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Wochenblatt Wilsdruff, TImniudt, «offcn, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt hl. für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. idierteljährlicher Pränumcrationsprcis 10 Ngr. — Jnsertionsgebühren für den Naum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf, — Annahme von Inseraten bis Montag resp Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz dieses Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. ZZ. Dienstag, den 30. März 1868. mt 4 . i , . Uhr. oltei. Bekanntmachung der Königlichen Brandversicherungs-Commission vom 19. März 1869. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird in Gemäßheit der Vorschrift in H. 29 der zum VI. Abschnitte des, das Brandversicherungswesen betreffenden Gesetzes gehörenden Ausführungs-Verordnung vom 20. October 1862 das betheiligte Publi kum davon in Kenntniß gesetzt, daß die seit dem Jahre 1865 im Königreich Sachsen mit Coucession versehene Rheinische Feuerversiche- rungs - Gesellschaft zu Mainz den Betrieb des Fcuerversicherungsgcschästs einzustellen und nach einem der Brandversicherungs-Com mission vorgelegte« Vertrage alle Verpflichtungen aus den im Königreich Sachsen laufenden Versicherungen an die ebenfalls concessionirte Feuerversicherungs-Gesellschaft „UroviäoutiL" in Frankfurt am Main zu überweisen beschlossen hat. Dabei wird zugleich auf die Bestimmung im §. 30 der vbgedachten Ausführungs-Verordnung verwiesen, nach welcher die lau fenden Versicherungen Wider den Willen der Versicherten weder einseitig aufgehoben, noch einer andern Privat-Feuerversicherungs-Anstalt überwiesen werden' dürfen und ebensowenig den Versicherten erlaubt ist, vor .ordnungsmäßig erfolgter Aufhebung des Vertragsverhältnisses zu einer ander» Versicherungsgesellschaft überzutreten. Die Rheinische Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Mainz bleibt wegen der nicht übergetretenen oder sonst im gegenseitigen Ein verständnisse aufgehobenen, noch laufenden Versicherungen bis zu der«! Erlöschen verhaftet, und ihre vollständige Liberation tritt den Ver waltungsbehörden gegenüber erst mit der Zurücknahme der Concession nach beigebrachtem Nachweise der Erledigung aller hierländ ischen Verpflichtungen ein. Dresden, den 19. März 1869. Königliche Vrandversicherungs-Com Mission! Schmidt. Rudolph. Aom östreichisch-preußischen Windnisse. . Es ist traurig, daß sich der Erfüllung des natürlichen Wunsches ^sicher Vaterlar.dsfreunde nach einem Bündnisse Preußens mit Oest- schwer zu überwindende Schwierigkeiten eutgcgenthürmen, unge- "Mt hjx Behältnisse beider Staaten demselben überaus günstig Preußen, seit 1866 thatsächlich der Oberherr im außcröst- sA'ischcn Deutschland, ist ebenso des Friedens bedürftig, nm seine Irrungen sicbcr zu stellen, wie Oestreich, welches mit seiner Aus- '"esiimg aus Deutschland die Aufgabe übernommen, seine in Un- Das Fest der Auferstehung. Dem Menschen, der für sich selbst die Nothwendigkeit erkannt, "ach sittlichen Grundsätzen zu handeln, ist es Bedürfniß, an eine sitt- lichr Weltordnung zu glauben. Er läßt sich die Ueberzcugung nicht nehmen, daß eine geistig sittliche Macht über dein Menschen walte, welche das Gute schützt, fördert und zum Siege führt. Man mag über die Person Jesu ein Urthcil haben, welches man Wolle, daß Ellie Wird man nicht leicht in Abrede stellen, daß seine tiefgehende Einwirkung auf den cultivirtesten Theil der Menschheit nur bann erklärlich ist, wenn man die sittliche Vollkommenheit, welche bie Schrift ihm beilegt, als geschichtlich begründet anerkennt. In welchem empörenden Widerspruche aber stand sein Schicksal mit dem, was er war und erstrebte! Von einem leichtsinnigen fanatischen Volk verkannt und verachtet, blutdürstigen Mördern hülstos in die Hände Mcben, fand er seinen Tod auf dem Richtplatz, endete er wie ein Verbrecher auf Golgatha. Konnte es hierbei bleiben? Nein, der Glaube lehrt uns, daß die gute Sache der Wahrheit und des Rechts, der Tugend und der Men- mMvohlfahrt. nie unterliege; daß die böse Sache des Trugs nie wahrhaft und für immer siege. Es giebt ein heiliges Wesen, welches der Sache des Rechtes zur Beschämung menschlicher Zaghaftigkeit mit wunderbarer Macht den Sieg bereitet. Nur Schein war es, daß EaiphaS siegte. Nicht Caiphas, nicht die Pharisäer haben gesiegt, sondern der gctödtete Auferstandene. Von Bestand und Dauer kann "ur sein, was mit Gottes heiliger Ordnung übereinstimmt. Früher oder später zu seinem Untergange reif ist alles Böse, Ungerechte. Und wenn man die Sache der Wahrheit, des sittlichen Ernstes und der aufopfernden Liebe kreuzigte und begrübe, mit einem Stein das wcab verwahrte und Hüter hinstellte, so wird Der, der über dem "wnschlichen Leben waltet, den Engel seiner Allmacht im Erdbeben herabsendcn, daß er den Stein vom Grabe wegschleudere, die Wäch- , der geistigen Nacht hinwegschrecke, damit das Wahre und Gute ^um sv herrlicherem Siege äuferstehe. — (H. Dztg.) > einigkeit zerfallenen Theile zu einem haltbaren Ganzen wieder zusam men zu fügen. Es ist klar, daß Preußen nur wünschen kann, gleich wie es die Rheinlande und die Provinz Sachsen seit 1815 mit sei nem Staatswesen innig verschmolzen und beispielsweise die Muß- preuhen von Merseburg und Görlitz zu energischen Gernpreußen ge macht, die Hannoveraner, Hessen, Nassauer und Frankfurter in gleich friedlicher Weise zu bekehren (und dazu gehört ein weniger schroffes büreaukralisches Regiment), und ebenso klar, daß, wenn Oestreich es wirklich ehrlich mit der seinen Völkern verliehenen Freiheit meint, es sie nachträglich erst die Vorschule einer tüchligen Volksbildung durch laufen lassen muß. Und dazu bedarf es gar langer Friedensjahre. Dabei hat außerdem jeder von beiden Staaten einen wachsamen, heißhungrigen Feind an seinen Grenzen: Preußen und Deutschland den nach dem Rhein lüsternen Franzosen; Oestreich den nach Gali zien und dem Orient lüsternen Russen; beide haben also alle Ursache sich nach einem aufrichtigen Freunde umzusehen, um sich gegen ihren Feind doppelt sicher zu stellen. Wie kommt es nun, daß sie sich den noch nicht in der ihnen so nahe liegenden brüderlichen Vereinigung wicdcrfinden. Die Erklärung dazu ist bald gegeben. Dem im alten Bundes tage offen oder verhüllt zu Tage getretenen Dualismus oder der Zweitheilung Deutschlands vor 1866, machte die Schlacht beiKönig- grätz ein Äide. Preußen behielt das Feld, Oestreich, das besiegte, mußte sich grollend znrückziehen. Diesen Groll hat es zu überwin den und dazu bedarf cs kühler Uebcrlegung, welche ihm noch abzu gehen scheint. Im Volke zwar ist er so weit schon überwunden, daß man, was auch die nur von politischer Aufreizung lebenden Wiener Blätter dagegen sagen mögen, sich entschlossen, Preußen und Deutsch land fortan freie Hand zu lassen und dasselbe an der Ueberschreitung des Mains nicht zu hindern, nicht so aber in den obersten Regierungs kreisen, dort will man einer Einflußnahme auf die deutschen Geschicke nicht entsagen und glaubt dieselbe zunächst in einer Preußens Absich ten auf eine Einigung Gesammtdeutschlands entgegengesetzten Ausle gung des Prager Fricdensvertrages gesunden zu haben. Mehr da rüber zu sagen, weshalb das von allen deutschen Vaterlaudsfreunden ersehnte Bündniß zwischen Preußen und Oestreich dermalen nicht zu Stande kommen kann, ist gewiß nicht nöthig. (H. Dztg.) Tagcsgcschichte. Als in Pirna am Montag der zu 6 Monaten Arbeitshausstrafe verurtheilte Correctionär Knöfel aus Dresden aus dem Arrcsthause nu das Arbeitshaus eingeliefert werden sollte und der Hausordnung gemäß vorher Behufs "feiner Reinigung von dem Bcifrohn in die Badezelle geführt wurde, versetzte derselbe plötzlich dem Letzteren mit einem messerartigen Instrumente einen Stich in das Gesicht und ent-