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iren iten ens lten der Er- 0. den - in Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Achtunddreißigster Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 18 Uhr. 28. Dienstag, den 9. April 1878. Bekanntmachung. Der Fleischermeister und Hausbesitzer o. Oiintlisr' in Grumbach beabsichtigt, in dem unter Nr. 47 des Brandversicherungs-Catasters Nr. 438» des Flurbuchs für Grumbach gelegenen Grundstück ein Schlachthaus zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonder» Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 3. April 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. van Bosse. Oessentliche Bekanntmachung. Bei der diesjährigen Einkommensteuer-Einschätzung, welche dergestalt zu beschleunigen ist, daß das Einschätzungsgeschäft in der Zeit vom 12. April bis Ende' Mai dieses Jahres in allen Districten des Landes zu Ende geführt ist, wird wiederum von der Bestimmung in 8 24 des Einkommensteuer-Gesetzes vom 22. December 1874 (Seite 471 des Gesetz- und Verordnungsblattes äs »o. 1874), wornach die Bezirks-Steuerinspectoren von Hilfsbeamten vertreten werden können, Gebrauch gemacht werden. Nachdem nun das Königliche Finanz-Ministerium beschlossen hat, für die Einkommensteuer-Einschätzungs-Commissionen in den 69 Einschätzungsdistricten -es SLeereebezivkes Meißen die in dem nachstehenden Verzeichnisse speciell bezeichneten, respectiven Persönlichkeiten zu sseÄveeteetenben Worsstzen-en zu bestellen, so werden die Namen derselben in Gemäßheit der Bestimmung in 8 5 der Ausführungs- Verordnung vom 6. December 1876 (Seite 585 des Gesetz- und Verordnungsblattes von demselben Jahre) hiermit öffentlich bekannt gemacht. Meißen, den 29. März 1878. Der Königliche Bezirks-Steuer-Jnjpector. Härtel. Verzeichnis) der Persönlichkeiten, welche zn Vorsitzenden der Einschätzungs-Comissionen in den 69 Districten des Steuer bezirkes Meißen bestellt worden sind. Name nnd Charakter. Wohnort. Herr sie, ärz Limbach ln- ner ben ge hen Se- ab, ein em lll- Meißen Lommatzsch Nossen Siebenbenlehn Wilsdruff Niederfähra Zadel Zehren Schänitz b. Krögis Mögen Löthain Sönitz Ullendorf Meißen Reichenbach Meißen Lautzschen Domseiwitz Zschochau Dittmannsdorf Choren Ilkendorf Grumbach Schmiedewalde Stadtrath Lindner Gerichtsrendant Kreher Bürgermeister Zschiedrich Postdirector und Bürgermeister Wolf Bürgermeister Ficker Ziegeleibesitzer Rudolph Gemeindevorstand Zschoche - Schetter Laadtagsabgeordneter und Gutsbesitzer Klopfer Gutsbesitzer Zschoche Rittergutspachter Steiger Gutsbesitzer Donath - Schlechte Geometer Kupfer Gutsbesitzer Hoher Stadtrath und Kaufmann Hofmann Gutsbesitzer Hörmann - Lempe Rittergutsbesitzer und Rittergutspachter Roßberg Gemeindevorstand Schmidt Landtagsabg. und Rittergutsbesitzer Oehmigen Rittergutsbetzer Gand ich Gemeindevorstand Ludewig - Ranft - Gutsbesitzer Kapler Anmerkung: Die einzelnen Ortschaften, welche zu jedem der o- — o- , - 09 Districte des Steuerbezirkes Meißen gehören, sind im Gesetz UNd Verordnungsblatte vom Jahre 1876, Seite 617 bis mit 622 zu ersehen. Meißen, den 29. März 1878. 1. 2. 3. 4. 5. die Erhaltung der Türkei und die Schonung Oesterreichs zu vereinigen gesucht. Es hat gesucht, die Türkei zu erhalten, um in Constantinopel zu herrschen; die Bulgaren zu befreien, um Constantinopel zu um klammern; Oesterreich einen scheinbaren Einfluß auf der westlichen Balkan-Halbinsel zu gewähren, um es zu beschwichtigen und zugleich mit der Türkei verfeinden. Es ist gar nicht möglich, alle Schlau heiten des Friedens von San Stefano aufzuzählen. Aber dies Meister stück der Schlauheit wird durch das Uebermaß der letzteren unhalt bar. Wir haben Rußland, so lange es in der großen Rolle der Befreiung der Christen handelte, in der öffentlichen Meinung unter stützt. Wenn Rußland die gebrochene Türkei in seinen Armen auf richtet, den Mantel über sie breitet, um ihren Besitz zu beherrschen und von demselben die übrige Welt abzuhalten; wenn es die Christen unvollständig befreit, um überall die Hand im Spiel zu behalten, so Tagesgeschichte. In der Ordnung der türkischen Erbschaft durch Rußland ist ein außerordentlicher Umschwung eingetreten durch die unehrliche Politik Rußlands, die alle zu überlisten gedachte, durch das energische Auftreten Englands und die diplomatische Haltung Oesterreichs. Rußland hat keine andere Wahl mehr als den Krieg mit England (und vielleicht mit Oesterreich) oder die Preisgebung des Friedens vertrages von San Stefano. Mit der Beschickung der europäischen Conferenz würde Rußland den betr. Vertrag bereits preisgegeben haben. Mit einigem Staunen lesen wir in der Berliner „Post", einem sonst ziemlich russenfreundlichen Blatt, die Sünden Rußlands also dargestellt: „Was hat Rußland gethan? Es hat durch den schlauesten seiner Diplomaten (Jgnatieff) die Befreiung der Bulgaren, 6. 31. 32. 7. 29. 30. 8. 9. 10. 11. 12. 16. 17. 13. 14. 15. 18. 19. 20. c Z1. 22. 23." 24. 37. 25. 26. 27. c Z8. 35. 33." 34. 36. 38. 39. 40. 41. < 12. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 64. H5. 56. 57. 58. 59. 50. 51. 52. 53. 54. 60. 61. 62. 63. 65. 66. 67. 68. 69.