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MsdmfferTageblatt alle anderen Stände des Wilsdruffer Lezirks Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtsyauptmannschast Meißen, des StadL- rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Anzeigenpreise laut ausliegendem Taris Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr: W Rpsa. — Vorgeschritbrnr Eisch-inungsiag- und Pl-tzvorschriste» werde» nach Möglichkeit berüchsichtigt. — Anzeigen. Anna hine durch Fernruf llberm^, Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 men wir keine Wewahr. - — _ Jeder Rabattansvrnch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder den Auftraggebern in Konkurs gerat. Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und As .Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2.— AM. A Haus, bei Postbestellung 1.80 AM. zuzüglich Bestellgeld Einzelnummern 10 Npfg. Alle Postanstalten und Post- ovten, unsere Austräger u. —- .. ... Geschäftsstelle, nehmen zu Derzeit Bestellungen ent- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umaeaend gegen. Im Falle höherer Awalt,Krieg od. sonstiger - Betriebsstörungen besteht keur Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises, Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur. wenn Rückporto beiliegt. Nr. 250 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 25. Oktober 1931 Wese« ».Ziel her MW» Arbeittsrnt Der Führer und Reichskanzler hat folgende Verord nung über Wesen und Ziel der Deutschen Arbeitsfroni erlassen: §1 . Die Deutsche Arbeitsfront ist die Organisation der schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust. In ihr sind insbesondere die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaf ten, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehemali gen Unternehmervereinigungen als gleichberechtigte Mit glieder zusammengeschlossen. Die M it g l i e d s ch a ft bei der Deutschen Arbeitsfront wird durch die Mitgliedschaft bei einer beruflichen, sozial politischen, wirtschaftlichen oder weltanschaulichen Organi sation nicht ersetzt. Der Reichskanzler kann bestimmen,' daß gesetzlich anerkannte ständische Organisationen der Deutschen Arbeitsfront korporativ angehören. §2 . Das Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist di< Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemein schaft aller Deutschen. Sie hat dafür zu forgen, dass jede, einzelne seinen Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation in der geistigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die ihn zur höchsten Leistung befähigt und damit den größten Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet. Z3 . Die Deutsche Arbeitsfront ist eine Gliederung der NSDAP im Sinne des Gesetzes über Sicherung der Ein heit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933. Führung und Organisation §1 . Die Führung der Deutschen Arbeitsfront hat die NSDAP. Der Stabsleiter der PO führt die Deutsche Arbeitsfront; er wird vom Führer und Reichskanzler ernannt. Er ernennt und enthebt die übrigen Führer der Deutschen Arbeitsfront. Zu solchen sollen in erster Linie Mitglieder der in der NS DAP vorhandenen Gliederungen der NSBO und der NS- HAGO, des weiteren Angehörige der SA und der SS er nannt werden. 85. Die gebietliche Gliederung der Deutschen Arbeits front entspricht derjenigen der NSDAP. Für die fachliche Gliederung der Deutschen Arbeitsfront ist das im Programm der NSDAP aufgestellte Ziel einer organischen Ordnung maßgebend. Die gebietliche und fachliche Gliederung der Deutschen Arbeitsfront wird vom Stabsleiter der PO be stimmt und im Dienstbuch der Deutschen Arbeitsfront ver öffentlicht. Er entscheidet über die Zugehörigkeit und die Aufnahme in die Deutsche Arbeitsfront. 86. Die Kassenführung der Deutschen Arbeitsfront un tersteht im Sinne der ersten Durchführungsverordnung dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 23. März 1934 der Kontrolle des Schatzmeisters der NS DAP. 87. Die Deutsche Arbeitsfront hat den Arbeitsfrieden dadurch zu sichern,, daß bei den Bet-riebsführern das Ver ständnis für die berechtigten Ansprüche ihrer Gefolgschaft, bei den Gefolgschaften das Verständnis für die Lage und die Möglichkeiten ihres Betriebes geschaffen wird. Die Deutsche Arbeitsfront hat die Ausgabe, zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten jenen Ausgleich zu finden, der den nationalsozialistischen Grundsätzen entspricht und die Anzahl der Fälle einschränkt, die nach dem Gesetz vom 20. Januar 1934 zur Entscheidung allein zuständigen staatlichen Organen zu überweisen sind. Die für diesen Ausgleich notwendige Vertretung aller Beteiligten ist ausschließlich Sache der Deutschen Arbeits front. Die Bildung anderer Organisationen oder ihre Be tätigung auf diesem Gebiet ist unzulässig. 88. Die Deutsche Arbeitsfront ist die Trägerin der nationalsozialistischen Geminschast „Kraft durch Freude". Die Deutsche Arbeitsfront Hot für die Berufsschulung Sorge zu tragen. Sie hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch das Gesetz vom 20. Januar 1934 übertragen wurden. 89. Das Vermögen der in 8 1 dieser Verordnung genannten früheren Organisationen einschließlich ihrer Hilfs- und Ersatz-Organisationen, Vermögensverwaltungen und wirtschaftlichen Unternehmungen bildet das Vermögen der Deutschen Arbeitsfront. Dieses Vermögen ist der Grundsatz für die Selbsthilfeeinrichtung der Deutschen Ar beitsfront. Durch die Sclbsthilfeeinrichtung der Deutschen Ar beitsfront soll jedem ihrer Mitglieder die Erhaltung seiner Existenz im Falle der Not gewährleistet werden, um den befähigten Volksgenossen den Aufstieg zu ebnen oder ihnen zu einer selbständigen Existenz, wenn möglich auch auf eigenem Grund und Boden zu verhelfen 810. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- 'undung in Kraft. Berlin, den 24. Oktober 1934. (gcz.) Adolf Hitler, Der Führer und Reichskanzler. Ley an die -euischen Arbeiier. Eine Kundgebung des Stabsleiters der PO. Der Stabsleiter der PO., Dr. Robert Ley, erläßt eine Kundmachung, in der es u. a. heißt: Deutscher Arbeiter und deutsche Arbeiterin! Nachdem unsere Gegner von der zweiten und dritten Inter nationale über ein Jahr laug versucht haben, dir klarzu machen, daß die Deutsche Arbeitsfront ein Instrument des Kapitalismus sei, um dich rechtlos zu machen, oder man versuchte, mit allen möglichen Lügenmeldungen die Führer der Arbeitsfront zu diffamieren, oder man zu letzt von der Arbeitsfront als von einer „romantischen Angelegenheit" sprach, die sich selbst der Lächerlichkeit preisgeben würde, versuchen sie heute, nachdem der ge waltige Erfolg der Arbeitsfront dir in all und jeder Beziehung das Gegenteil bewiesen hat, neue Methoden anzuwenden. Die Moskowiter schreiben und senden, man sei gezwungen, die Deutsche Arbeitsfront ernst zu nehmen. Sie habe sich durchgesetzt, und es nütze nichts, noch ihr Dasein zu leugnen oder sie lächerlich machen zu wollen. Deshalb empfehlen sie allen ihren Anhängern in Deutschland — es gibt immer noch einige Verrückte — in die Deutsche Arbeitsfront einzutreten, „um sie von innen auszuhöhlen". Diesem Aushöhlungsvrozcß können wir ruhig ent gegensehen. Denn die festgefügte Deutsche Arbeits front wird jeden Schädling erkennen und kaltstellen. Weit gefährlicher ist der andere Weg, den die Emi granten in Prag, an der Saar und in Pa- r i s unternehmen: Sie versuchen dich, deutscher Arbeiter, bei der Ehre zu fassen und appellieren an deinen Stolz. So sagen sie: „Im vorigen Jahr hat Dr. Lev die Gewerk- Im ersten Abschnitt des Gesetzes über die Steuerpflicht (§ 1) wird festgestellt, daß natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, während solche na türliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihren inländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Abschnitt 2 — Einkommen — umfaßt die 88 2—24. In diesem Abschnitt werden zunächst die Einkunftsarten behan delt. Dabei wird festgestellt, daß der Einkommensteuer nur un terliegen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Ge werbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpach tung sowie sonstige Einkünfte nach 8 22, wobei cs sich vor allem um Spekulationsgeschäfte handelt. Es folgt eine genaue Aufstellung der steuerfreien Einkünfte. Unter diesen sind be merkenswert die Vergütungen im Freiwilligen Arbeitsdienst sowie Heiratsbeihüfen, die an Arbeitnehmerinnen beim Aus scheiden aus dem Dienstverhältnis gewährt werden. 8 4 und 5 beschäftigt sich mit dem Begriff des Gewinnes, während 8 6 und 7 Grundsätze für die Bewertung und Absetzung für Ab nutzung oder Substanzverringerung ausstellt. Nach einer Auf zählung der Werbungskosten (8 9) gibt das Gesetz in 8 10 die Sonderausgaben an, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab zuziehen sind. Hierunter fällt ein Betrag von 50 RM. für jede Hausgehilfin, ferner die Familienbezüge, die mit 300 NM. für die Ehefrau, 300 RM. für das erste Kind, 400 RM. für das zweite Kind, 600 RM. für das dritte Kind, 800 RM. für das vierte Kind und je 1000 RM. für das fünfte und je des weitere Kind angesetzt sind. In den folgenden Paragraphen werden die einzelnen Ein kunftsarten aufgezählt. Hieran hängt sich der Abschnitt III über die Veranlagung. Ehegatten werden zusammen veranlagt, so lange beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, und nicht dauernd getrennt leben. Auch die Kinder, für die Kinderermäßi gung gewährt wird, werden mit dem Haushaltvorstand zu sammen veranlagt, solange er und die Kinder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Jedoch scheiden Einkünfte aus nichtselbstän diger Arbeit, die die Kinder aus einem fremden Betrieb be ziehen, bei der Zusammenveranlagung aus. 8 30 behandelt die schäften und ihre Mitglieder national geächtet. Deshalb verbietet es euch euer Stolz, heute diesem selben Dr. Ley nachzulaufen." Das ganze ist natürlich ein übles Manöver. Ich habe mit der nationalen Achtung niemals die Gewerkschaften oder die Gewerkschaftsmitglieder, euch, deutsche Arbeiter und Arbeiterinnen gemeint. Im Gegen teil, ich achte und ich ehre euch. Wenn ich jedoch über einige eurer ehemaligen Führer im August vorigen Jahres die nationale Ächtung aussprach, so war dafür folgender Grund maßgebend: Nach der Übernahme der Gewerkschaften bot ich den ehemaligen Führern derselben, wie Otte von den Christlichen und Leuschner von den Freien, die Hand. Ich nahm sie mit zu der Tagung des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf und sagte: „Ich gebe Ihnen dort Gelegenheit, zu beweisen, ob Sie es mit dem deutschen Arbeiter gut wollen oder nicht." Ich habe in Genf feststellen müssen, daß sie von An fang bis Ende keine anderen Ziele verfolgten, als in Verbindung mit ihren internationalen Freunden uns Fallen zu fetzen und insbesondere mich persönlich zu stürzen. Sie führten mit ihren internationalen Freunden geheime Verhandlungen hinter meinem Rücken. Ich verlangte, daß sie im Interesse des deutschen Arbei ters die Wahrheit sagten. Sie haben sich beide ge weigert, das zu tun. Ich habe sie nicht geächtet, weil sie Gewerkschaftler waren, sondern weil sie den deutschen Arbeitsmenschen in Gens verraten haben. In diesem Sinne grüßen wir auch euch, Arbeiter» nd Arbeiterinnen der Saar, und wir öffnen euch die Arme der Deutschen Arbeitsfront recht weit, und cs wird für uns der größte Freudentag sein, wenn wir euch Gewerkschaftler und Gewerkschaftle rinnen von der Saar in der großen nationalsozialistischen Gemeinschaft der Deutschen Arbeitsfront aufnehmen können. Besteuerung bei Auslanbsbeziehungen. Danach kann das Län desfinanzamt bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit die Einkom mensteuer in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn besondere un mittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Beziehungen des Be triebes zu einer Person, die im Inland entweder nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig ist, eine Gewinnminderung er möglichen. Ein ähnliches Gebiet behandelt 8 31 über dir Pauschbesteuerung. Der Reichsminister der Finanzen kann die Einkommensteuer bei Personen, die durch Zuzug aus dem Ausland unbeschränkt steuerpflichtig werden, bis zur Dauer von 10 Jahren seit Begründung der unbeschränkten Steuer pflicht in einem Pauschbetrag festsetzen. Ferner kann er die Besteuerung der Auslandsbeamten abweichend von den allge meinen Vorschriften regeln. Im Abschnitt IV — Tarif — wird in 8 32 auf die Ein kommensteuertabelle hingewiesen, die dem Gesetz als Anlage beigefügt ist. Die Tabelle umfaßt in übersichtlicher Form alle Einkommen von mehr als 530 Mark im Jahre, so daß auch hier genau zu ersehen ist, wieviel Einkommensteuer ein Ledi ger, ein kinderlos Verheirateter und ein Steuerpflichtiger mit eins, zwei, drei, vier, fünf und mehr Kindern bei einer be stimmten Einkommenshöhe zu zahlen hat. Auf Antrag werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer besondere wirt schaftliche Verhältnisse, die die steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich beinträchtigen, durch Ermäßigung der Einkommen steuer berücksichtigt, wenn das Einkommen 20 000 RM. nicht übersteigt. Es ist hierbei an außergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt von Kindern oder bedürftigen Angehörigen und Ausgaben wegen Krankheit, Todesfall oder Unglücksfall gedacht. Die Entrichtung der Steuer ist im Abschnitt v geregelt. Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. Sep tember und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkom mensteuer zu entrichten. Steuerpflichtige, deren Einkünfte über wiegend aus Land- und Forstwirtschaft herrühren, haben am 10. März und am 10. Juni Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels und am 10. Dezember eine Vorauszahlung in Höhr der Hälfte der zuletzt veranlagten Einkommensteuer zu entrich ten (8 35). Die 88 38—42 behandeln den Steuerabzug vom Arbeits lohn (Lohnsteuer), wobei auf die als Anlage 2 dem Gesetz bei-» gefügte Lohnsteuertabelle verwiesen wird, in der in insgesamt 132 Lohnstufen alle Löhne und Gehälter von mehr als 80 RM. im Monat für Ledige, kinderlos Verheiratete und Ar beitnehmer mit -ein bis zehn Kurdxrn verzeichnet find, Im üb- Iss NU EiMWUllstelierM. Berlin, 24. Oktober. Im RGBl. 119 vom 24. 10. 1934 wird das von der Reichsregierung beschlossene neue Ein kommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934 veröffentlicht. Der Wortlaut des Gesetzes, das sich in 53 Paragraphen gliedert, ist durch die genauen Einkommens- und Lohnsteuertabellen er-