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Wochenblatt für für 1878 Dienstag, den 2, Zuti Nr. 52 Beyer. sollen folgende auf Dienstag, den 9. Juli 1878, von Vormittags 9 Uhr an, UNd 25 Nmtr. weiche Stöcke einzeln und partieenweise 231 18 100 2 noch arbeite, hinlänglichen Anlaß gegeben, eine Thatsache, welche allerdings unbestritten dasteht, so sehr sich auch die sozialistischen Agitatoren nachträglich dagegen zu verwahren suchen. Wir hätten also danach ein Ausnahmegesetz nach Analogie desjenigen zu erwarten, welches dem Treiben der Jesuiten ein Ziel setzte; ein solches Gesetz — es ist dies nicht zu leugnen — wird durch die drohende Gefahr gerechtfertigt, welche die sozialistischen Bestrebungen in ihrem Gefolge haben und seine Annahme wird schließlich nicht weniger heilsam wirken, als diejen ge des Jesuitengesetzes. Ob freilich das in Rede stehende Ausnahmegesetz, wie von Manchem befürchtet worden ist, bei seiner Dehnbarkeit sich nicht schließlich auch auf andere als erwiesener- maßen sozialdemokratische Bestrebungen anwcnden lassen wird, das ist eine Frage, welche sich nicht absolut verneinen läßt, und dem Reichstag selbst muß es daher überlassen bleiben, die Freiheiten des Volkes, soweit sie mit Recht und Gesetz vereinbar sind, -u sichern. 130 - Derbstangen von 9 bis 15 Ctm. Unterstärke, 5 Nmtr. weiche Nutzscheite . 125 buchene Stämme von 15 bis 42 Ctm. Mittenstärke, 1882 weiche - von 12 bis 51 Ctm. Mittenstärke, 49 buchene Klötzer von 15 bis 39 Ctm. Oberstärke, 317 weiche - von 16 bis 55 Ctm. Oberstärke, buchene Brennknüppel, weiche - buchene Scheite, weiche - 15 17,- 150„ 393 499 Holz Auction. Im Gasthofe zu Naundorf UaunäorkSi? k'orslr'SviSi' Bekanntmachung, die Anmeldung zur Königlichen Unterofficierschule in Marienberg betreffend. Es wird hierdurch bekannt gegeben, daß die nächste Aufnahme von Zöglingen in die König!. Unteroffizierschule am 1. October d. Jahres stattfinden soll und die Anmeldungen hierzu im Laufe des Monats Juli durch persönliche Vorstellung des Aspiranten entweder bei dem Kommandeur der Unteroffizierschule oder bei dem heimathlichen Landwehr-Bezirks-Kommando zu bewirken sind. Bei diesen Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der Königlichen Unteroffizierschule und die Bedingungen für die Aufnahme zu erfahren und wird nur noch bemerkt, daß die Aufzunehmenden wenigstens 14 Jahre alt und confirmirt sein müssen, be ziehentlich das 18. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten haben dürfen und daß die gejammte Erziehung der Zöglinge auf der König lichen Unteroffizierschule unentgeldlich geschieht. Dresden, am 24. Juni 1878. oO ltgv- NtlMstetlUM. von Fabrice. Tagesgeschichte. Die neueste Nummer der „Prov.-Korr." bringt unter dem Titel „Die Absichten der Regierung angesichts der Wahlen" einen längeren Artikel, welcher uns die Ziele der Reichsregierung völlig klarlegt, erwähnt als die nächste Aufgabe die Erlangung und Gewährung der jünst verweigerten gesetzlichen Vollmachten, um die Gefahren, welche für Staat und Gesellschaft von dem Treiben der Sozialdemokratie drohen, erfolgreich abwenden zu können. Besonders sei — wie schon während der letzten Session — von der Reichsregierung das Verbot von Druckschriften und Versammlungen, welche die Ziele der So zialdemokratie verfolgen, in Aussicht genommen, und hierzu habe so wohl die wiederholte Gefährdung des Lebens Sr. Majestät des deutschen Kaisers, wie die gleichzeitig hervorgetretenen sonstigen An zeichen sittlicher Verirrung und Verwilderung, zu der die Sozial demokratie den Grundstein gelegt habe und an der sie fort und fort Rmtr. weiche Aeste, Wellenhunderte buchenes Reisig, - weiches - Rmtr. ungcschneideltes - und Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Abtheilungen zu begeben König!. Forstreutamt Tharandt und Königs. Forstrevierverwaltnng Nanndorf, am 17. Juni 1878. R von Schröter. Ed. Gottschald. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Bei der letzten Reichstagswahl sind mannigfache Verstöße gegen die Vorschriften des Reichstagswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt v. I. 1869, S. 145, ff.) und des dazu erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt v. I. 1870, S. 275 ff.) wahrzunehmen gewesen. Indem daher den Herren Gemeindevorständen, resp. Wahlvorstehern im hiesigen Bezirke die genaue Beobachtung der obenange- zogenen gesetzlichen Vorschriften hiermit dringend empfohlen wird, werden dieselben insbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß die Wählerliste mit der Bescheinigung des Gemeindevorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen, zu versehen ist, 2 ., daß bei Berichtigung der Wählerlisten durch Streichungen und Einschreibungen die Gründe dazu am Rande der btr. Liste Zu bemerken sind, 3 ., daß die Wählerlisten am 22. Tage nach Beginn der Auslegung unter unterschriftlicher Vollziehung des Gemeindcvorstandes abzuschließen sind und das zweite Exemplar zugleich die Bescheinigung der 'Uebereinstimmung mit dem Hauptcxemplar enthalten muß, 4 ., daß die Wählerliste, ingleichen die Gegenliste von dem Wahlvorsteher mit zu unterschreiben ist, 5 ., daß ungültig erklärte Stimmzettel dem über die Abstimmung aufzunnehmenden Protocolle beizusügen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen, im Prviocolle auch die Gründe anzugeben sind, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgte und 6 ., daß die Function des Vorstehers, des Protocollführers und der Beisitzer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Meißen, am 25. Juni 1878. Königliche Amtshanptmannschast. i v. von Mayer. ilsdruff, Tharandt, Nossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Achtunddreißigster Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. aufbereitcte Hölzer, als: Montag, den 8. Juli 1878, von Vormittags 9 Uhr an, 65 weiche Röhrhölzer, buchene Aeste, , in den Abtheilungen: 1—27, 47—51,, (Abth. 8 und 49 Holzschläge) gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die