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ochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt ik die Köuigl. Amtshauptmaunschast zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dicht« LIE «scheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. D»x«erst«g Mittags 18 Uhr. 14.-Freitag, den 16. Februar 1877. 25) 26) 27) 28) 29) 30) 11 12' 7. 13. 29. 25. 21. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 22. 1. 26. 17. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) >2) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 188. 40. 337. 178. 290. 254. 357. 111. 113. 209. 329. 322. 55. 196. 86. 213. 76. 70. 88. 49. 257. 365. 195. 148. 131. 71. 92. 73. 369. 229. Nummer der Jahresliste. 12. 5. der für die I. Quartalsitzung des Bezirksgeschwornengerichts in Dresden ausgeloosten Geschworenen I. Hauptgeschworeue. Nummer der Jahresliste. II- Hilfsgeschworeue. Herr Karl Friedrich Gustav Eschenhagen, Kaufmnnn in Dresden. „ Gustav Baum, Hotelier in Dresden. „ Zohann Joseph Max Cristofani, Gypswaarenfabrikant und Vorsitzender der Ge- Werbekammer in Dresden. Otto Bernhard Friedrich, Kunsttischler und Hoflieferant in Dresden. Georg Moritz Weber, Banquier in Dresden. Johannes Ruoff, Uhrmacher in Dresden. Georg Eugen Lichtenberger, Chemiker in Dresden. Arthur Börner, Gürtlermeister in Dresden. Heinrich Jacob Wilhelm Mau, Juwelier, Gold- und Silberarbeiter in Dresden. Clementin Theodorich An schütz, Kaufmann in Dresden. Felix Anton August Schramm, Kaufmann in Dresden. Emil Hillmann, Spiegelfabrikant in Dresden. Herr Ernst Adolf Scharfe, Fleifchermeister in Radeberg. „ Gustav Beckmann, Bevollmächtigter der Dresdner Preßhefenfabrik in Dresden. „ Carl August Gotthold Appelt, Flachshändler in Freiberg. „ Karl Gottlieb Reichel, Rentier in Kötzschenbroda. „ Hermann Hänsel, Rentier in Zwirtzschkau. „ Moritz Wilhelm Pötzsch, Gutsbesitzer in Elgersdorf. „ Carl Samuel Lieber, Gutsbesitzer und Gemeindeältester in Niederbobritzsch. „ Heinrich Alex. Just, Kaufmann in Dresden. „ Ernst Oscar Jähnichen, Gutsbesitzer und Gemeindevorstand in Strehlen. „ Hans Carl von Winterfeld, Rentier in Serkowitz. „ Carl Heinrich Schneider, Bäcker und Rathmann in Stolpen. „ Hermann Schaller, Rentier und Gemeindeältester in Großzfchachwitz. „ Emil Alexander Ebert, Holzhändler in Dresden. „ Eduard Tamme, Rentier in Kötzschenbroda. „ Georg Christian Hahn, Photograph in Dresden. „ Georg Burkhardt jun., Kaufmann in Meißen. „ Emil Theodor Fridolin Gleitsmann, Chemiker und Farbcnfabrikaut in Dresden. „ Traugott Leberecht Flössel, Steinbruchsbesitzer in Dresden. „ Alex. Haupt, Kaufmann in Dresden. „ Ferdinand August Hermann Donath, Kaufmann in Dresden. „ Curt Philipp, Rittergutsbesitzer in Mühlbach. „ Franz Hermann Oehmigen, Rittergutsbesitzer in Berreuth. „ Carl August Triemer, Holz- und Kohlenhändler in Niederhäßlich. „ Emil August Eduard Leonhardi, Rentier in Lofchwitz. „ Karl August Kurz, Rentier in Kötzschenbroda. „ Karl August Fehrmann, Rittergutsbesitzer in Wildberg. „ Julius Heinrich Herzger, Steinmetzmeister in Dresden. „ Karl August Friebel, Gutsbesitzer und Gemeindevorstand in Neuostra. „ August Friedrich Richter, Privatus in Sayda. „ Ernst Hönig, Gutsbesitzer in Weyda. Dresden, am 10. Februar 1877. Das Königliche Bezirksgericht. I. St.: Trummler. Bekanntmachung, die Rinderpest betreffend. Nachdem in der unterm Rindviehbestande des Wirthschaftsbesitzers Friedrich Adolf Bretschneider in Wilsdruff ausgebrochenen Krankheit die Rinderpest constatirt, auch die relative Ortssperre für Wilsdruff verfügt worden ist, ergeht bei der vorliegenden großen Gefahr der Weiterverbreitung dieser Krankheit an alle Besitzer von Rindvieh im Bezirke der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft hierdurch die dringende Aufforderung, über jede nur irgend verdächtige Krankheitserscheinung in den Viehbeständen sofort dem Bürger meister und bez. dem Gemeindevorstande des Orts Anzeige zu erstatten. Die letzteren haben darauf unverzüglich den Königl. Bezirks thierarzt Herrn in Meißen herbeizuholen und für gleichzeitige Anzeigeerstattung an die Königl. Amtshauptmannschaft besorgt zu sein. Hierbei wird unter Bezugnahme auf ß 29 des Leitfadens für die Gemeindevorstände und die dort angezogenen, die Maaßregeln gegen die Rinderpest betr. gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf Z 4 des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 darauf aufmerksam ge-