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Tharandt, Massen, Siebenteln und die Umgegenden. Amtsblatt Hir die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttannebexg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswaloe, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzosgwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu« tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pog bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnsertionspreis 10 Pfg. pro vtergespaltene Corpuszeile. Dnict und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktton Martin Berqer daselbst. Ro 143. Dienstag, ve« 4. Dezember IMS. 88. Jahrg. Zwangsversteigerung. Die im Gcundbllche für Alttanneberg Blatt 26, 37 und 47 auf den Nomen Friedrich Ernst Lantzsch eingetragenen Grundstücke sollen am »1. Februar IWi, Vormittags I2IO Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. 3. Das Grundstück Blatt 26 ist nach dem Flurbuche 1 Hektar 56,8 Ar groß und auf 8000 Mk. — Pfg. geschätzt. Es besteht aus Wohn- und WirthschaftSgebäuden, Garten, Feld und Wiese, b. das Feldgrundstück Blatt 37 ist 81,1 Ar groß und auf 2800 Mk. geschätzt, c. das Wiesengrundstück Blatt 47 ist 8,3 Ar groß und auf 200 Mark geschätzt. Der Schätzungswerth des landwirthschaftlichen Inventars beträgt 092 Mark. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung ans den Grundstücken sind, soweit ste zur Zeit der Eintragung des am 4. September 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbnche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Gebeten auzumeldcu nnd, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge- bots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehcndes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens hcrbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerung«^ erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten wurde. Wilsdruff, den 26. November 1900. Aonigliches Amtsgevicht. Ass. Heintz. Lungwitz. Bekanntmachung. Nachstehende unter O aufgeführte Vorschriften über Beleuchtung der Treppen und Hausfluren innerhalb bewohnter Häuser werden hiermit wiederholt eingeschärft. Zuwiderhandlungen haben unnachstchlliche Bestrafung zur Folge. Wilsdruff, am 30. November 1900. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Vorschriften, die Beleuchtung der Treppe« ««s Flure« be wohnter Häuser betreffend. § In allen zum Stadtbezirk Wilsdruff gehörigen bewohnten Grundstücken sind die zu den Wohnungen führenden Räume, insbesondere die Hausfluren, Treppen und Gänge, vom Eintritt der abendlichen Dunkelheit an bis 10 Uhr Abends, bei früherer Schließung der Grundstücke aber bis zu dieser, mit ausreichender und feuersicherer Beleuchtung zu Versehen. 8 2. Die Beleuchtung der Fluren, Treppen und Gänge ist in gleichem Maße auch in Fabrikcn,geverblichen Anstalten und Arbeitsstätten, sowie in den öffentlichen Vergnügungs-, Versammlungs- und Schankstätten und in den zu den vorbezeichneten Aibeits-, Ver- sammlungs- und Schankstätten gehörigen Bedürfnißanstalten zu bewirken und zwar ist hier die Beleuchtung auchauf so lange während der Nachtzeit zu erstrecken, alsdaselbstMenschen sich aufhalten oder sonst zu verkehren pflegen. 3. Auch während der Tageszeit sind die nach 88 1 und 2 zu erleuchtenden Räume mit Beleuchtung zu versehen, wenn das Tageslicht zu denselben keinen Zutritt hat. 8 4. ' , . Verantwortlich für die Erfüllung' der vorstehenden Vorschriften sind im Falle von 8 1 die Eigenthümcr, Verwalter und die von denselben etwa mit der Fürsorge für die Beleuchtung beauftragten Hausmänner der Grundstücke, in den Fällen von 8 2 die Inhaber der Betriebe, deren Stellvertreter und Gcschäftsbevollmächtigte. Von dieser Verantwortlichkeit werden die Vorgenannten nicht befreit, wenn sie die Fürsorge für die Beleuchtung anderen Personen, namentlich den Miethern übertragen. 8 5. Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Wilsdruff, 3. September 1897. Dev Stadtgemein-evath. Bursian, Bgmstr. Bekanntmachung. Im Laufe dieses Jahres haben nachgenannte Herren das Bürgerrecht hiesiger Stadt ertheiit erhalten: Busch, Paul Arno, Tischler. Bursian, Earl Woldemar Robert, Rechtsanwalt u. Kgl. Sächs. Notar, Llaus, Hermann Oswald, Heizer, Dietze, Emil Moritz Georg, Tischler, Giathe, Gustav Emil, Kaufmann, Gnauck, Max Otto, Tischler, Göpfert, Hermann, Königlicher Bahnverwalter, Hoyer, Bernhard Osbert, Holzbildhauer, Josiger, Heinrich Carl Gustav, Schieferdeckermeister, Jünger, Ernst Oskar, Conditor, Raden, Carl Bruno, Gutspachter, Leuschner, Paul Oskar, Bürgerschullehrer, Linnert. Ernst Wilhelm. Tischler, Loreck, Johann Clemens, Fuhrwerksbesitzer, Pfützner, Robert Otto, Tischler, Philipp, Max Hermann, Stadtwachtmeister, Pönitz, Robert Hermann, Maurer, Richter, Emil Franz, Schuhmachermeister, Ruppert, Hermann Emil, Cementwaarenfabrikant, Springsklee, Ernst Kurt, Kürschnermeister, Stein, Moritz Arthur, Gutsbesitzer, Schiller, Heinrich Otto, Werkführer, Schneider, Hermann Otto, Tischler, Schumann, Friedrich Otto, Tischler, Taubert, Eduard Hermann, Gastwirih, Säubert, Richard Robert, Tischler, Teller, Gustav Adolf, Brunnenbauer, Teistler, Carl Richard, Drechsler, Trobisch, Gustav Hermann, Tischler, Vogel, Johann Gottlieb Robert, Postmeister, Welde, Ernst Moritz, Tischler, Ziegenbalg, Robert Heinrich, Eisenbahnschaffner, Zschoche, Carl August, Privatus. Solches wird hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, den 29. November 1900. Dev Stadtvath. Rahlenberger. Bekanntmachung. Es ist in letzter Zeit vielfach darüber Beschwerde geführt worden, daß der Be such der Schankstätten häufig und ganz besonders an den Vorabende« der Sonn-, Fest- und Butztage bis über die Mitternachtsstunde, ja so gar bis in die späteren Morgenstunden des kommenden Tages ausge dehnt, dabei aber auch noch durch ganz ungebührliches Lärmen inner- und autzerhalb der Schankstätten die Nachtruhe der Einwohner erheblich ge stört werde. Man nimmt zunächst Veranlassung, auf das Verderbliche dieses Treibens hin zuweisen, und bemerkt hierbei noch ausdrücklich, daß zur Beseitigung solcher Ausschreit ungen eventuell die Einführung einer allgemeinen Polizeistunde in Er- Wägung gezogen werden müsse. Des Weiteren wird die hierseitige Bekanntmachung vom 25. November 1897, Einführung einer Polizeistunde für Jugendliche betreffend, in Erinnerung gebracht und deren strengste Befolgung zur Pflicht gemacht. Die hiesigen Polizeiorgane sind angewiesen, Revisionen der Schankstätten in dieser Beziehung vorzunehmen und etwaige Zuwiderhandlungen zur Bestrafung anzuzeigen. Endlich will man noch auf das Unschickliche, gewisse Bedürfnisse vor den Schankstätten und auf den Trottoiren re. zu befriedigen, Hinweisen und spricht hierbei die Erwartung aus, daß dieser Hinweis zur Beseitigung derartiger Un gehörigkeiten genügen werde. Wilsdruff, am 1. Dezember 1900. Dev Vüvgevmeistev. Kahlenberger.