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d n l- a, n WgcheMati für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr 13. Dienstag, den 12. Februar Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft ist die Einziehung des von Schmiedewalde nach Blankenstein führenden zeitherigen Kirch-Fußweges als eines öffentlichen beantragt worden. ' In Gemäßheit Z 14 des Wegebaugefetzes vom 12. Januar 1870 wird Solches mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Widerfprüche hiergegen längstens binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an allhier anzubringen und gehörig zu begründen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am s. Februar >878. von Bosse. Bekanntmachung. Das zum Nachlasse des Gutsbesitzers Uugust Wilhelm Mehlig in Unkersdorf gehörige Anderthalbhufengut Folium 2 des Grund- und Hypothekenbuchs für Unkersdorf No. 2 des Brandcatasters für denselben Ort mit einem Flächeninhalt von 38 Ackern 273 UM. oder 21 Hectar 53,4 Ar von zusammen 8l9,gg Steuereinheiten sammt Inventar und Vorräthen soll im Einverständniß mit den Erben voll dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte verkauft werden. Kauflustige werden daher mit dem Bemerken, daß bereits auf Grundstück mit Inventar nnd Vorräthen 54OOV Mark geboten werden und daß die Verkaufsbedingungen an hiesiger Amtsstelle einzusehen sind, aufgefordert, ihre Offerten bis ZUM 2. März 1878 mündlich oder schriftlich hier anzubringen. Kömgl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 7. Februar 1878. lir Gangloss. Vorstehende Bekanntmachung kommt heute um deswillen wieder zum Abdruck, weil sich in voriger Nummer insofern ein Schreibfehler eingeschlichen hatte, daß anstatt ^4666 M. —- 5400 M. geschrieben worden war. Nächsten Freitag, den 15. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, soll das zum Nachlasse Carl Gottfried Schmidtgens in Wilsdruff gehörige Pferd (Fuchs) im Nachlaßgrundstücke meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Kömgl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 11. Februar 1878. Or. Gangloff. TageSgeschichte. Berlin, 6. Februar. Die Eröffnung des Reichstages im weißen Saale des kaiserlichen Schlosses ging heute Nachmittag 2 Uhr in minder feierlicher Weise vor sich. Der Kaiser, durch leichtes Unwohlsein gehindert, hielt die Thronrede nicht in Person. Sie wurde'bei verhülltem Throne von dem Staatsminister Camphausen, als dem ältesten preußischen Minister im Bundesrathe verlesen. Die Gallerie war stark besetzt; in der Diplomatenlvge sah man die türkische Gesandtschaft, die Chinesischen und Japanesischen Vertreter. Die Mitglieder des Bundesraches waren ziemlich vollständig erschienen. Bon"Reichstags-Abgeordneten war nur eine müßige Zahl vorhanden, größten Theils National-Liberale, von der Fortschrittspartei und vom Centrum fast Niemand. Die Thronrede war im nüchternen Ge- fchäftston gefaßt, und wurde in trockener Weise verlesen. Einige Sensation machte nur der Schlußsatz, welcher die auswärtige Politik des Reichs betraf und an einigen Stellen mit Bravos unterbrochen wurde. Sie berührte natürlich den russisch-türkischen Krieg und sieht für den Frieden als maßgebend die eurvpüifchc Conferenz, welche dem Krieg voranging, und die bevorstehende Conferenz, welche ihm nach- fvlgt. Versichert wurde ausdrücklich, daß Deutschland, ohne unmittel bares Interesse, den allgemeinen Frieden befördert und nach allen Seiten Frieden und Freundschaft erhalten habe. Die Thronrede lautet im Wesentlichen: Der Entwurf des Reichshaushaltsetats liefert aufs Neue den Beweis, daß die unabweislichen finanziellen Bedürfnisse des ordentlichen Neichshaushalts in stärkerem Maße zunehmen, als die Erträgnisse der dem Reiche zugewieseneu eigenen Einnahmequellen. Den verbündeten Regierungen erscheint cs nicht rathsam, die Deckung des Mehrbedarfs durch Erhöhung der Beiträge der einzelnen Staaten herbcizuführen. Vielmehr weist die finanzielle Acsammtlage Deutsch lands auf Verstärkung der eigenen Einnahmen des Reichs hin. In dieser Richtung werden Ihnen Gesetzentwürfe über die Erhebung von Neichsstcmpclabgabeu und die höhere Besteuerung des Tabaks vor gelegt werden. Soweit die außerordentlichen Ausgaben nicht durch besondere Einnahmen gedeckt sind, werden, wie im vorigen Jahre, die Mittel auf dem Wege des Credits zu beschaffen sein. Der Entwurf eines Anlcihegefetzes wird Ihnen zugehen. Zur Ausfüllung einer Lücke in dem Wortlaut der Verfassung soll ein zunächst noch der Be- rathung des Bundesraths unterliegender Gesetzentwurf dienen, welcher die Zulässigkeit einer Vertretung des Reichskanzlers in der Gefammt- heit seiner Amtsthätigkeit oder in einzelnen Zweigen derselben mit dem Recht zur Gegenzeichnung außer Zweifel stellt. Im Anschluß an die Justizgesetzgebung wird Ihnen der Entwurf einer Rechtsan waltsordnung vvrgelegt werden. Die in dem gerichtlichen Verfahren geschaffene Einheit verlangt zu ihrer Ergänzung eine entsprechende Einheit im Kostenwesten. . Hierauf gerichtete Gesetzentwürfe werden Ihnen vorgelegt werden. Die Klägen über die aus der Verfälschung von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Gebrauchs sich er gebenden Gefahren haben an die verbündeten Regierungen die Pflicht herantreten lassen, Abhülfe durch die Reichs-Gesetzgebung zu schaffen. Unter Berücksichtigung der bezüglich einer Revision der Gewerbe ordnung laut gewordenen Wünsche sind zwei Gesetzentwürfe ausge arbeitet worden, von welchen der Eine die rechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern neu zu regeln, der Andere die rasche und sachgemäße Erledigung von gewerblichen Streitigkeiten durch Einsetzung besonderer Gewcrbegerichte zu sichern bestimmt ist. Beide Entwürfe follen zur Beseitigung von Schwierigkeiten beitragen, mit welchen der deutsche Gewerbefleiß bisher zu kämpfen hatte und welche bei der leider! noch immer fortdauernden ungünstigen Lage der allgemeinen Verkchrsverhültnisfe doppelt lästig erscheinen. Der Schluß der Thronrede' lautet: Meine Herren! Bei der Eröffnung des vor jährigen Reichstags war die Erwartung noch nicht ausgeschlossen, daß die türkische Regierung aus eigener Entschließung zur Ausführung der Reformen schreiten werde, über welche die europäischen Mächte sich auf der Conferenz in Constantinopel geeinigt hatten. Diese Er wartung ist nicht in Erfüllung gegangen: Seine Majestät der Kaiser hofft jedoch, daß nunmehr ein baldiger Friede die Grundfätze jener Conferenz zur Anwendung bringen und dauernd sicher stellen werde. Die verhältnißmäßig geringere Betheilignng der Interessen Deutsch lands im Orient gestattet für die Politik des Reiches eine uneigen nützige Mitwirkung an der Verständigung der betheiligten Mächte über künftige Garantieen gegen die Wiederkehr der Wirren im Orient und zu Gunsten der christlichen Bevölkerung. Inzwischen hat die von Seiner Majestät dem Kaiser vorgezeichncte Politik ihr Ziel bereits insoweit erreichen können, als sie wesentlich dazu mitgewirkt hat, daß der Friede zwischen den europäischen Mächten erhalten worden ist und zu ihnen allen Deutschlands Beziehungen nicht nur friedliche, fondern durchaus freundschaftliche geblieben sind und mit Gottes Hülfe bleiben werden. Berlin. Der von dem Sozialisten Most im Saale des hiesigen Handwerkcrvereins am 22. Januar gehaltene Vortrag, betreffend den Massenaustritt aus den christlichen Kirchen, hat, nachdem die vorläufigen gerichtlichen Ermittelungen über den Inhalt der er wähnten Rede zum Abschluß gebracht sind, wie die „Nat.-Ztg." hört, die Eröffnung der Voruntersuchung gegen Most wegen Beschimpfung der christlichen Kirchen und ihrer Diener auf Grund der Zz 166 und 285 des Reichsstrafgesetzbuches zur Folge gehabt. — Der sozialdemokratische Agitator Maurer Paul Grott- kau, welcher als Redakteur der „Berliner Freien Presse" zeitweise für dieselbe gezeichnet hatte, ist flüchtig geworden. Derselbe ist am Sonnabend wegen mehrerer durch die Presse begangener Beleidigungen zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt worden, ohne daß er der ge richtlichen Verhandlung beigewohnt hat. Ein inzwischen wegen einer großen Anzahl anderer von ihm begangener Preßvergehen gegen ihn ausgefertigter Haftbefehl konnte nicht zur Vollstreckung gelangen, da Grottkau weder in dem Redaktionsbureau der „Berl. Freien Presse"