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MM für für Erscheint wöchentlich S Mal < Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreiS vierteljährlich I Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannavme Montags u. Donnerstags bis Mittag IS Ubr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden r ? Erscheint möchenlltch 2 Mal ( Lienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratenannabmc Montags ».Donnerstags bis Mittag IS Nhr. siir die Königl. Amtshauptmannschost zu Meißen, dos Königl. Amtsgericht und den Stodtroth zu Wilsdruff. Zwei»,»-vierzigster Jahrgang. Nr. 35^ Dienstag, den 2. Moi 1882. Bekanntmachung. Auf einem Felde in der Flur Niederwartha wurde am 13. vorigen Monats ein doppelläufiges sogenanntes Lefaucheux-Schießge wehr aufgefunden, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wirch daß der Finder das Eigenthum an diesem Gewehr erwirbt wenn sich innerhalb Jahresfrist, vorn Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, kein zur Abforderung desselben Berechtigter hier gemeldet hat. Meißen, am 24. April 1882. Kön i g l i che A mtsh a uptman u schaft. v. Boffe. In dein Concursverfahren über das Vermögen des Schmiedenieisters Ernst Wilhelm Hecht in Wilsdruff ist von dem Gemein schuldner die Einstellung des Concursverfahrens beantragt worden. Sämmtiiche Concnrsgläubiger, welche Forderungen angemeldet haben, haben dem Einstellnngsantrage zugestimmt und sind die dies bezüglichen Erklärungen auf der unterzeichneten Gerichtsschreiberei niedergelegt. Die Concnrsgläubiger können binnen einer mit dieser Bekanntmachung beginnenden Frist von einer Woche Widerspruch gegen den Antrag erheben. ' Wilsdruff, am 1. Mai 1882. Gcrichtsschreibcrei des Königlichen Amtsgerichts. Busch. Tagesgeschichte. Berlin, 27. April. Die Rede, mit welcher im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers heute Nachmittag kurz nach 2^ Uhr der Staats sekretär des Innern, Minister v. Bötticher, den Reichstag im Sitz ungssaale desselben eröffnete, lautet: Geehrte Herren! Seine Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu ertheilen geruht, die Sitzungen des Reichstages zu eröffnen. , . Die gesetzgeberischen Aufgaben, für welche Ihre Thätigkeit m Anspruch genommen Wird, sind Ihnen bereits durch die Allerhöchste Botschaft vom 17. November v. I. an das Herz gelegt worden. Die Reichsgesetzgebung hat die Bestrebungen zur Abhilfe sozialer Schäden, welche die kaiserliche Botschaft in Aussicht nimmt, mit dem Gesetz entwurf über Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle begonnen Aus den vorj ährigen Berathungen des Reichstags über diesen Gegenstand haben die verbündeten Regier ungen den Anlaß entnommen, ihre frühere Vorlage einer Umgestaltung zu unterziehen. Nächsten Donnerstag, -en 4-. Mai d. .As», Nachmittags 6 Uhr, öffentliche StadtaemeinderathSstüuna. Wilsdruff, am 1. Mai 1882. " " Der Stadlgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Auctions-Bekanntmachung. »Kommende Mittwoch, den 3. Mai K., von Nachmittags 1 Uhr an, sollen in der Wohnung des Gerbermeisters Robert Hüttig allhier folgende Gegenstände, als: 384 Stück rohe Kipshäute, 1 Klciderschrank, 1 Schreibsecretär, 2 Bettstellen, 1 Sopha, 1 Tisch, 1 Decimalwaage, circa 170 Kilo Talg, 1 eiserner Ofen, 1 Quantität Loh, Stühle, Haus- und Küchengeräthe, sowie das zur Gerberei er forderliche Handwerkszeug u. f. w. gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Wilsdruff, am 26. April 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. MattheS. Die gegen die früher in Aussicht genommene Versicherungsanstalt erhobenen Bedenken haben dabei insofern Berücksichtigung gefunden, als die Unfallversicherung der Arbeiter nunmehr auf eine korporative und genossenschaftliche Organisation der in Betracht kommenden industriellen Betriebe gegründet werden soll. Der Gesetzentwurf gewährt den Industrielle», Verbänden und Genossenschaften eine auf die Verhütung von Be triebsunfällen gerichtete Autonomie. Er geht von dem Bestreben aus, die verwaltende Thätigkeit thunlichst zu lokalisiren, die finanzielle Belastung dagegen auf möglichst breite Unterlagen zu vertheilen. Eine nothwendige Ergänzung finden die Ihnen auf diesem Gebiete vorzulegenden Maßnahmen in einer anderweiten Regelung der jetzt bestehenden Hilfskassengesetzge bung und in der beabsichtigten Ausdehnung der Krankenversicherung. Anstatt des bisherigen bedingten, wird Ihnen die Einführung eines unbedingten Zwanges zur Versicherung gegen die wirthschastlichen Folgen von Krankheitsfällen über alle Arbeiter vorgeschlagen werden, für welche die Durchführung dieser Maßregel möglich erscheint. Seit Jahrxn ist in allen Theilen des Reichs mit steigender Dringlichkeit das Bedürfnis; nach einer Revision der über den Gewerbebetrieb im Umherziehen geltenden Vorschriften der Gewerbeordnung hervvrgetreten. Die verbündeten Regierungen haben Bekanntmachung. Nachdem ich, Unterzeichneter, vom Königl. Amtshanptmann v. Bosse in Meißen beauftragt worden bin, einen Walzbezirk für iöhrsdorf und Umgegend zn gründen, so ersuche ich beshalb diejenigen Gemeinden bez. deren Vertreter, welche gesonnen sind, sich dem Walzbezirke anzuschlietzen, Freitag, den 5. Mai a. c., Nachmittags 3 Uhr, im Gaffhofe znm Weißen Mdler in Wilsdruff zu einer Besprechung sich einzufinden. Röhrsdorf, den 30. April 1882.D. Kemer, Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Nachdem das Ergebniß der Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in unterzeichneten Orten den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in H 46 des Einkommensteuergesetzes von, 2. Juli 1878 enthaltenen Bestinunungen alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit dieser Bestimmungen erlassene Zuschrift nicht hat behändigt werden können, hiermit anfgefordert, wegen Mittheilung des Einschütznngsergebnisses sich bei den betreffenden Gemeindevor ständen anzumelden. Blankenstein, Helbigsdorf, Limbach, Birkenhain, den 29. April 1882. Die Gemeinderäthe daselbst. Aufforderung an Einkommensteuer Beitragspflichtige, die Kenntnißnahme vom Ergebniß der Einkommenschätzung betreffend. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in hiesigem Orte bewirkt nnd das Ergebniß derselben den Betheiligtcn bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in ß 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche im hiesigen Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit dieser Bestimmungen erlassene Zuschrift nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätznngsergebnisses sich bei dem unterzeichneten Gemeindevvrstand anzumelden. Lampersdorf, den 30. April 1882. Der Gemeinderath daselbst. Philipp, Gemeindevorstand.