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n 1867 1867 - deren u sich !>kreit- ihrel den ld die mdcre Herrn ie der Gutes es sich rodten »igung und , als achter, liste, ngen, ll UN' dies« er- on 186? _Ps >erkanl kar. t S. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Rossen, Siebenlehn die iimgegenden. ml 8 blail für das König!. Gerichtvamt Wilsdruff und den Stadlrath daselbst. Freituq, den l3. 8eMmber !867 A7 Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Loreuz. »ngcnvmmen, nach Befinden honorirl. Tendenz des Bla.Iee rmip.ech.n, mir grvtzem Danke Dir Redactiv». Bekanntmachung, die Handdarlehne betr. vom 6. September 1867. In Bezug auf die Erhebung der am W. September d. I fälligen Zinsen der Handdarlehn« wird Folgendes bekannt gemacht: 1. ' Diese Zinsen können bereits vom 16. laufenden MonatS an bei der Finanzhauptkasse zu Dresden erhoben werben. 2. Die Zahlung Verlebe» erfolgt daselbst, Sonn- und Feiertage ausgenommen, alltäglich in der Zeit von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags. 3. Um die Abfertigung der Betheiltgten zu erleichtern, hat jeder, welcher drei oder mehr ZinSquittungen zur Einlösung überreicht, ein Verzeichniß beizufügen, in welchem g. die Nummern derselben, b. die einzelnen Zinsbeträge, o. die Summe der letztem übersichtlich zusammcngefiellt find. 4. Denjenigen Gläubigern, welche die« wünschen und die unterschriftlich vollzogenen ZinSquit tungen unter genauer Angabe ibrer Adresse beziehentlich mit dem vorerwähnten Verzeichnisse an die Fiaanzhauptkaffe einsenden, werden die Zinsen nebst den Formularen zu den Quittungen für den nächst folgenden ZinStermiu durch die Post zugesendet werden. Die Abfertigung vieler Postsendungen feiten der Fmanzhauplkasse kann jedoch nur in der Maße erfolgen, wie die übrigen Geschäfte derselben es gestalten. 5. Die darauf bezüglichen Postsendungen an die Finanzhauptkaffe werden, dafern sie auf der Adresse mit der Bezeichnung: „Handdarlehenszinsen betreff." versehen find, im Inland« portofrei befördert. 6. Im Uebrigen wird auf die in der Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 14. März d. I., die Handdarlehne betreffend, unter Pkt. 6 ff ersichtlichen Bestimmungen verwiesen. Dresden, den 6. September 1867. F i n a n z - M i n i st e r i u IN. Für den Minister: von Schimpfs. Goldfriedrich. Umschau. Der Reichstag ist vom König von Preußen feierlich eröffnet worden. Die Thronrede erwähnt eine Anzahl wichtiger Gesetzvorlagen, wie die über das Paßwesen, die Consulate, Freizügigkeit und die Post. Hoffentlich hat der Umstand, daß die Post Bundessache wird, das Gute, daß die Porto sätze niedriger werden, wie bereits bei den Lele- graphenlinien geschehen ist. Man wird in Berlin wohl an die Erfahrung Englands denken, wo durch jede Herabsetzung des Briefportos die Posteinnahme erhöht wurde.— In Geldsachen hört die Gcmüthlichkeit auf! sagte Hansemann und Hr. v. Beust macht dieselbe Erfahrung. So lange mit Ungarn über Gesetze verhandelt wurde, war Alles ein Herz und eine Seele; jetzt, wo der Geldbeutel gezogen werden soll,