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Tharandt, Nossen, Siebenteln und die Umgegenden Druck und Verlag von Martin Berger 6- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für OcrtlicheS und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: H»ps Friedrich. Ro 8 64. Jahrg Dienstag, drn 17. Januar 1S6S onst nde :r gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kögen verpsnage, uno oag, >owen der Miliiäwerwaltung bestritten w rden, er sich dieser gegenüber sür die 15 c. menschen- enden und n die Hand »merkt Ihr der Fuß- sder spät Männchen, Mann: Brief zum nilie. Du ngon Militärdienste bis LUM 1 Jebruar dieses Jahres Ihr Gesuch um Krtoiluna de« rechtigungsscheines unter Beilegung der oben unter a bis c erwähnten Papiere schriftlich April dieses Jahres das gedachte Nefähigungszeugnir s Giovanni nie Studie :r minuiiö- nis ablegt, i klassischen > war. Er bliche Vor- delikate Er- Vor etwa Volta aus. hronik de? Gabel von edig einge- wurde von en. Durch in Italien n Europa taucht sic :lt, daß e? i int es eine Damen an Unter den, similians i 498 kommt >se" vor — t verbreitet^ Frankreich,' und merk- erst im t7. Berechtigung! hier einzureichen und vor dem 1. beizubringcn haben. Dresden, den 2. Januar 1905. Königliche Prüfungskommission für Einjährig - Freiwillige. Manitz. Werner Oberregierungsrat. Oberstleutnant. Asnigliche Vezirksschulinspektion Lossow. llr. Gelbe. Auf Anorvnung ocS Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentliche« Unterrichts wild folgende, vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der religiösen Erziehung der in gemischten Ehen geborenen Kinder in Erinnerung gebracht. Nach Z ß 6—8 des Gesetzes vom 1. November 18N sind eheliche Kinder, deren Vater dem evangelischen, deren Mutter aber dem katholischen Glaubensbekenntnisse angehören, dergleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugetan sind, in dem Bekenntnisse des Vaters zu erziehen. Eine Abweichung von diesen Bestimmungen ist nur zulässig, wenn die Ellern vor erfülltem 6. Lebensjahre des betreffenden Kindes an Gerichlsstelle und ohne Beisein anderer Personen eine Uebereinkunft vor dem Richter dahin zu Protokoll abgeschlossen haben, daß ihre Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Auf die religiöse Eiziehung derjenigen Kinder aber, welche bereits das 6. Lebensjahr erfüllt haben, ist ein solches gerichtliches Uebereinkommen ohne Einfluß. Meißen, den 5. Januar 1905. Ansprüche au! den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu Z 91 beigejügten Prüfungsordnung zum einiäyng-jeeiwiUigcn Dienste hingewiesen. n Pfad zu lig auf die Frau zum Kananen- - Viktorla- uer Dame, fforderung. n, welcher cht binnen ich seinen Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüsungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November I888 im Lame des Monats März dieses Jahres die Irühjahrs- prüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär dienst avgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten König lichen Prüfungskommission nach H Z 25 und der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, wollen ihr schrift liches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung a» die unterzeichnete Stelle spätestens den 1. Jebruar dieses Jahres gelangen lassen. Äach diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: s- Ein standesamtlicher Geburtsschein- d. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Hinterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werben sollen: statt dieser Erklärung genügt die Eiklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Miliiäwerwaltung bestritten w rden, er sich dieser gegenüber sür die r der Herr, mshelfen I" me, »bleibe und falle, r auf dem So sagte die Stirn, auch noch nicht denkt- :r Trauung m höchster drs zweite eist, so be< >use. Daö )ie jungen wenn der — Der ir geht im rderlichsten weil jede? imen sucht, i i Regiment Acht neben Erscheint wöchentlich oretmal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mkb4 Pf., Inserate werden Montags, Mtllwoss und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen JnterÜonSvreis 15 Psg. vro viergespaltene Korvuszelle. Ersotzpflicht des Bewerbers als Scldstschuldner verbürge. Die Nnterschrifl des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzli ren Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen- Uebemimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon Kraft Gesetzes zur Gewährung des Unierhaltes verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung e. Ein Wnbcscholtenhcitszeugnis, welches sür Zöglinge von höheren Schulen iGhmnasiert, Realgymnasien, Obcneaffchulen, Progymnasiea, Realschulen, Realpwgymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen milüarbcrcchliatcn Lehranstalten) dura, den Direltor der Lehranstalt, für alle übrigen inngen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobügkeit auszusteaen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. . ä Ein voni Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. Die Papiere unter a bis c sind im Originale einzureichen. In den Zulassungsgesuchen ist anzugeben, in welchen ZWei fremden Sprachen lder lateinischen, griechnchen, französischen oder englischen, bez. russischen) der sich Meldende geprüft r i werden wünscht', und ob, wie oft und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüsungskommusion bereits unterzöge», hat. ein die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier aus noch rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu MIsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Gleichzeitig werden die im Jahre 1885 geborenen jungen Männer, welche sich im Wesitz« eines den Vorschriften in Z 90 der Wehrordnung ent prechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftlich« Befähigung befinden, au geordert, bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwillige« Militärdienste bis zu obengedachtem Hage ihr Gesuch um Erteilung des Berechtigungs scheines unter Beifügung der oben unter a bis c bezeichneten Kapiere und des fraglichen A«' fcchigungszeugnisses schriftlich hier einzureichen. Bemerkt wird noch, daß die im Jahre 1885 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzte-en abzuha tcnden nächsten Osterprüsung ein derartiges Befühigung«- zeugnis zu erlangen Hoffen, gleichfalls bei Borlust des Anrechtes zum einjährig-frei willigen Militärdienste bis zum 1 Jebruar dieses Jahres ihr Gesuch um Krtoilung de« Pieren (G Lokalblatt für Wil»dr«ff, , veröffcni' Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk-ardtswalde Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Huhndorf Kaufbach, Keffelsdorf, Klemschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Losen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdors, doch einen Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn. , Heimweg ——— Seeliaffadt, Svecktsbaufen, Taubenheim, Unkersdorf. Weistrovv, Wtldoerg. _ : Frühstück > gegen das großherzogliche Haus richtet und die Anerkennung des Grafen als eines vollgültigen Mitgliedes dieses , Hauses zum Inhalt hat. So wird sich in allernächster > Zeit abermals vor Oldenburger Richtern ein Prozeß ab» > spielen, dessen Bedeutung weit über die Grenzen des Landes hinausreicht. Hierzu wird noch gemeldet, daß sich Graf Alexander soeben mit der Gräfin v. Hahn-Basedow, derTochter des ehemals bekannten mecklenburgischen Sporlsmanns Grafen Hahn-Basedow, verlobt hat. Vom Bergarbeiterstreik. Der Bochumer Verein läßt heule einen seiner drei in Betrieb befindlichen Hochöfen ausdlasen. Der Betrieb auf den beiden anderen muß wegen Kohlenmangels ein gestellt werden, eventuell muß eine Dämpfung erfolgen. Die Königshütte kündigt dagegen an, daß sie voll weiter- arbeitet, indem sie Kohlen mit großen Opfern beschaffen wollte. Vom Hörder Verein liegen 5 Walzenstraben und ein Hammerwerk still. Die Kohlenvocräte auf den Syndikats- zechen belaufen sich auf etwa 2 Millionen Tonnen. Die heute mittag abgehaltene Vorstandssitzung des Syndikats, der etwa 30 Zccheubesitzer beiwohnten, entschied über die Stellungnahme zu den Aroeiterforderungen. Das Resultat blieb geheim, aber es verlautet, daß keinesfalls eine ganz ablehnende Antwort ergehen wird. Aus Essen meldet man vom 14. Januar: Die Zahl der Ausständigen betrug heute 60126, verteilt auf 104 Zechen, gegen 65858 gestern. Wie gestern, kam es auch heule auf der Zeche „Matthias Stinnes" in Carup und Zeche „Concordia" zu Straßen tumulten zwischen Ausständigen und Gendarmen. Die Gendarmerie schritt mit blanker Waffe ein. Die Aus- ständigen verbarrikadierten sich in den Häusern und warfen die Gendarmen mit Steinen. Die Wirtschaften find wegen Ruhestörung geschlossen. Aus dem Altramontanen SchimpfwSrterlexikon stellen die „Müuchn. N. Nachr." eine hübsche Blüienlese zusammen. Das Blatt fchrelbt: Der Wahlaufruf der vereinigten L beralen und Demokraten und ihr Programm haben die Zentrumspresse ganz rabiat gemacht. In der „Augsburger Postztg." lesen wir über den liberalen Wahl- Natalie, FreitnVogelv.Friesenhof, vermählt. Un willig zerknitterte Großherzog Peter den Bries des Bruders. Herzog Elimar war freilich immer ein Phantast gewesen, der Menschenrecht über Furstenrecht stellie, Verse und sogar gute Verse machte, allerlei Kunststndium trieb und den Weg zur Erkenntnis des Guten und Bösen nicht an . der Hand menschlicher Vorschriften, sondern in eigenem ' heißen Bemühen suchte. Mehr als 28 Jahre find seit , jenem Novemvertage vorübergegangen. Und beide Brüder ruhen im Grabe. Aber erst jetzt scheint der Zwist zwischen i ihnen zum Austrage gelangen zu sollen. Herzog Elimar von Oldenburg war kein Streiter von Natur. Nichts konnte ihn bewegen, die angefochtenen Rechte seiner Ge mahlin und der beiden Kinder, die sie ihm schenkte, öffentlich durchzusetzen. Doch als man ihm für seine Gemahlin den Titel einer G.äfin anbot, wies er die Zumutung ge bührend zurück, und wußte energisch denen heimzuleuchten, die ihr nicht das Prädikat der Herzogin gewährten, seine Kinder nicht als Prinz und Prinzessin ansprachen. Er hatte sich bei Wien, auf einem schönen Gute, niedergelassen und führte dort im Kreise der Seinen das glücklichste Dem Ermessen seines Sohnes wollte er es über- . '»"Es man auch ihm seine angeborenen Rechte beeinträchtige, sie mit guten und tüchtigen Waffen zu verteidigen — sie zurückzuerobern. Dieser Augenblick ist gekommen. Herzog Elimar starb am 17. Oktober 1895. Für seinen Sohn nahm dessen Mutter während seiner Minderjährigkeit den Titel eines „Grafen von Welsburg" an, und als solcher steht er im preußischen Heeresdienste, ist er Leutnant bei den Potsdamer Garde du Corps. Die Mutter hat in Ungarn ein Besitztum inne und die ungarischen Staatsbehörden fühlen sich anscheinend nicht kompetent, eine Preisaufgabe des deutschen Fürsten rechts zu lösen und gewähren ihr die Würde einer „Herzogin Natalie von Oldenburg". Eingedenk der Mahnung seines Vaters Hal der junge Graf von Wels bürg — rscts Prinz Alexander von Oldenburg — als der oldenburgische Landtag vor einigen Tagen die Thron- folge regelte, auch seine Ansprüche angemeldet. Außerdem : wurde soeben dem großhcrzoglichen Landgerichte eine Klage l des Grafen Alexander v. Welsburg eingereicht, die sich , v. n./v,. 70. i Lerlag vo» trad- s«. politische Rundschan. Wilsdruff, 16. Januar 1905. Deutsches Reich. Kürst Alexander von Lippe-Detmold f. Der uelsteskravke Fuest Karl Älrxanver zur Lippe ist in St. Gilgenberg bei AnSdach an einer Herzlähmung ge- storben Vor mehreren Tagen hatte stch eine »eichte Herz- schwäche mit Luströhrenkalarrh eingestellt, die indeß zu keinen BeLnMn Anlaß < De^ und trank "ach mit aleiwem Appetit wie sonst und las seine gewohnten Zeitungen N überfiel lhn eine Herzschwäche und d" Fürst entsE sanft und schmerzlos Er war leit 33 Jahren in der Nervenheilanstalt »es Doktors Greither und erfr m- sich stets der besten Gesundheit, so- daß der Tod ganz^ Der lippifche Erbfolge, streit, der in der letzte» Fit einigermaßen °en Hintergrund getreten war, ist dadurch plötzlich in ein neues Stadium getreten. Mit dem Tode des am 16. Januar 1831 zu Detmold geborenen Fürsten wird der Streit zwischen der Biesterfelder und der Schaumburger Linie insofern ein wemg verschoben, als jetzt der Kampf um die Regentschaft vollständig ausscheidet und es sich jetzt direkt um die Thron folge handelt. An der tatsächlichen Lage wird freilich durch den Tod des Fürsten Alexander im Augenblick nichts ge ändert, da m dem zwischen den streitenden Parteien ab- geschlossLnen schievsvertrage ausdrücklich gesagt ist, daß Grat Ernst zur Lippe-Biesterstld auch nach dem Tode des Fürsten einstweilen die Regentschaft weiterfüyren soll. Ein sonderbarer Fall aus der oldenburgischen Rechtsgeschichte wird ge"sA^^Dw Angelegt geht auf das Jahr 1876 Zurück. Damals — so entnehmen wir den Aus- führungen des T. -- ging jm großherzoglichen Schlosse ein «Aelb^ ^m der Stiefbruder des damaligen Großgerzogv Peter, Herzog Elimar — fast ko"^r- Al^ von'Lnder - ihm in artigster Form mmleilte, er habe sich mit einer ! Dame der angesehensten Wiener Gesellschaft, Fräulein i