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Wochenblatt für Nr. 17 1882 Dienstag, den 28. Februar Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer ksstct 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich l Mr! Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Tagesgeschichte. Skobeleff und kein Ende! Um diese Akten womöglich zu schließen, wollen wir noch mittheilen, was Kaiser Wilhelm geäußert haben soll, weil es das einzige Interessante ist, was noch zu sagen bleibt. Der Berliner Korrespondent des Standard (hvcharistokratische englische Zeitung) will aus „unanfechtbarer" Quelle wissen, daß der Kaiser Entrüstung und Betrübniß über die Skobeleff'sche Rede aus gedrückt und sie als eine muthmillige Provokation bezeichnet habe, die, wenn sie fortgesetzt würde, ihn zwingen dürfte, zu energischen Maß regeln seine Zuflucht zu nehmen. Weiter hört der Korrespondent, daß der deutsche Botschafter in St. Petersburg, General von Schweinitz, angewiesen werden wird, der russischen Regierung Vorstellungen seitens Deutschlands zu machen und dagegen zu protestiren, daß einem der hochgestellten russischen Offiziere gestattet wird, Gesinnungen Ausdruck zu geben, welche nicht ermangeln konnten, in ganz Deutschland und Oesterreich Unruhe zu verbreiten. (Zu bemerken wäre noch, daß Skobeleff auf kaiserlichen Befehl zu seiner Verantwortung in Peters burg zurückerwartet wird). — Jetzt, wo die Kriegsgefahr wenigstens offiziell beseitigt erscheint, verlohnt es sich der Mühe, einmal zu unter suchen, wie die Aktien stehen würden, wenn ein Krieg zwischen Ruß land und Oesterreich-Deutschland ausbräche. Man denkt sich den Feldzugsplan folgendermaßen: 1) Empörung Polens oder Prokia- mirung eines selbstständigen Polens und Organisirung des Aufstandes unter dem Schutz einer österreichischen Armee, die auf Krakau und einer deutschen, die auf Warschau marschirt. Rendezvous beider Armeen: Warschau. 2) Kriegserklärung Frankreichs au Deutschland. Sofortiger Einmarsch einer deutschen Armee in französisches Gebiet unter dem Schutz von Metz-Straßburg. 3) Kriegserklärung Italiens an Frankreich. Besetzung von Nizza und eventuell durch den Mont- Cenis-Tunnel von Grenoble, wenn nicht vorznziehen wäre, den Tunnel zu sperren. 4) Kriegserklärung der Türkei au Rußland zur Wieder erlangung von Bulgarien. Aufstand von Algerien und Tunis mit allem erdenklichen Nachdruck. Aufstand der in Asien unter russischer Herrschaft stehenden Mohammedaner. 5) In Reserve das uns eng Bekanntmachung, die Vertilgung der Feldmäuse betr Da zu befürchten steht, daß auch in diesem Jahre die Feldmäuse in einem Theile des hiesigen Bezirks wieder einen bedeutenden Schaden verursachen werden, wenn nicht im Frühjahre zu deren Vertilgung energische Maßregeln ergriffen werden, so wird den betreffenden Grundstücksbesitzern zu Vermeidung von Geldstrafe bis 30 Mark hiermit aufgegeben, ohne Verzug das Vertilgen der Feldmäuse vorzunehmen, Säumige Grundstücksbesitzer sind von den Herren Gemeindcvorstäaden anher anzuzcigen. Meißen, den 27. Februar 1882. Königliche Amtshauptmaunschaft. v. Boffe. befreundete Schweden, um eventuell Dänemark in Schach zu halten oder die Lostrennung Finnlands und Ingermanlands, früher Schweden gehörig, zu proklamiren. — So die Lage zu Land. Wie nun zur See? Die deutsche Flotte ist der russischen Ostseeflvtte wenn nicht überlegen, so doch mindestens gewachsen. Die türkische Flotte, ob wohl sehr geschwächt, ist doch noch stark genug, die russische Flotte des Schwarzen Meeres in Schach zu halten; außerdem nicht zu ver gessen die Dardanellen. Die österreichisch-italienische Flotte könnte allerdings gegen die ihr mindestens vierfach überlegene französische Flotte nichts ausrichten und müßte sich in die Kriegshäfen zurückziehen. Doch rechnet man, daß die französische Flotte zur Hälfte im atlan tischen Ozean verbleiben müßte, so ist das gar nicht so sehr gefährlich. — Die vorstehenden Fülle wird man sich in Petersburg durchaus nicht verhehlt haben. Dieser Erwägung ist jedoch ein bedeutsames „Aber" entgegenzusetzen. Wie leicht Kriege zum Ausbruch kommen und wie wenig dabei oft die Klugheit die Zügel führt, ist allbekannt. Man braucht nur auf 1870 zn verweisen. Man lhut also wohl daran, die am politischen Horizont noch lagernde Wolkenschicht nicht im rosigen Licht zu betrachten. Mehrfach wird bestätigt, daß der deutsche Kaiser mittelst Handschreibens an den Zaren freundschaftliche Vorstellungen wegen Skobeleffs gemacht habe. Dieselben waren um so augezeigter, als mau versucht hatte, dem Zaren den genauen Inhalt der Skodelefs'schen Reden und den wahren Eindruck derselben auf die Nachbarmächte vor- zuenthalteu. Herr v. Giers führte allerdings dem Zaren gegenüber eine offene Sprache, aber erst nach mehreren Tagen, fast gleichzeitig mit dem Eintreffen des Handschreibens des deutschen Kaisers. Beides machte großen Eindruck auf den Czareu, worauf er den Befehl gab zur sofortigen Heimberufung Skobeleffs. In Wien meint mau in WPlomat scheu Kreisen, die ganze Haltung Deutschlands wahrend der l tzten Woche bilde einen eklatanten Beweis für die unbedingte Soli- darität Deutschlands und Oesterreichs. Jedwede Drohung, noch meh^ j de G'fabi, finde die b^den Kaffe machte solidarisch vereint. — Di? offiziellen Meldungen vom JnsurretUvnsjchauplatze lauten befriedigend. Kommenden Donnerstag, den 2. März ds. Js., Nachmittags 5 Uhr, öffentliche StadtaemeinderathSsitzuna. Wilsdruff, am 27. Februar 1882. Dcr StMgemcindcrath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Es wird beabsichtigt, den in der Flur Niederreinsberg gelegenen, in den von Mohorn und Dittmannsdorf nach Neukirchen führen den Communikationsweg einmündenden und im Flurbuche unter No. 447 eingetragenen sogenannten Mühlweg einzuziehen und nur den zwischen dem im Dorfe Niederreinsberg und der Horn'schen Wirthschaft No. 63 des dasigen Brandcatasters gelegenen Tract desselben noch als Wirthschaftsweg beizubehalten. Gemäs Z 14 Absatz 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Widersprüche hiergegen binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung derselben allhier anzubringen sind. Meißen, am 21. Februar 1882. Königliche AmtshanMnannschaft. I. V.: Gilbert, B.-Ass. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigfler Bahrgang. BekanntmKchung. Die Anmeldung der neunufzuuehmeuden Kinder, welche durch die Eltern persönlich zu erfolgen hat, nimmt der Unterzeichnete Mittwoch den 8. und Donnerstag den 9. März nachmittags von 1—3 Uhr in der Expedition (No. 7) entgegen. Schulpflichtig sind alle Kinder, welche bis Ostern das 6. Lebensjahr erfüllt haben; schulberechtigt nur diejenigen, welche bis zum SO. Huni d. I. das 6. Jahr vollenden; alle jüngeren Kinder müssen unbedingt zurückqewiesen werden. Bei der Anmeldung ist beizubringe»: 1 ., ein Taufjeugnis, jedoch nur von Kindern, die nicht in hiesiger Parochie geboren sind; 2 ., ein Impfschein. Zu gleicher Zeit ist die nötige Angabe betreffs der Religion, beziehentlich Confession zu machen und die Erklärung abzugeben, in Welche Bürgerschule — ob erste oder zweite — das betreffende Kind ausgenommen werden soll. Der 3kag -er Aufnahme wird später bekannt gemacht werden. Wilsdruff, den 26. Februar 1882. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt.