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für Wilsdruff, Tharaudt, Nosseu, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche GerichLsamt Wilsdruff und den SLadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag rcsp. Donnerstag Mittag. 93. Dienstag, den 25. November 1873. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in der Zeit vom 5. bis 7. dieses Monates aus einer Kammer, beziehentlich aus dem Ge höfte des Gutsbesitzer Philipp in Sora 2 Paar riudlederne Halbstiefeln, 1 neue blauwollene Unterjacke, sowie 1 Thaler Geld gestohlen worden. Zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung des Diebes wird dieser Diebstahl hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 20. November 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leonhardi. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind am 1. November dieses Jahres Vormittag zwischen 11—12 Uhr in Limbach von einer Wäschleine 3 Stück ziemlich neue Mannshemden, mit den Buchstaben 8. gezeichnet und mit den Nummern 1. 4. und 5. versehen, sowie von einem Bleichplane daselbst 1 ziemlich neues leinenes Betttuch gestohlen worden. Zur Wiedererlangung des Gestohlenen und zur Ermittelung des Thaters werden diese Diebstähle hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 19. November 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leonhardi. Tagesgeschichte. Für die Gerichtsämter Augustusburg, Burgstädt, Frankenberg, Limbach und Mittweida soll von der nationalliberaleu Partei als Reichstags - Candidat der Handclskammersccretär Ur. Gensel in Leipzig aufgestellt werde». Professor Ur. Biedermann habe eine Wiederwahl abgclehnt. In der Stadt Oelsnitz sind in der 6. Abendstunde des 18. No vember d. I. 9 in einer zusammenhängenden Reihe gestandenen Massiven Scheunen, am Wege nach Görnitz, mit voller Ernte gefüllte, ein Raub der Flammen geworden. Verwahrlosung scheint die Ursacke gewesen zu sein. Die zum Vorwerk Wiederau bei Wechsclburch gehörige Scheune wurde am 19. d. Ai Abends sammt Erntevorräthcn (ca. 600 Schock Getreide) ein Raub der Flammen. Einen der That verdächtigen, seither dort in Arbeit gestandenen und seit kurzem entlassene» Arbeiter brachte man zur Haft. Man vcrmuthet, daß das außen vor der Scheune befindliche Stroh von dcmselbcii böswillig in Brand gesteckt worden ist. Die Scheune gehört zur Pachtung des Pachters Konitz und ist Eigenthum des Grafen von Schönburg auf Wechselburg. In Pegau ist am 17. d. M. während des Transportes der Poststücke nach dem dasigen Bahnhofe aus dem unverschlossene» Handwage» ein Briefbcutel, der nach de» einzeluen dcclarirten Werthbriefen über 1000 Thlr. enthielt, auf bis jetzt noch nicht cr- klärte Weise abhanden gekommen. Aus der Oberlausitz schreibt ein Rittergutsbesitzer: „Seitdem Re Noth mit den Dienstboten auf dem Lande in der Weise gc- stmgm ist, daß sie selbst für enorme Löhne geradezu nicht mehr zu habe» sind, — sie wollen alle in die großen Städte, wo sie sich goldene Berge versprechen, seitdem hat es auch aufgehört, ein Ver züge» zu sein, ein größeres Landgut, welches man nicht mit seiner Familie allein bcwirlhschaflen kann, zu besitze». Mag ma» cs mit Gründung der Maschine» noch so weit bringen; den Mangel an , ^»stleute» werde» sie nie ersetzen können. Um die jetzige Zeit haben mir auf dem Lande in der Regel das beim Jahreswechsel horkönnnlicher Weise ncn antretende Gesinde bereits gemicthet. Heuer und bis j^t ist es mir aber noch nicht gelungen, auch nur einen Knecht, auch nur eine Magd zu micthen. Mit mir befinde» sich 18 andere Gutsbesitzer in hiesiger Gegend in gleicher Lage. Der totale soziale Umschwung in den Ärbeitervcrhältnissen trifftt uns Landwirthe unt am härtesten. ^o» unserm Heimgegangenen König ctzühlt die„N. Stctt- Ztg-" folgende verbürgte Anecdote: Der König Johann hatte bei allgemeinem Interesse für fämmtlichc Staatszwecke die Gewohnheit, ^onchtssitzungen, Lehrstunden an höheren und niederen Schulen, sowie die verschiedenen Bureaux der Verwaltung zu besuchen. Eines Tages erschien er auch vor einem Telegraphen-Burcau einer kleinen Station und der Beamte hatte »och gerade Zeit genug, schnell an einen College» der benachbarte» Stadt zu telegraphiren: „Eben trifft der König zur Inspektion ein." Letzterer trat bald darauf in das Bureau eiu, erkundigte sich »ach der Lebhaftigkeit des Verkehrs, der Zahl der einzelne» Depesche», der Eiimahme re. als eine Depesche durch de» Draht augcmeldet wurde. Der Beamte liest dieselbe etwas verlegen. König Johan» aber fragt: Was erhalte» Sie da für eine Depesche? Der Beamte erklärte ausweichend, ihr Inhalt sei gerade nicht »unheilbar, der König bestand jedoch auf Kenntnißnahme und nun mußte der Beamte »othgedruugc» angebe», daß er auf seine Depesche an die Nachbarstation: „Eben trifft der König ein" die Antwort erhalten habe, „Der König steckt seine Nase i» Alles!" Der Reichskanzler Bismarck hat dem Bundcsrathe in Ber- litt die Gerichtsverfassung im deutschen Reiche zur Berathung vorgelegt. Die Gerichte erster und zweiter Instanz (Amtsgerichte, Landesgcrichte und Handelsgerichte und die Oberlandcsgcrichte) bleiben Landesgerichtc, nur das Gericht 3ter Instanz, welches als einzige, oberster Gerichtshof sungirt, das deutsche Reichsgericht ist wie sein Name sagt, ein NeichSgcrichtshof. Die Competcnz (Zuständig keit desselben) erstreckt sich (nach den« Entwürfe) auf die Obcrrevisiön in bürgerlichen Rechtsstreitigkeitcn, auf die Revision der Urtheile der Strafgerichte I. und 2. Instanz, der mittlere» und großen Schöffen gerichte und endlich auf die Beschwerden, so weit dieselben gegen Entscheidungen der Oberlandcsgcrichte stattfindcn. Der Berliner Oberbürgermeister kriegt 10,000Thaler Be soldung und versichert, daß das gar nicht zu viel sei. Ueber die Nachzählung des Geldes beim Empfange hat das Hamburger Handelsgericht vor Kurzem in folgender Weise entschieden: Em Kaufmann sandte einen Beutel mit den: Inhalte von 1000 Thlr». in Silber zur VcreinSbank. Der den Beutel m Empfang nehmende Casselibeamte sagte zu dem Nebcrbringcr dieses BcutclS: „Cs ist gut," worauf Letzterer sich entfernte. Beim Nachzählen des Geldes stellte sich heraus, daß an demselben 200 Thaler fehlten. Der betreffende Kaufmann — hiervon in Kenntniß gesetzt — weigerte sich, die fehlende Summe »achzuzahlcn, indem er behauptete, richtig gezählt zu haben: es sei überdies Pflicht des betr. Casscnbeamten gewesen, die 1000 Thlr. gleich beim Empfange derselbe» und im Beisein des überbringenden Bole» nachzuzähle». Das Gericht hat znm Nachtheile des Kaufmanns erkannt, indem es ausführt, der Bote habe auf alle Fälle auf sofortige Nachzählung des Geldes bestehen müssen, selbst wenn sich derselbe durch die Bemerkung: „Es ist gut!" verabschiedet geglaubt habe. Marschall Mac Mahon nimmt Gratulationen an, er ist auf