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1873 Freitag, den 17. October Bürgermeister Adv. Ernst Sommer. sind. Eine in der Nähe stehende Strohfeime ist ebenfalls in Flam men gcrathen und total verbrannt. Meisten. Die Dachsjagd scheint in diesem Jahre ergiebig zu sein. Nachdem kürzlich bei Schletta ein Exemplar dieser Thiere, circa 80 Pfund schwer, erlegt worden, sind in diesen Tagen auch auf anderen Revieren hiesiger Gegend einige dergleichen geschossen worden. Berlin, 14. Octvber. Die Nachricht, daß die Negierung beab sichtige, den alten Reichstag nochmals cinzubcrufcn, wird von der „Norddeutschen Allg. Ztg." als durchaus grundlos bezeichnet. Der gegenwärtige Reichstag könne nicht mehr berufen werden, weil die Session »ach kurzer Thätigkeit wegen Erlöschen des Mandats unter brochen werden dürfte. Angesichts der Lage in Frankreich und ihrer Einwirkung auf die Verhältnisse in der Schweiz spricht die Zeitung von St. Gallen vom 12. Octobcr das Verlangen aus, falls die schweizerischen Bi schöfe gleich ihren französischen Kollege» die römisch - katholische Kirchenorganisation zu politischen Zwecken mißbrauchen sollten, diese Organisation durch Beseitigung ihrer Mittelglieder zwischen Nom und dem schweizerischen Klerus sofort aufzulöscm Rom. Im Vatican beunruhigt man sich nicht wenig, daß der sonst immer so gut gelaunte Papst von Tag zu Tag melancholischer wird; die Einen sagen in Folge der schlechten Berichte, die der Car dinal Bonnechose aus Frankreich mitgebracht hat — denn sowohl der Marschall Mac Mahon wie Heinrich V. sollen erklärt haben, daß die Wiederherstellung der weltlichen Macht der Päpste unter den gegen wärtigen Umständen schlechterdings keine Aussichten habe, — die Andern behaupte» noch dazu, daß man dem Papste von allen Seiten 'rathe, sich mit der italienischen Negierung auszusöhnen, und daß selbst im Cardinals- Collegium Stimmen in diesem Sinne laut ge worden sind. Tagesgeschichte. Wils-druff, 17. October 1873. Das „Dresdn. Journ." bestätigt, daß der König wiederum zum Präsidenten der 2. Kammer den Abgeordneten vr. Schaffrath, zum Piccprüsidenten den Abg. Streit, und zum Viccpräsideiiten der 1. Kammer den Oberbürgermeister Pfotenhauer ernannt hat. Der Kö nig hat die beiden Präsidenten in Pillnitz in Pflicht genommen.. Codann haben beide Kammern sich constituirt und ihre Secretaire gewählt. Gestern Mittag 12 Uhr fand im Königlichen Schlosse die feierliche Eröffnung des Landtags durch den Kronprinzen statt. Abends fanden in beiden Kammern die ersten öffentlichen Sitzungen zur Wahl der Deputationen statt. Eine statistische Zusammenstellung der Ergebnisse der letzten Landtagswahlen, welche das „Dresdn. Journ." veröffentlicht, weist "ach, daß in den 28 Wahlbezirken die Gesammtzahl der Wahlbe rechtigten 93,435 betragen hat, von denen nur 31,490 ihr Stimm recht ausgcübt haben. Die durchschnittliche Bethoiligung der Wahl berechtigten stellt sich auf 33,Prozent; die geringste ist vorgekommen im Wahlkreise Leipzig I. mit 10,« Prozent, die stärkste im 21. städtischen Wahlkreise (Wildenfels, Kirchberg rc.) mit 55,« Prozent. Vom 7. Junuar 1874 ab können aus dem goldenen Stipendicn- sond sechs Stipendien an Studirende der Universität Leipzig säch sischer Staatsangehörigkeit verliehen werden. Diejenigen jungen Männer, welche gesonnen sind, sich um Verleihung eines dieser Sti pendien zu bewerben, haben ihre Gesuche bis zum 30. November dieses Jahres bei dem Ministerium des königlichen Hauses einzureichen. In der Nacht vom Montag zum Dienstag ist in Burgstädt in der Nähe des Schooncr Grundes bei Dresden ein großes Bauerngut mcdcrgebrannt, wobei zwei Pferde in den Flammen umgekommen Die Stücke 5 und 6 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873 — letzte Ab sendung am 16. Mai 1873 — enthalten: No. 27. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich Sachsen-Mciningenschen, und der Herzog lich Sachsen - Altenburgischen Regierung über die Anlegung einer Eisenbahn zwischen Werdau und Weid« abgeschlossenen Staatsvertrag vom 13. November vorigen Jahres betreffend; vom 27. März 1873. No. 28. Decret, wegen Concessionirung der „Sächsischen Thüringischen Ost-Westbahn Zwickau-Weida"; vom 27. März 1873. No. 29. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Eisenbahn zwischen Werdau und Weida betreffend; vom 27. März 1873. No. 30. Bekanntmachung, die Nichtungslinie der Muldenthalbahn Glauchau-Wurzen betreffend; vom 27. März 1873. No. 31. Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock betreffend; vom 1. April 1873. No. 32. Bekanntmachung, die Bankbuchhalterstelle bei der Landrenten-, Landesculturrenten- und Altersrentenbank betreffend; vom 4. April 1873. No. 33. Verordnung, eine Abänderung der Verordnung vom 12. October 1841, die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schule» der Erblande betreffend; vom 28. März 1873. No. 34. Verordnung die Anlage und innere Einrichtung der Schulgebäude in Rücksicht auf Gesundheitspflege betreffend; vom 3. April 1873. No. 35. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesctze auf die Jahre 1872 und 1873, vom 8. April 1872 betreffend; vom 7. April 1873. No. 36. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten der Allgemeinen Leipziger Lehrer-, Wittwen- und Waisen-Casse enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 16. April 1873. No. 37. Verordnung, das Ausschlachten von Pferden zum Verbrauche des Fleisches als menschlicher Nahrung betreffend; vom 9. April 1873. No. 38. Bekanntmachung, die Uebertragung der Stelle eines Buchhalters bei der Staatsschuldencasse an den bisherigen Cassirer bei der gedachten Casse betreffend; vom 10. April 1873. No. 39. Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend; vom 21. April 1873. No. 40. Gesetz, die Bildung von Vezirksverbänden und deren Vertretung betreffend; vom 21. April 1873. No. 41. Gesetz, das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen betreffend; vom 22. April 1873. No. 42. Revidirte Städteordnung; vom 24. April 1873. No. 43. Städteordnung für mittlere und kleine Städte; vom 24. April 1873. No. 44. Revidirte Landgcmsindeordnung; vom 24. April 1873. No. 45. Gesetz, das Volksschulwesen betreffend; vom 26. April 1873. No. 46. Gesetz, zur Publication des Kirchengesetzes wegen Errichtung eines evangelisch - lutherischen LandeSconsistoriums; vom 16. April 1873. No. 47. Kirchengesctz, die Errichtung eines evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums betreffend; vom 15. April 1873. No. 48. Verordnung, den Eintritt der Wirksamkeit des Kirchengesctzcs vom 15. April 1873, die Errichtung eines evangelisch-lutherischen Landcsconsistori- ums betreffend; vom 15. April 1873. No. 49. Kirchengesctz, den von jeder ordentlichen Landessynode zu bestellenden ständigen Ausschuß betreffend; vom 15. April 1873. No. 50. Kirchengesetz, eine Abänderung der Bestimmungen im § 25 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung über die Besetzung geistlicher Stellen be ¬ treffend; vom 15. April 1873. No. 51. Verordnung, zu Ausführung des Kirchengesetzes eine Abänderung der Bestimmungen im Z 25 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung über die Besetzung geistlicher stellen betreffend; vom 15. April 1873. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen 14 Tage lang in hiesiger Naths-Expedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 15. October 1873. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Neffen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag.