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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenleyn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Diese- Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. 24. Freitag, den 22. März 1878. —2um ZM. Der Frühling naht, schon regt sich's sacht In Blüthen und auf Bäumen, Der Winter flieht und froh erwacht Natur aus bangen Träumen! Wohin wir gehn, wohin wir sehn, Grüßt uns verheißend: Auferstehn! Ja, Deutsche, sendet heut' den Blick In jene bangen Tage Der Zwietracht und des Neid's zurück, Dann werdet ihr ohn' Frage, Voll Zuversicht und voll Vertrau'n, Auf unsern Kaiser Wilhelm schau'n! An Jahren alt, an Thaten jung, Bracht Deutschland er zu Ehren! Er wußte der Erniedrigung Des Vaterlands zu wehren! Wo er sich zeigte in Gefahr Zerstob wie Spreu der Feinde Schaar! Ja Auferstehn aus banger Nacht Ward Deutschland, Dir beschieden! Wie stehst Du da in stolzer Pracht, In Einheit und in Frieden! Und Dich zu schützen jeder Zeit Ein tapferer Kaiser ist bereit! Er war es, der, ein greiser Held, Ein Sturm den Feind umtobte! Der gegen eine halbe Welt Das deutsche Schwert erprobte! Er führte durch manch' beißen Streit Zur Größe unS und Einigkeit! O, Woll' des greisen Kaisers Haupt Der Lorbeer lange schmücken, Ein alter Stamm, doch nicht entlaubt! Ein Aar mit Feuerblicken Halt er des Reiches Scepter noch, Der Feinde Schrecken, lange noch! Dann bangen wir und zittern nicht, Wie es sich mag gestalten! Wir stehn zu ihm in Treu und Pflicht, Und trotzen den Gewalten, Die hinter dunklen Wolken dräu'n, Gleich gelblichem Gewitterschein! Er sei mit uns und Gott mit ihm — Der Gott des Rechts, der Wahrheit! Dann zähmen wir das Ungethüm, Den Feind des Lichts, der Klarheit! Treu haltend bei dem Wahlspruch aus: Hoch Kaiser Wilhelm! Hoch sein Haus! (A. d. WaldH. An;.) Bekanntmachung, das Tanzregulativ betr. Nachdem der Bezirksausschuß in der Sitzung am 9. dss. Mts. beschlossen hat, das Tanzregulativ vom 25. Juni 1875 dahin zu ergänzen, daß ebensowie Kindern unter 14 Jahren auch jungen Kenten männlichen Geschlechts unter- 17 fahren der Besuch öffentlicher Tanzbelustigungen nicht gestattet sein soll, so wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Wirthe, welche dieser Bestimmung zuwiderhandein, nach § 10 des Regulativs mit Geld bis zu 50 M. oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft werden. Hiernächst ist auf weiteren Beschluß des Bezirksausschusses das Tanzregulativ in Placatsorm zur Aushängung in den Tanzlocalen gedruckt worden. Die Inhaber der Letzteren werden hierdurch aufgefordert, alsbald ein solches Tanzregulativ zu dem Selbstkostenpreis von 6 Pfg. für das Stück von der Canzlei der König!. Amtshauptmannfchaft zu beziehen und in ihrem Tanzlocale an geeigneter Stelle aufzuhängen. Meißen, am 16. Mürz 1876. Königliche Amtshauptmauuschaft. von Bosse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Durchschnittspreise der Marschfourage des Hanptmarktortes Meitze« für Monat Februar dieses Jahres folgendermaßen festgestellt worden: 7 Mark 63 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 70 - . 50 . Heu, 2 - 7 - - 50 . Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 18. März 1878. i. v. von Mayer. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen im Einverständniß mit den Erben des Gutsbesitzers Franz Emilius Ranft in Schmiedewalde die zu dem Nachlasse des letzteren gehörigen Grundstücke, nämlich u. das Dreiviertelhufengut Fol. 1 des Grund- und Hypothekenbuches für Schmiedewalde 12 Hectar 46,^ Ar —22 Acker 156 HjRuthen enthaltend und mit 459,Steuereinheiten belegt, welches ortsgerichtlich auf 23,743 Mark — Pf. taxirt worden ist und d. das Anderthalbhufengut Fol. 12 desselben Grund- und Hypothekenbuches 23 Hectar 50,«« Ar — 42 Acker 139 HjRutheu enthaltend und mit 871,,Steuereinheiten belegt, und zwar das Grundstück sub d mit einem Inventar im Gefammtwerthe von ungefähr 4970 Mark —«, sowie Vorräthen verkauft werden. Kauflustige werden deshalb mit dem Bemerken, daß auf das Grundstück sub b nebst Inventar und Vorräthen bereits 60,000 Mark —- geboten worden sind, sowie daß mit dem Grundstücke sub a, welches hierdurch mit der ortsgerichtlichen Taxe an 23,743 Mark —- angeboten wird, Inventar nicht mit übergeben werden soll, und endlich daß die Verkaufsbedingungen und das Verzeichniß der mit dem 8ub b gedachten Grundstücke zu übergebenden Jnventargegenstäude, Vorräthe und Viehstücke an hiesiger Amtsstelle und bei Herrn Gemeindeoorstand Gustav Ranft in Schmiedewalde einzusehen sind, veranlaßt, ihre Offerten bis zum 2. April d. I. mündlich oder schriftlich hier auzubringcn. Wilsdruff, am 26. Februar 1878. König!. Gerichtsamt. vr. Gangloff. Im Laufe des Monats Januar dieses Jahres sind aus einer Wohnung zu Wilsdruff folgende Gegenstände als: vier Stück ziemlich neue Leinwandhemden, gez. 0. L., zwei neue blaue Leinwandschürzen, ein wollenes gesticktes Kopftuch und ein buntes Kattuntuch spurlos entwendet worden. Behufs Ermittelung des Thaters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. März 1878. ttr Gangloff. Erledigt hat sich die unterm 4. Mürz d. Js. hinter die Dienstmagd Bertha Höltzig aus Braunsdorf erlassene öffentliche Vorladung. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. März 1878. vr. Gangloff.