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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für da» König!. Verichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ckr°ilag7 den 12. Juli I8K7. 28. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Loreuz. Bon dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteijahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. SämmlUche König!. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redaction». als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten. Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche ter Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Dank« angenommen, nach Befinden honortrt. Hie Redaktion Verordnung des Ministeriums des Innern an sümmMche LlmlöhmlMlaimsHaften und Polizeibehörden. Nach einer Mittheilung des Kriegs-Ministeriums hat das Kommando des ArmeecolpS im An schluß an die auf die Organisation der Landwehr bezüglichen Bestimmungen angeordnet, 1j daß jeder Reservist oder Landwehrmann g) bei Reisen in das Ausland jedesmal, b) bet Reisen rm Jnlanbe, wenn sie länger als 14 Tage dauern, vorherbem BezirkSfelbwebel Mel dung davon zu machen und daß Letzterer den Erfolg dieser Meldung (Anzeige) schriftlich zu bestätigen Hal; 2) daß, wenn die Reise in die Periode einer großen Laudwehrübung fällt, der Bezirksfeldwebel sofort Meldung an den BataillonScommandanlen zu erstatten und der Bezirkscommandant alsdann entweder die Genehmigung zur Reise zu erlheilen oder solche, falls der Betreffende nach dem stattfindenden regelmäßigen Wechsel an Ler fraglichen Uedung theilzunehmen hätte, zu versagen hat; 3) laß, wenn im letzter» Falle besondere Verhältnisse eine DisstkusttlMg des betreffenden Mannes von der Uebung dringend geboten erscheinen lassen sollien, der Bezirkscommandant eine solche Dispensation erthetlen kann, dafern die BezirksamlShauptmannschaft, an welche sich der Betreffende deshalb zu wenden bat, das Dlspensationsgesuch zur Berücksichtigung empfiehlt. Hiernach find die Polizeibehörden gehalten, den betreffenden Reservisten oder Landwehrmännern in den Fällen unter 1 nur gegen Vorzeigung der daselbst gedachten schriftlichen Bestätigung des Be- zirtsfeldwebels oder der unter 2 und 3 erwähnten Genehmigung oder Dispensation des Bezirkscomman« danlen Reijelegittmationen (Pässe oder Paßlarlen- zu ertheilen oder zu verlängern, die AmtShauptmann- schafien aber, über die in dem Falle unter 3 zur Unterstützung eines derartigen DiSpcnsattonSgesuchS gellend gemachten Verhältnisse sofort Erörterungen anzustcllen, den Erfolg auf dem Gesuche gutachtlich zu bemerken und letzteres dem Bezirkscommandanlen zugehen zu lassen. Dresden, am 8. Juli 18V7. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Umschau. Lugau. Die gojd'ne Sonne lacht, die Nosen blühen, 3m Walde schmettert hell der Bögel Chor, Hinaus in'S Freie frohe Schaaren ziehen, Wen lockte nicht beS Sommers Pracht hervor? Nur Einer muß die gold'ne Sonne meiden, Nur Einer schauet nicht der Blumen Pracht, Nur Einem baut der Sommer keine Freuden: Es ist der Bergmann in dem dunklen Schacht! Hinab, hinab zu dunkler Nächte Tiefen, Es schrei'n die Kinder droben ja nach Brod! Hinab! und wenn auch böse Mächte riefen, Cm wilder Dränger ist die bittre Noth!