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NchM MKW ThirM, Nchk», Zickiilst« md die WWiikii. . AmLsbLelLL für die Kgl. Kmtshaupünannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 11. Dienstag, den Februar 1887. Verordnung, die Ernennung der Wahlcommiffare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. Aus Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 14. laufenden Monats auf den 21. Februar dieses Jahres festgesetzten Wahlen zum Reichstage hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter G namhaft gemachten Wahlcommissare ernannt. Indem dies unter Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. laufenden Monats hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird, ist zugleich darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlkreise für die bevorstehenden Wahlen ganz in derselben Zusammen setzung wie früher, und namentlich wie bei den Wahlen im Jahre 1884 verbleiben. Im Uebrigen ist bezüglich der bevorstehenden Wahlen der vorgcdachten Ministerialverordnung, sowie den Vorschriften des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetz-Blatt Seite 145 fg.) und des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetz-Blatt Seite 275 fg.) nachzugehen. Dresden, am 29. Januar 1887. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. O Zu Commisfaren für die Wahlen zum Deutschen Reichstage sind ernannt worden: für den 1. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Schlieben zu Zittau, ür den 2. Wahlkreis: der Amtshauptmann Geheime Regierungsrath von Thielau zu Löbau, ür den 3. Wahlkreis: der Amtshauptmann l)r. von Boxberg zu Bautzen, ür den 4. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Metzsch zu Dresden-Neustadt, ür den 5. Wahlkreis: der Stadtrath Grabowsky zu Dresden, ür den 6. Wahlkreis: der Amtshauptmann I)r. Schmidt zu Dresden-Altstadt. ür den 7. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Kirchbach zu Meißen, ür den 8. Wahlkreis: der Amtshauptmann Le Maistre zu Pirna, ür den 9. Wahlkreis: der Amtshauptmann Ur. Fischer zu Freiberg, ür den 10. Wahlkreis: der Amtshauptmann Wittgenstein zu Döbeln, ür den 11. Wahlkreis: der Amtshauptmann Ur. Schnorr von Carolsfeld zu Grimma, Är den 12. Wahlkreis: der Stadtrath Heßler zu Leipzig, ür den 13. Wahlkreis: der Amtshauptmann Geheime Regierungsrath Ur. Platz mann zu Leipzig, ür den 14. Wahlkreis: der Amtshauptmann Ur. Forker-S chubau er zu Borna, ür den 15. Wahlkreis: der Amtshauptmann Geheime Regierungsrath Schwedler zu Chemnitz, ür den 16. Wahlkreis: der Stadtrath Stadler zu Chemnitz, ür den 17. Wahlkreis: der Amtshauptmann Ur. Wäntig zu Glauchau, ür den 18. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Bose zu Zwickau, ür den 19. Wahlkreis: der Amtshauptmann Freiherr von Wirsing zu Schwarzenberg, ür den 20. Wahlkreis: der Amtshauptmann Starke zu Marienberg, ür den 21. Wahlkreis: der Amtshauptmann Ur. von Mayer zu Annaberg, ür den 22. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Polenz zu Auerbach, ür den 23. Wahlkreis: der Amtshauptmann Freiherr von Welck zu Plauen. Kommmden ^Donnerstag, den^10. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Reichstagswabl betreffend. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstagswahl der 21. Februar dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach § 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke hierselbst als Stellvertreter desselben ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den 21. Februar dieses Jahres in der Zeit von I« Ubr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllokal bestimmten Rathssessionszimmer hier persönlich zu erscheinen und die Stimmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf § 19 des Wahlregle ments aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind: 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4 ., Stimmzettel, aus welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 7. Februar 1887. Der B ü r g e r m e i st e r. Ficker. Hvlzversteigerung auf Grillenburger Forstrevier. Im Gasthofe zu Grillenburg sollen IS ua, «I. 137 Stämme Nadelholz bis 15 em Mittenstärke 2 Rmtr. Nutzscheite, Laubholz, in Abth. 45, 56 - - 16—22 - 9 - - Nadelholz, - - 24, 6 - - 23—29 - 1 Stamm - von 30 - - 2 Klötzer - bis 15 - Oberstärke 2 - - 16—22 - f 4 - - 23—29 - 2 - - 30—36 - 1 Klotz - von 39 - - 37 - Nutzknüppel, 7 - Nutzstöcke, Laubholz, 142 - Brennscheite, - 335 - - Nadelholz, 48 - Brennknüppel, Laubholz, 75 - - Nadelholz, 3 - Neste, Laubholz, 141 - - Nadelholz, - - 24, Schlag-, Durchforstungs- und sonstige Einzelhölzer in den Äbth. 8, 12, 15, ( 16, 17, 21, 24, 27, 28, 30—34, l 36—39, 42, 44, 45, 50, 54, 55, 56, 60—64.