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Tharandt, Rasen, Aiebenlehn nnd die Umgegenden. Amtsblatt fiir die König!. Amtshanptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 66. Dienstag, den 18. August 1885. Bekanntmachung, den Bau der Potschappel Wilsdruffer Staatseisenbahn betreffend. Die den Bau der Potschappel-Wilsdruffer Staatseifenbahn betreffenden Grundrisse, Längen- und Querprofile sowie die Flnrverzeich- nisse der Fluren ^esselSdorf, Grumbach und Wilsdruff liegen während der nächsten 14 Tage sowohl an hiesiger Kanzleistelle als auch im Sectionsbureau zu Potschappel sür die betreffenden Grundstücksbesitzer und sonstigen Interessenten zur Einsichtnahme aus und werden im nurgedachten Bureau auf diesfallsiges Verlangen erläutert. Meißen, am 14. August 1885. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Boffe. Bekanntmachung, Landtagswahl betreffend. Von unterzeichneter Königlicher Amtshanptmannschaft sind für die am 15. September dieses JahreS stattfindende Wahl eines Landtagsabgeordneten im 17. ländlichen Wahlkreise aus dem Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff die nachstehends unter O aufgeführten Wahlbezirke gebildet und für dieselben die ebendaselbst genannten Gemeindevorstände als Wahlvorsteher ernannt worden. Indem dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, erhalten die Wahlvorsteher zugleich Anweisung, den in W 28, 29, 31, 44, 45, 50, 51 des Gesetzes, die Wahlen sür den Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868 sowie in Hß 16, 17, 18, 19, 20, 21 der Ausführungs-Verordnung dazu vom 4. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1868 Seite 1374 und 1380 ff.) enthaltenen Vorschriften allenthalben genau nachzugehen, insbesondere aber die tz 43 des obengedachten Wahlgesetzes vorgeschriebene Bekannt machung über Abgrenzung des Wahlbezirks, sowie Ort und Zeit für Abgabe der Stimmzettel mindestens 8 Tage vor dem Wahltermine i« ortsüblicher Weise zu erlassen. Für den übrigens rechtzeitig anher anzuzeigenden Behinderungsfall des Einen oder Anderen der nachgenannten Wahlvorsteher haben die für diefelben in Gemeindeangelegenheiten bestellten gesetzlichen Stellvertreter (Gemeindeältesten) die Function des Wahlvorstehers für den betreffenden Wahlbezirk zu übernehmen. Stimmzettel zu der fraglichen Wahl werden von hier aus nicht vertheilt. Die Wahllisten werden nach deren hier erfolgten Abschluß den Wahlvorstehern nebst Formularen zu dem Wahlprotokolle und zu der von den Wahlvorstehern bei Uebersendung des Protokolls nebst Unterlagen an den Wahlcommissar zu ertheilenden Bescheinigung schleunigst zugestellt werden. Uebrigens ist die Königliche Amtshauptmann schaft bereit, jede gewünschte weitere Anleitung wegen des Wahlgeschäfts zu ertheilen. Meißen, am 12. August 1885. Königliche Amtshauptmannschast. v. Boffe. D No. des Wahl bezirks. Angabe der Ortschaften, aus welchen der Wahlbezirk besteht. Name des Wahlvorstehers. 1. Alttanneberg Gemeindevorstand Poppe. 2. Birkenhain ...» ,, Beger. 3. Blankenstein . ... * Kippe. 4. Burkhardtswalde ... Obendorfer. 5. Groitzsch ...» Kippe. 6. Grumbach ... tt Herzog. 7. Helbigsdorf . . » tt Harz. 8. Herzogswalde . . . » Pietzsch. 9. Hühndorf ...» Pietzsch. 10. Kausbach ...» ,, Nedeß. 11. Kesselsdorf ...» tt Henker. 12. Kleinfchönberg ... tt Arnold. 13. Klipphausen . ...» Schulze. 14. 15. Lampersdorf . Limbach ft Klunker. Bretschneider. 16. Lotzen ... ... ,, Schumann. 17. Munzig ...» tt Starke. 18. Neukirchen . . . . » tt Naumann. 19. Niederwartha ...» tt Große. 20. Neutanneberg ...» Andrä. 21. Rothschönberg mit Perne . ...» tt Hachenberger. 22. Röhrsdorf ...» ,, Beyer. 23. Roitzsch ...» f, Kunze. 24. Sachsdorf ...» t, Gerlach. 25. Schmiedewalde . . . » t, Geißler. 26. Sora ... ^ » . » Kästner. 27. Steinbach bei Mohorn . . . . tt Johne. 28. Steinbach bei Kesselsdorf . ...» ,, Lommatzsch. 29. Unkersdorf . . ... ,, Irmer. 30. Weistropp . ... tt Gießmann. 31. Wildberg . Winkler. Bekanntmachung, die Verdingung der Anfuhre, bez. Anlieferung von Stein- und Kiesmaterial für die fiskalischen Chausseen und Straßen betr. Die Anfuhre bez. Anlieferung des in den Jahren 1886, 1887 und 1888 zur Unterhaltung der nachgenannten Chausseen und Straßen erforderlichen Stein- und «KieSmaterialS aus den nachstehend angegebenen Bezugsorten soll