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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel-» und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 1V1. Dienstag, den 24. Deccmber 1872. Verfügung an sämmtliche Gemeindevorstände im Amtsbezirke Wilsdruff. Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 18. August 1868 und die dazu gehörige Ausführungsverordnung vom gleichen Tage werden sämmtliche Gemeindevorstände hiesigen Amtsbezirks hierdurch mit Auftrag versehen, alle Hundebesitzer ihrer Ort schaften zu veranlassen, daß sie bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten, in dem dreifachen Betrage der letzteren bestehenden Strafe verpflichtet sind, die Anzahl der Hunde, welche sie am 10. Januar 1873 besitzen, an diesem Tage beim Gemeindevorstande anzuzeigen, die Gemeindevorstände aber haben die darüber auszufertigenden vor schriftmäßigen Verzeichnisse längstens bis zum 15. Januar 1873 hier einzureichen und können auch von diesem Tage ab die Hundesteuermarken gegen Erlegung der dafür zu zahlenden Ge bühren in Empfang genommen werden. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. December 1872. Leonhardi. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir von Freitag den 3. Januar 1873 an das Sparcassenexpeditionslocal vom Rathhause in die Stadteassenexpedition, Hausnummer K1 verlegen werden und daß vom obgenannten Tage an allwöchentlich am Freitage und, wenn auf diesen Tag ein Feiertag fällt, am vorhergehen den Tage Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im obgenannten neuen Expeditionsloeale Einlagen für hiesige Sparcaffe angenommen und Rückzahlungen aus derselben geleistet werden. Ferner haben wir versuchsweise bis auf Weiteres zur Bequemlichkeit des Publikums die Einrichtung getroffen, daß mit Ausnahme des Monat Januar gleichzeitig auch während der obigen Expeditionszeit an den Spareaffeneiklege- tagen die Zinse« in die Sparcassenbnchcr eingetragen werden können. Die Einlagen werden mit 4"/«, 1 Ngr. 2 Pfg. Thaler, verzinst. Nossen, am 18. December 1872. Der Stadtrath. Zschiedrich, Brgmstr. Bericht über die am 28. November ds. Js. abgchaltenc Sitzung des Stadt- vcrordneteucollegiums. Anwesend: die Stadtverordneten Otto Loßner, Heinrich Funke, Louis Bretschneider, Junge, Böhmer, Gerlach, Partzsch, Sprrngsklce und der Unterzeichnete. Das Collegium, beschloß 1. auf die Aufforderung des Stadtrathes, vor Erthcilung einer Antwort ihm zunächst die cinschlagendcn Bestimmungen der Städte- ordnuug, welchen das Necommunicat desselben bezüglich Errichtung einer Rathsexpedition im alten Gerichtsamtsgebäude nicht entspreche, anzugcben, diesem Verlangen vorläufig in folgender Weise zu ent sprechen: Die Einrichtung eines Theiles eines communlichcn Gebäudes und Hingabe desselben zur dauernden Benutzung an einen Dritten ist eine Maßregel, durch welche über städtisches Vermögen disponirt wird, ! und sonach auch solche, bevor sie überhaupt ausgeführt werden kann, den Stadtvcwrdnetcn zur Genehmigung zu unterbreiten ist (Z 115» ,fot. 184 der Stüdteordnung) und über welche alsdann das Stadtver ordneten-Collegium cvllcgialitcr zu beschließen hat (8 118, 156, 158, 159, 100, 161, 162 jot. 172 der Städtcordnung); 2. bezüglich der geforderten Justification der Stadtcassen-, Ar- mencassen-, Schulcassen-, Parochialcassen- und Fcuerlöschgerüthscaffen- rcchnungen auf das Jahr 1871 zuvor die einzelnen Rechnungen unter seine Mitglieder zur Prüfung zu vertheilen und nach in nächster Sitzung zu erfolgen habenden Vorträgen hierüber bezügliche Entschließ ung zu fassen; 3. auf Aufforderung des Stadtrathes, eine aus drei Stadtver ordneten bestehende Deputation zur Erwägung der Frage, ob die Freibergerstraße bei Gelegenheit ihrer bevorstehenden Umpflasterung beschleußt werden solle, bcziehendlich die Anfrage desselben, ob cs sich nicht empfehle, überhaupt eine ständige Baudcputation zu ernen nen, zwar eine derartige Baudeputation zu ernennen, deren Befug nisse aber dahin zu bestimmen, daß dieselbe vor bezüglicher cvllegia- lischer Beschlußfassung des Collegiums über den jeweilig projectirten Bau nur zurÄcnntnißnahme dessen, was der Stadtrath im baulichen Wesen beabsichtige, abzuordncn sei, »ach erfolgter bezüglicher Be schlußfassung aber den betreffenden Bau zu controliren habe, ihr je doch nachzulassen sei, zu beantragen, daß zur Controle der einzelnen Bane ein oder mehrere Stellvertreter für sie aus dem Collegium ge wählt würden. In diese Deputation wurden die Stadtverordneten Bretschneider, Partzsch und der Unterzeichnete gewählt; vollzog 4. die hierzu übersendete über Beilegung der zwischen der hiesi gen und Döhlener einerseits und der Tharandter Sparcaffe anderer-