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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Köuigl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Achtunddrcißigster Jahrgang. Diese- Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 18 Uhr 46. Ireitag, den 7. Zuni 1878. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 16. Juli 1878 das dem Herrn Carl Emil Petzold in Kaufbach zugehörige Grundstück Nr. 32b des Katasters für Kaufbach und Fol. 31 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kaufbach, welches Grundstück am 25. April 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf - 1tt,Z86 Mark — gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gcrichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 4. Mai 1878. Di - Gangloff. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen betr. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. März 1875, von dem für den hiesigen Jmpf- bezirk in Pflicht genommenen Jmpfarztc, Herrn vr. mock. Fiedler hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevifionen bis auf Weiteres auf jeden Montag der nächstfolgenden Wochen Mittags I Uhr in dem hierzu bestimmten Locale, dem Rathhaussaale hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der sich hier aufhaltenden Kinder, a., welche im vorigen Jahre geboren worden sind, b., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder noch nicht gehörig genügt haben und o., welche nach hier gezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie <1., derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeuguiß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Tagen mit ihren impfpflichtigen Kindern in dem anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorgeladen werden, Behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärzt liche Zeugnisse nachzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impfungen erfolgen unentgeldlich. Wilsdruff, am 4. Juni 1878. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Im Laufe des Monats Juni ist die Landtagswahlliste einer Revision zu unterwerfen. Indem wir vorschriftsgemäß auf diese Revision aufmerksam machen, bringen wir zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß die Liste für den hiesigen Ort zu der Betheiligten Einsicht in der hiesigen Rathsexpedition ausliegt. Etwaige Einsprüche dagegen sind rechtzeitig und spätestens bis zum Ende des siebenten Tages nach dem Abdrucke eines Wahlaus schreibens in der Leipziger Zeitung bei uns anzubringen. Nach Ablauf von weiteren 14 Tagen wird die Liste geschlossen, auch werden alle bis dahin in dieselbe nicht eingetragenen Personen von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Rcclamationen unberücksichtigt gelassen werden. Wilsdruff, am 6. Juni 1878. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Die diesjährigen Grasnutzungen 1. auf der Vogelwiese, rechts und links an der Tharandter Straße, den Stadtgräben und der Parzelle hinter der Schießmauer und 2. der Parzellen am unteren Bach nächsten Sonnabend, den 8. dieses Monats, und zwar die Grasnutzungen 8ub 1 Nachmittags S Uhr auf hiesigem Schießhause und die Grasnutzungen sub 2 Nachmittags « Uhr an Ort und Stelle unter den daselbst gestellt werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Wilsdruff, am 3. Juni 1878. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgrmstr. —- In dem zum Vermögen des Schneiders Hermann Drost eröffneten Creditwesen soll Donnerstag den 13. Juni 1878 und beziehendlich die folgenden Tage jedesmal von 9 Uhr des Vormittags an das vorhandene Mobiliar, als: Möbel, Betten, Haus- und Wirthschaftsgeräthe, insbesondere das Kleider- und Stoffmagazin, enthaltend Tuch- und Stoffrester, Turnertuch, baumwollenes und leinenes Futter, Futterkattun, Schnitt- und Weißwaaren pp. im Saale -eS Herrn Restaurateur Mahn hier meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden, was unter Bezugnahme auf das am Gerichtsbret angeschlagene und in den Gasthöfen, zum Stern und zum Deutschen Hause, sowie in den Restaurationen der Herren Mahn, Roßberg und Leuteritz hier ausliegende specielle Verzeichniß hierdurch be- kannt gemacht wird. Nossen, am 11. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt. Wei-aner.