar jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; 5 ., ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind nur Diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt acht Jcch^ besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 Z 11 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 6 ., die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsffhulpflichtigen haben ihre SchulentlassungSscheine bei der Aufnahme vorzulegen; 7 ., Schulgeld ist von den Fortbildungsschülern, welche sich hier «Malten, nicht zu entrichten.;, 8 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- odee Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigen mächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disziplinarmaßregeln 1>er Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; 9 ., die erforderlichen Rechen- und Zeichenhefte, Rechen-, SchreikWund Notizbücher und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. Die Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zur Fortbildungs schule verpflichteten jungen Leute auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, am 9. April 1885. Unterm 16. Januar 1847 haben bei dem vorm. Königl. Gerichtsamte Wilsdruff Christian Gotthelf Dittrich und dessen Ehefr Johanne Friederike geb. Junghanns hier ein Testament errichtet. Es wird dies, da dieselben für verschollen zu achten, mit ' " kündigung bekannt gemacht, daß, wenn innerhalb sechs Monaten vom Erscheinen dieser Bekanntmachung weder Jemand, welcher d auf die Eröffnung des gedachten letzten Willens antrage, noch Jemand nachweise, daß sie zu unterlassen sei, nach den Vorschrif und 13 der Verordnung, das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betr., vom 9. Januar 1865 werde verfahren werden. Wilsdruff, den 4. April 1885. Das Königliche Amtsgericht. vr Gangloff. n- befugt, der ZZ 12