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Wochenblatt für für Erscheinr wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag, NbonnementspreiS vierteljährlich 1 Wark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. slir tte Ksnizl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigster ^ah»gang. Erscheint wöchentlich 2 Mal DienSta- un-v Freita Abonnement-preis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn nnd die Umgegenden Rr. 3 Dienstag, den 10. Jannar 1882. Bekanntmachung, Dnrä)schnittspreise für Marschfönrage betr. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Durchschnittspreise für Marschfonrage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meitze«, auf den Monat November 1881 folgendermaßen festgestellt worden: 7 Mark 91 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 38 - » 50 - Hen, 2 - 19 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshanptmannschaft. Meißen, den 3. Januar E. v. Boffe. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur RecrutirungMammrolle betr. Auf Arund der Bestimmungen in 8 23 der deutschen Wehrordnnng vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1862 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind, oder deren Eltern oder Fa- milienhänpter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei frühen, Gestellnngen vom Militär dienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen andurch ans, in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1. Februar !882 unter Abgabe ihrer Getvrt» oder LoosungSfcheine sich Persönlich znr Aufnahme in die NenmtirnngSstammrolle in der hiesigen Rathsexpcdition anznmeldcn. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier als dem Orte, wo sie ihren dauernden Anf- eutbalt haben, zeitig abwesend sind — wie ans der Reise begriffene Handlnngsdiener, oder ans der See befindliche Seeleute u. s. w. — sind vvx ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festge setzten Zeitraumes znr Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1882, Der Stadtgemcinderath. —Ficker, Brgmstr. Tagtsgeschichte. Berlin, 7. Januar. Der „Reichsanzeiger" bringt an der Spitze des Blattes folgenden, vom Fürsten Bismarck gegengezeichneten Erlaß des Kaisers vom 4. Januar an das Sraatsministerium: Das Recht desZKönigs, die Regierung und die Politik Preußens nach eigenem Ermessen zu leiten, ,st durch die Verfassung eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Die Regierungsakte des Königs bedürfen d>er Gegen zeichnung eines Ministers und sind, wie dies auch vor Erlaß der Ver- fassung geschah, von den Ministern des Königs zu vertreten, aber sie bleiben Regierungsakte des Königs, aus dessen Entschließung sie her- vorgehen, der seine Willensmeinung durch sie verfassungsmäßig aus drückt. Es ist deshalb nicht zulässig und führt zur Verdunkelung der verfassungsmäßigen Rechte des Königs, wenn deren Ausübung so dargestcllt wird, als ob sie von den dafür verantwortlichen Ministern, nicht vom Könige selbst ausgingen. Die Verfassung Preußens ist der Ausdruck der monarchischen Tradition dieses Landes, dessen Entwickel ung auf den lebendigen Beziehungen seiner Könige zum Volke beruht. Diese Beziehungen lassen sich auf die vom Könige ernannten Minister nicht übertragen, denn sie knüpfen sich an die Person des Königs. Ihre Erhaltung ist eine staatliche Nothwendigkeit für Preußen. Es ist deshalb Mein Wille, daß sowohl in Preußen, wie in den gesetz gebenden Körpern des Reichs über Mein und Meiner Nachfolger ver fassungsmäßiges Recht zur persönlichen Leitung der Politik Meiner Regierung kein Zweifel gelassen und der Meinung stets widersprochen werde, als ob die in Preußen jederzeit bestandene, durch Artikel 43 der Verfassung ausgesprochene Unverletzlichkeit der Person des Königs oder die Nothwendigkcit der verantwortlichen Gegenzeichnung keinen Regicrungsakten der Natur selbstständiger königlicher Entschließungen benommen hätte. Es ist die Aufgabe Meiner Minister, Meine ver- fassunngsmäßigen Rechte durch Verwahrungen gegen Zweifel oder Verdunkelung zu vertreten. Das Gleiche erwarte Ich von allen Be amten, welche Mir den Amtseid geleistet haben. Mir liegt es fern, die Freiheit der Wahlen zu beeinträchtigen, aber für diejenigen Beamten, welche mit der Ausführung Meiner Regierungsakte betraut sind und deshalb ihres Dienstes nach dem Disziplinargcsetz enthoben werden können, erstreckt sich die durch den Diensteid beschworene Pflicht auf die Vertretung der Politik Meiner Regierung auch bei den Wahlen. Die Treue in Erfüllung dieser Pflicht werde Ich mit Dank erkennen und von allen Beamten erwarten, daß sie sich im Hinblick auf ihren Eid der Treue von jeder Agitation gegen Meine Regierung auch bei den Wahlen fernhalten. Das „Deutsche Montagsblatt" schreibt: Es ist zweifellos, daß der königliche Erlaß bereits in den ersten Tagen nach dem Zu sammentritt des Reichstages zum Gegenstand parlamentarischer Erör terungen gemacht werden wird, lieber die Form, in welcher dies geschehen soll, konnte natürlich in keiner Fraktion bereits ein Beschluß gefaßt werden. Es wird vyn einzelnen geltend gemacht, daß die Ver- fassungsdeklaration über die Rechte des Königs von Preußen als eine rein preußische Angelegenheit nicht vor das Forum des Reichstages gehöre. Demgegenüber fällt es aber ins Gewicht, daß angesichts der großen Erregung, welche der Erlaß hervorgerufen, diejenige parlamen- tarische Körperschaft, welche allein jetzt versammelt ist, Gelegenheit nehmen müsse, dem Volke Klarheit über die Situation zu verschaffen. Es fällt ferner ins Gewicht, daß die Frage über die preußischen Be amten ja gerade im Reichstage znr Sprache gekommen und anläßlich der Reichstagswahlen eine brennende geworden ist. Die Ucberzeugung ist in allen liberalen parlamentarischen Kreisen lebendig, daß der Erlaß nicht nur bezüglich der Deklaration der Kronrechte, sondern auch bezüglich der Stellung der Beamten mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist. Nach der Verfassung muß beispielsweise jeder Abgeordnete das Volk nach bestem Wissen und unabhängiger Entschließung vertreten. Eine ganze Anzahl von Beamten sind Ab geordnete; diesen würde also durch den Erlaß die Erfüllung ihres Mandates unmöglich gemacht. In dem Dankschreiben des Kaisers Wilhelm auf die Neujahrs glückwünsche der Berliner Stadtverordneten heißt es: „Indem ich für solche immer von Neuem hervortreteude Beweise warmer Anhänglich keit besten Dank sage, wünsche ich von ganzem Herzen, daß die be gonnene Lösung der Schwierigkeiten, welche nur allzulange auf den wirthschaftUchen Verhältnissen lasten, im neuen Jahre kräftig sortschreiten möge, damit unter dem gesicherten Schntze des Friedens der Wohl stand der Nation, auf dessen Förderung mein ganzes Streben gerichtet ist, zu neuer Blüthe sich entwickele. Ich zweifle nicht, daß diese meine ernsten Bemühungen im umfangreichen Gemeinwesen Berlins zum Heil und Segen der Stadt kräftige und nachhaltige Unterstützung finden werden." Mit großer Spannung sieht man in Reichstagskreisen der Inter pellation des Abg. Hertling über die Arbeiterfragen, welche für die erste Sitzung des Reichstages nach den Ferien (Montag) auf die Tagesordnung gesetzt ist, iusosern entgegen, als man dabei auf das Erscheinen des Fürsten Bismarck rechnet. Es heißt, daß der Reichs kanzler in der That beabsichtigt, die Interpellation persönlich zu be antworten; sollte dies nicht geschehen, so würde kaum noch einmal eine Vertagung des Gegenstandes eiutreten. Der Antrag Windthorst wird am künftigen Mittwoch znr Debatte kommen. Die Fraktionen der Rechten, die Natioualliberalcn nnd Sezeffionisten stimmen dagegen, die Fortschrittspartei ist getheilt, eine Ablehnung des Antrages also sehr wahrscheinlich. Eine Hauptwirkung desselben wird indessen darin bestehen, daß eine Anzahl von Mitgliedern verschiedener Parteien, welche unter allerlei Zusagen bei den Wahlen ihre Erfolge dem Cen trum zu vcrdgnken haben, von demselben auf das Glatteis geführt werden. Das Rcichsamt des Innern ist seit längerer Zeit schon mit den Vorarbeiten für eine Novelle zn der Aktieugesetzgebnng beschäftigt und hat angeblich diese Vorarbeiten jetzt beendet. Immerhin dürfte diese Novelle den Reichstag frühestens erst in der nächsten Session beschäftigen. Der Restaurateur Polenz in Berlin ist wegen Verunreinigung des Biers zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Hamburg, 5. Januar. Zwei schuftige Subjekte, ein angeblicher