Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshanptmannschast zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. 2. cses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. 28. FrMlig , 5. April 1878. Bekanntmachung. In Gemäßheit § 14 Abs. 3 der Verordnung, die Aushebung von Pferden pp. für den Bedarf der Armee betreffend, vom 1. März 1877, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle der verstorbenen Mitglieder der Commission für die Pferdevor musterung im VII. Vormusterungsbezirk Herrn Gutsbesitzer Funke in Hühndorf und Herrn Gutsbesitzer Wendt in Sachsdorf die stellvertretenden Mitglieder Herr Gutsbesitzer Mfützner in Kesselsdorf und Herr Rittergutspachtcr Risse in Klipphaufen, sowie zur weiteren Ergänzung der Commission Herr Gutsbesitzer HerrnSdorf in Sachsdorf und Herr Gutsbesitzer Mehnert in Kleinfchönberg, ferner an Stellendes Mitgliedes der Comifsion für den VIII. Vormusterungsbczirk Herrn Posthalter Fritzsche in Wilsdruff Herr Rittergutspachter Ändrä in Limbach von der hiesigen Bezirksversammlung erwählt und von dem unterzeichneten Civil- Commiffar der Aushebungs-Commission in Pflicht ge nommen worden sind. Meißen, am 29. Mürz 1878. von Bosse, Amtshauptmann. — Bekanntmachung. Mittwoch, den dieses Monats, Borm. S Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 1. April 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung. Nachdem Herr Rittergutsbesitzer Wolf Caspar von Schönberg Pötting auf Tanneberg an Stelle des von Alttanneberg verziehenden Herrn Karl August Naumann als Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamts bezirk Tanneberg bestätigt und für diese Funktion heute hier verpflichtet worden ist, wird dies hierdurch veröffentlicht. Meißen, am 30. März 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung den Fonds für entlassene Blinde betr. Im Jahre 1877 sind aus dem Fonds für entlassene Blinde 71 ehemalige Zöglinge der Königl. Blindenanstalt aus der Königl. Kreishauptmannschaft Dresden mit 5780 M. 43 Pf., theils in Arbeitsmaterial, theils in Kleidungsstücken, theils in Handwerkszeug und in baarem Gelde unterstützt worden. Die Blinden sind in Folge dessen den Gemeinden nicht zur Last gefallen, sondern haben mit ihrer Arbeitskraft sich und Andern ge nützt und das Publikum ist von einer großen Anzahl Bettlern verschont geblieben, die nicht nur für sich allein, sondern auch noch für die Führer den Lebensunterhalt zu beschaffen haben. Wenn nun für den gedachten Fonds aus dem hiesigen Bezirke bisher nur 9 Gemeinden Beiträge gewährt haben, so sieht sich die Königl. Amtshauptmannschaft veranlaßt, im Hinblick auf die günstigen Resultate auf diesen Fonds hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen und erbietet sich zugleich etwaige Beiträge weiter zu befördern. Meißen, am 29. März 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung. Zur möglichsten Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen durch eingeführtes ausländisches Zucht- oder Schlachtvieh hat jeder Viehhändler, welcher derartiges Vieh in den zu hiesigem Bezirke gehörigen Ortschaften zum freien Verkaufe oder behufs der Auction auf- und beziehentlich einstellt, dasselbe vor dem Verkaufe oder der Auction von dem hiesigen Bezirksthierarzte, Herrn Schleg, untersuchen zu lassen und ist letzterem zu diesem Behufe von dem beabsichtigten Verkaufe rechtzeitig Anzeige zu erstatten. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden, insoweit nicht die Bestimmungen in ß 328 des Reichsstrafgesetzbuchs Anwendung finden, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft. Die Polizeibehörden des hiesigen Bezirks werden angewiesen, die Befolgung dieser Anordnung mit zu überwachen und etwaige Zu widerhandlungen anher anzuzeigen. Meißen, am 30. März 1878. Königliche Amtshanptmannschast. von Bosse. In der Nacht zum 6. März d. Js. sind aus einem Steinbruche zu Neukirchen ein eiserner Keil mit Oehr, einer dergl. ohne Oehr ein eiserner Bohrer 30 ow. lang, einer dergleichen 71 om. lang, spurlos entwendet worden. Behufs Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dies, hierdurch bekannt gemacht. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 1. April 1878. I)r. Gangloss.