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WM smMW WrM, W«, Meckh« iü die UnWÜkil. » ArnLsb^ceLL die Kgl. Umtshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und dm StadtraH M Uilsdmst. '^eint wöchentlich zweimal, Dienstags und Krenags. — Abvnnrmenlpeeis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. 7tz. Freitag, den 23. September 1887. Bekanntmachung. . Während der Beurlaubung des Herrn Bezirksarztes, Medizinalrath vr. Körner zu Meißen, in der Zeit vom 24. September bis zum ' Oktober d. I. sind dessen bezirksärztliche Geschäfte dem Herrn Bezirksarzte Vr. Gruner zu Großenhain übertragen worden. Dresden, den 15. September 1887. Königliche Kreishauptmannschaft. von «Koppenfels. Hübler, S. Bekanntmachung, die bevorstehende Landtagswahl betreffend. Die Königliche AmtShanptmannschaft hat für die am 18. October dieses Jahres stattfindende Wahl eines Landtagsabgeordneten »7 ländlichen Wahlkreise aus dem Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff die nachstehend unter (D aufgeführtcn Wahlbezirke gebildet und fürdie- die ebendaselbst genannten Gemeindevorstände als Wahlvorsteher ernannt. Indem dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, erhalten die Herren Wahlvorsteher zugleich Anweisung, den 'n U 28. 31. 44. 45. 50. 51. des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868, sowie in W 16—21 der Ausführungs- -Drdnung dazu vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1868 Seite 1374 und 1380 ff.) enthaltenen Vorschriften, DHendlich der ihnen in ihrer Eigenschaft als Gemeindevorstände unter dem 6. dieses Monats von hier aus ertheilten besonderen Instruction, ^nthnlbm genau nacl-zugchen, insbesondere aber die in § 43 des obcngedachtcn Wahlgesetzes vorgeschriebcnc Bekanntmachung über Abgrenzung des ^hlbezirkeS, sowie Ort und Zeit für Abgabe der Stimmzettel mindestens 8 Tage vor dem Wahltermine in ortsüblicher Weise zu erlassen. Für den übrigens rechtzeitig anher anzuzeigenden Bchinderungsfall des einen oder anderen der nachgenanntcn Wahlvorsteher haben die für Dlben in Gemeindeangelegenheiten bestellten gesetzlichen Vertreter (Gemeindeältesten) die Function des Wahlvorstehers für den betreffenden Wahlbe- zu übernehmen. Stimmzettel zu der fraglichen Wahl werden von hier aus nicht vertheilt. Die Wahllisten werden sofort nach deren hier erfolgtem Abschlusse h Wahlvorstehern nebst den Formularen zu dem Wahlprotokolle und zu der von den Wahlvorstehern nach § 43 des obengedachten Wahlgesetzes Mheilenden Bescheinigung zugestellt werden. Uebrigens ist die Königliche Amtshauptmannschaft bereit, jede gewünschte weitere Anleitung wegen des Wahlgeschäftes zu ertheilen. Meißen, am 16. September 1887. Königliche Ämtshauptmannschast. von «Kirchbach. Nr. des Wahlbe zirks. Angabe der Ortschaften, aus welchen der Wahlbezirk besteht. Name des Wahlvorstehers. 1. Alttanneberg Gem.-Vorst. Poppe in Alttanneberg. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Groitzsch Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Kesselsdorf Kleinschönberg ( Klipphausen Lampersvorf Limbach Lotzen Munzig Neukirchen Niederwartha Neutanneberg Rolhschönberg mit Perne Röhrsdorf Roitzsch Sachsdorf Schmiedewalde Sora Steinbach bei Mohorn > Steinbach bei Kessclsdorf Unkersdorf Weistropp Wildberg - - Tamme in Birkenhain. - - Birkner in Blankenstein. - - Obendorfer in Burkhardtswalde. - - Kippe in Groitzsch. - - Herzog in Grumbach. - - Harz in Helbigsdorf. - - Pietzsch in Herzogswalde. - - Pietzsch in Hühndorf. - - Nedeß in Kaufbach. - - Henker in Kesselsdorf. - - Arnold in Kleinschönberg. - - Schulze in Klipphausen. - - Klunker in Lampersdorf. - - Dachsel in Limbach. - - Schumann in Lotzen. - - Starke in Munzig. - - Rost in Neukirchen. - - Große in Niederwartha. - - Schmiedgen in Neutanneberg. - - Franke in Rothschönberg. - - Beyer in Röhrsdorf. - - Irmer in Roitzsch. - - Gerlach in Sachsdorf. - - Geißler in Schmiedewalde. - - Kästner in Sora. - - Johne in Steinbach bei Mohom. - - Lommatzsch in Steinbach bei Kesselsdorf. - - Irmer in Unkersdorf. - - Gießmann in Weistropp. - - Zscheile in Wildberg. Bekanntmachung. Den AO. dieses Monats ist der 2. Dermin Einkommensteuer, mit welcher gleichzeitig zur Deckung des Aufwandes der HandelS- 'ewerbekammer zu Dresden ein Beitrag von 3 Pfennig auf jede Mark desjenigen Steuersatzes zu erheben ist, welcher nach der im Einkommen- ä Gesetze enthaltenen Scala auf das in Spalte ff des EinkommcnsteuerkatasterS eingestellte Einkommen entfällt; ferner denselben Tag der 3. Termin "nie und Lundeskulturrente und in der Zeit vom 1. bis spätestens den 14. nächsten Monats der 2. Dermin Jmmobiliar« "Ndkassenbciträge nach 1 Pfennig von jeder Beitragseinheit, sowie das A. Ouartal Schulgeld an die Kämmerei zu entrichten. Hierbei werden alle im Laufe des Jahres hinzugezogenen Einkommensteuerzahlungspflichtigen äufgefordert, die in ihren Händen befindliche iJMigung bez. Quittung über anderwärts erfolgte Bezahlung des 1. Tcrmines, soweit dies noch nicht geschehen, vorzuzeigen, oder sich wegen vor- Mender Nachschätzung Persönlick bei Vermeidung von Weiterungen an vorgenannter Kassenstelle zu melden. Wilsdruff, am 22. September 1887. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr.