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Wochenblatt Wilsdruff, Tdnandt, Roffm, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche GerichLsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und lostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. 79. Dienstag, den 7. October 1873. Der Handarbeiter Carl Heinrich Rodig, aus Schmolle bei Bischofswerda hat sich auf eine hier Wider ihn erstattete Anzeige zu verantworten. Da der jetzige Auf enthalt Rodigs unbekannt ist, wird derselbe hiermit vorgeladen, sich am 25. October 1873 Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle persönlich einzufinden, oder seinen Aufenthaltsort hier anzuzeigen. Alle Gerichts- und Polizeibehörden werden ersucht, den obgenannten Rodig im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und Nachricht vom Erfolge anher zu ertheilen. Wilsdruff, am 3. October 1873. Königliches Gerichtsamt. Leonhardi. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in der Zeit vom 5. bis 18. September dss. I. aus einer Kammer des Schulhauses zu Sora die sud O anfgeführten Gegenstände entwendet worden, was behufs Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung des Thaters hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am_3. October 1873. Leonhardi. Ä- Ein schwarzer Tuchrock mit defektem Futter, 1 Paar schwarze Tuchhosen, 1 Paar gelblich-braune Stoffhosen mit schwarzen Gallons, 1 Paar braune dergl. mit gelben Gallons, 1 schwarze Tuchweste, 1 gelblich-braune Stoffweste, 1 braune Stoffweste, 1 grau-wollne Unterjacke, 1 roth-Wollner gestrickter Shawl, 1 schwarz- und karrirtes Shawltuch, 1 brauner Filzhut und 1 schwarzer dergleichen. Verfügung an sämmtliche Gemeindevorstände des GerLchtsamtsbezirkes Wilsdruff. Nach Z 9 des Gesetzes vom 14. September 1868 sind die von den Gemeindevorständen zu haltenden Urlisten der zum Amte eines Geschworenen Befähigten alljährlich bis zur vollständigen Erneuerung zu revidirett und zu ergänzen, nach 8 10 des angezogenen Gesetzes auch im Mouat October jeden Jahres während 14 Tagen zu, Jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen, nachdem vorher öffentlich bekannt gemacht worden ist, daß und wenn dies geschehen werde, und daß diejenigen, welche nach K 5 von dem Gcschwornen-Amte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust schriftlich in der angegebenen Frist einreichcn sollen. Die sämmtlichen Gemeindevorstände des hiesigen Amtsbezirks werden daher mit der Anweisung hierauf aufmerksam gemacht, diesen Vorschriften allenthalben genau nachzugeheu, im Uebrigen auch auf den Listen zu bemerken, an welchem und bis zü welchem Tage sie ausgelegt worden sind und diese Listen bis. zum 12. November dieses Jahres hier einzureichen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, den 6. October 1873. Leonhardi. Die Stücke 23 und 24 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872 — letzte Absendung am Januar 1873 — enthalten: No. 172. Bekanntmachung, den Bezirks-, Arbeits- und Armenhaus-Verein für die Amtsbezirke Bautzen, Bischofswerda, Königswartha und Weißenberg betreffend; vom 28. November 1872. No. 173. Bekanntmachung, die Bestimmungen über die gebührenfreie Beförderung telegraphischer Depeschen betreffend; vom 29. November 1872. No. 174. Bekanntmachung, eine neue Anleihe der Stadt Zwickau betreffend; vom 2. December 1872. No. 175. Leeret wegen Concessionirung zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Chemnitz über Zwönitz, Aue, JägerSgrün, Schöneck nach Adorf re.; vom 7. December 1872. No. 176. Verordnung, die Abtretung von Grnndeigcnthum zu Erbauung der vorgcdachtcn Eifenbahn betreffend; vom 7. December 1872. No. 177. Verordnung, die Publication einer revidirten Taxordnung für die Feldmesser betreffend; vom 10. December 1872. No. 178. Bekanntmachung, die Aue-Jägcrsgrüner Staatseifenbahn betreffend; vom 31. December 1872. No. 179. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs zu Zwickau betreffend; vom 31. December 1872. No. 180. Verordnung, eine Beschränkung der Vorschrift in K 171 der Verordnung vom 9. Januar 1865 über das Verfahren in uichtstreitigen Rechtssachen betreffend; vom 23. December 1872. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen 14 Tage lang in hiesiger Naths - Expedition zur Einsicht ans. Wilsdruff, am 3. October 1873. Der Stadtrath. Bürgermeister Adv. Ernst Sommer,