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WsckeMM für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel)« und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerkchtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. k 43. Freitag, den M. Mm 1873. Warnung, die Auswanderung nach dem Staate Michigan in Nordamerika betr. Bereits in einem, sowohl im Dresdner Journal Nr. 105 als in der Leipziger Zeitung Nr. 108 veröffentlichten Artikel ist auf die Nachtheile hingewiesen worden, welche die Mitglieder des Auswanderungsvereins Laxonia bei ihrer beabsichtigten Auswanderung nach dem Staate Michigan in Nordamerika theils wegen des zweifelhaften Contractsverhältnisses, in welches der Verein zu der Hlunisinß Iran 6omxLvzr in Michigan getreten ist, theils wegen der ungünstigen klimatischen Bodenverhältnisse dieses Staats, voraussichtlich treffen werden. Wenn nun neuerlich dem Ministerium des Innern zuverlässige Mittheilung darüber, daß die ausgesprochenen Befürchtungen voll ständig begründet seien, zugegangen ist, so findet sich dasselbe veranlaßt, alle Diejenigen, welche den bereits ausgewanderten Mitgliedern des gedachten Vereins noch nachzufolgen etwa beabsichtigen sollten, hiermit vor einem solchen Schritte auf das Eindringlichste zu warnen. Sollten dennoch Auswanderer nach dem Staate Michigan sich begeben wollen, so ist von dem Kaiserlichen Deutschen Generalcon- snlate zu New-Jork, mit welchem dicserhalb das Kaiserliche Consulat zu Chicago in Vernehmung getreten ist, dahin Einleitung getroffen worden, daß den Ankömmlingen schon in New-Jork Gelegenheit gegeben wird, sich auf dem dortigen Generalkonsulate Rath und Auskunft zu verschaffen. Dresden, am 25. Mai 1873. Ministerium des Innern. Für den Minister: Koerner. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist in der Nacht vom 8. zum 9. dss. Mts. aus einer Kammer eines hiesigen Gutes eine silberne Chlinder-Uhr entwendet worden, was behufs Wiedererlangung derselben und Ermittelung des Diebes hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am s«. Mm isn. Leonhardi. " Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 7. Juli 1883 das zum Nachlaß-Creditwesen des Tagarbeiters Carl Gottlieb Einert in Neutanneberg gehörige Grundstück No. 21 des Catasters No. 21 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Neutanneberg, welches Grundstück am 8. März 1873 ohne Be rücksichtigung der Oblasten aus 500 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den hier aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 5. Mai 1873. Königliches Gerichtsamt. Leonhardi. Tagesgeschichte. Auf den Linien der sächsischen Staatsbahnen haben die am Tage vor dem Psingstfcste bis Mittwoch nach dem Feste gelösten TagcS- billels verlängerte Giltigkeit bis mit Freitag den 6. Juin, ebenso auf der Leipzig-Dresdner Bahn. Dresden, 27. Mai. Das heute Abend erschienene „Dr. Irl." widerlegt in einem sehr ausführlichen Artikel die von der liberalen Presse erhobene Beschuldigung, daß in der politischen Haltung der sächsischen Negierung eine Aenderung eingctrelen sei. Die Angriffe gegen die Regierung werden Punkt für Punkt erörtert und als auf Unwahrheit beruhend nachgewiesen. So sei es z. B. gar nicht wahr, daß General v. Leonhardi katholisch geworden, der v. Zchmen'sche Fall eine reine Personalfrage geblieben sei, eine allgemeine Verordnung des Ministers an die Amtsblätter sei nicht ergangen, nur bezüglich dreier Amts blätter seien an die betr Behörden auf deren tendenziöse, die Regier ung herabwürdigcnden Angriffe aufmerksam gemacht worden. Auch die Behauptung, daß die sächsische Negierung in eine antipodische Stimmung gegen das deutsche NM) und dessen Entwickelung gerochen, sei nichts als eine tendenziöse Erfindung; es existire kein principieller Gegensatz zwischen der sächsischen und der Rnchsregicrung, auch in der Papiergcldfrage nicht, nur sei in letzterer unsere Regierung be müht, eine Vermehrung der directen Steuern von ca. jährlich 400,000 Tblrn. von den sächsischen Steuerpflichtigen abzuwenden, in welcher Bemühung sicherlich keine Neichsfeindlichkeit zu finden sei. Das ganze Gebühren der oppositionellen Partei sei nur ein großes Wahlmannöver, um alle entschiedenen Feinde der Regierung, blinde Parteianhänger, in die Kammer zu bringen. Schließlich wird ver sichert, daß in der Politik der sächsischen Negierung, wie solche auf dem letzten Landtag klar und offen dargelegt worden, eine Aenderung in keiner Beziehung und nach keiner Richtung eingetreten sei. Hainichen, 25. Mai. Am gestrigen Nachmittage sind in dem benachbarten Pappendorf die Sckmalz'schen und Jentz'schen Bauer güter, die Wirthschaflsgebäude des Pfarrgrundstückcs und einige Stall- gcbäude des Lchngerichtes niedergebrannt. Die Kirche, Schule und die Pfarrwohnung waren in der größten Gefahr, vom Feuer ergriffen zu werden. Das Brandunglück ist, wie die angestellten Erörterungen ergeben haben, durch eine grobe Fahrlässigkeit entstanden. Dem „Leipz. Tgbl." berichtet man aus Lausigk über einen nichts würdigen Act von Thierquälerei: In dem benachbarten Dorfe Otter wisch hat der 27 Jahre alte Dienstknecht Döcke, ein roher, wegen Schlägerei schon bestrafter Mensch, einem Pferde seines Dienstherr» die Zunge auszureißen versucht. Das arme Thier ist dermaßen ver letzt worden, daß es vorläufig kein Futter zu sich zu nehmen vermag. Der Thäter ist von der Geusdarmerie verhaftet. Ebersbach in der Lausitz, 23. Mai. Wie leicht ein Unglück entstehen kann, wenn unverständige Kinder nicht überwacht werden und wenn dieselben Mittel zum Feueranmachen in die Hände bekommen, ist schon durch zahllose Beispiele bewiesen, dennoch wiederholen sich dieselben immer wieder. So auch gestern Nachmittag in der 3. Stunde in dem benachbarten böhmischen Orte Georgswalde, wo zwei Knaben von 4 und 6 Jahren hinter dem Hause auf dem Düngerhaufen ein Feuer anmachten; dasselbe ergriff das Dach des Hauses und legte dieses, sowie zwei andere Häuser in Asche und es bedurfte großer Anstrengung, um bei dem heftigen Winde den Schaden auf diese Objecte zu beschränken. Der Staalsanzeiger in Berlin veröffentlicht einen Erlaß vom 24. Mai, nach welchem laut Beschluß des Bundesraths die Congre- gationen der Redemptoristen, der Lazaristen, der Priester vom heiligen Geiste, sowie die Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu als dem Jesuitenorden verwandt anzusehen und deren Niederlassungen binnen 0 Monaten aufzulösen sind.