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für Wilsdruff, Tharandt, Rvffcn, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsöl'aiL für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Vierteljährlicher Pränunwrationsprcis 10 Ngr. — Jnsertionsgebühren für den Raum einer gespaltenen Corpuszcile 8 Pf. — Annahme von Inseraten bis Montag resp Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz dieses Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. ^38. ^itag, den 7. Mai 1888. Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten, die Landtagswahlen betr. Nach W. 40 und 42 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868, sind in jedem Wahlkreise durch die Ortsobrigkeitcn zu Abgabe der Stimmen kleinere Bezirke zu bilden, auch ist für jeden Bezirk ein Wahlvorsteher zur Leitung der Abstim mung und soweit nöthig ein Stellvertreter desselben zu bestellen. Nachdem durch Verordnung vom 30. vorigen Monats die Veranstaltung von Wahlen in sämmtlichen Wahlkreisen angeordnet worden ist, so werden alle Obrigkeiten noch besonders darauf aufmerksam gemacht, die Bildung der Wahlbezirke, soweit dies nicht bereits geschehen sein sollte, unverzüglich vorzunehmen, auch die Wahlvorsteher rechtzeitig zu er nennen, damit von Letzteren die in 43 des angezogenen Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung baldthunlich und mindestens 8 Tage vor der auf den 4. Juni dieses Jahres festgesetzten Abgabe der Stimmzettel erlassen werden kann. Dresden, am I. Mai 1869. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Verübte Verbrechen. Bekanntmachung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts, der Finanzen, des Kriegs und des Innern, die Bekannt machungen der Behörden und Verwaltungsstellen in der Leipziger Zeitung betreffend. Handel - und Genossenschafts-Register betreffend." ,Sonstige gerichtliche pp. Bekanntmachungen." Es ist für angemessen erachtet worden, diejenigen Bekanntmachungen von Behörden und Verwaltungsstellen, die in der Leipziger Zeitung spaltenweise und nicht über die ganze Breite des Blattes wcggedruckt, veröffentlicht worden, vom künftigen Monat Mai an bis auf Weiteres unter folgenden, durch fetten Druck von dem übrigen Schriftsätze sich auszeichncnden Collectiv-Ucberschriften, als: " Versteigerungen von Grundstücken." Auktionen." „Steckbriefe, Vorladungen in Strafsachen pp. be treffend." „Edlctalladungcn." erscheinen zu lassen. In dessen Verfolg werden für diejenigen Bekanntmachungen, die ihrem Gegenstände nach unter einer von den vorstehenden sechs ersten Collectiv-Unterschriften abzudrucken sind, die bisherigen Special-Ucberschriften der einzelnen Bekanntmachungen in der Regel entbehr lich, daher dieselben künftighin nur in denjenigen Fällen noch beizubehalten sind, in welchen dies, der Collectiv-Ueberschrift ungeachtet, Seiten der, die Insertion beantragenden Stelle aus besonder», in der Sache liegende» Gründen für wünschenswcrth oder nothwendig erach tet und auf der Druckvorlage durch Einschreiben einer besonder» Ueberschrift der betreffenden Bekanntmachung angegeben wird. Die Veröffentlichung derjenigen Bekanntmachungen, welche in die, mit der Collectiv-Ueberschrift: „Sonstige gerichtliche pp. Bekannt machungen" gehören, hat nach wie vor unter Special-Ücberschriften, die von der die Insertion beantragenden Stelle zu bestimmen und auf der Druckvorlage einzuschreiben sind, zn erfolgen. Neber allen, zum spaltenweise» Adruck bestimmten Bekanntmachungen ist die Collectiv-Ueberschrift derjenigen Rubrik, in welche sie ihrem Gegenstände nach gehören, auf eine in die Augen fallende Weise wörtlich einzuschreiben. Die Bezeichnung der betreffenden Rubrik und ihrer Collectiv-Ueberschrift mit einer bloßen Ziffer in der Reihenfolge der oben aufgefübrte» Ucberschriften ist unzulässig. Indem die beregte neue Einrichtung andurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird, werden die den unterzeichneten Ministerien unterstehenden Behörden und Verwaltungsstellen andurch zugleich angewiesen, die vorstehenden Bestimmungen sich zur Richtschnur dienen zu lassen. Aulangcnd die Justizbehörden, so wird auf deren bezügliche Anweisung durch das Justizministerium in dessen Ministerialblatte verwiesen. Dresden, am 26. April 1869. Die Ministerien des Cultus und öffentlichen Unterrichts, der Finanzen, des Krieges und des Innern. vr. Frhr. von Falkenstein. Frhr. von Friesen. von Fabrice. von Nostitz-Wallwitz. Pursch. Tagesgeschichte. Nach dem 54. Jahresberichte der sächsischen Hauptbibelgcsellschaft betrugen die Einnahmen des vergangenen Vercinsjahrcs 10,012 Thlr. 11 Ngr. und 4 Pf. und die Ausgaben 8862 Thlr. 12 Ngr. I Pf. Es wurden verbreitet 13,541 heilige Bücher, nämlich 9815 ganze Bibeln (darunter 243 wendische und 12 hebräische), 58 Psalmen bücher und 3688 neue Testamente. Unsere Landesuniversität zu Leipzig nimmt seit einiger Zeit ei nen Aufschwung, wie sie solchen seit einer langen Reihe von Jahren nicht gehabt. Seit dem 1. December 1868, sind nach dem Dr. I. bis Schluß des vorigen Monats 365 Studirende neu ausgenommen worden, darunter 224 Ausländer. In Dresden hat man am Freitag eine große Anzahl von Exemplaren der echten orientalischen Wanderheuschrecken beobachtet, welche von einer, wahrscheinlich sehr langen Reise ermattet auf die Dächer der Häuser nicdergcfallen waren. In Veranlassung des 400jährigen Bestehens der Schützcngesell- schaft zu Zwickau soll das heurig?Vogelschießen in Zwickau zu ei ner Jubelfeier gemacht und vom 4. bis mit 13. Juni ausgedehnt werden. Marienberg, 3. Mai. Um vorige Mitternacht brannte ein zwischen Laute und Heinzcbank allein stehendes Haus total nieder. Leider sind 2 Kinder von 9 und 13 Jahren dabei umgekommen und wurden heute die bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Üebcrreste auf- gesunden. Die Eltern hatten sie gcwcckt gehabt, dann noch einige Sachen zu retten versucht. Als die Kinder vermißt ww'dcn, war es zu spät. Das leichtgcbante Haus war schon zum größten Theil bis zum Grunde zusammengcstürzt. Am 4. d. früh gegen 3 Uhr ist die zum Rittergut Wegefahrt bei Freiberg gehörige Baumwollcnspiimerci vollständig niedergebrannt. Das Centralcomitee für das fünfte sächsische Schützenfest erläßt jetzt seine Einladungen an die Schützen Sachsens und Altenburgs zu dem vom 27. Juni bis 1. Juli d. I. in Altenburg stattfindenden 5. sächsischen Schützenfest. Es befinden sich seit einiger Zeit falsche sächsische 5thaler-Kassen scheine im Umlauf, welche durch Lithographie, und zwar mittelst der unter dem Namen Umdruck bekannten Methode hergestcllt sind. Ob gleich der Druck dieser Falsifikate etwas stumpfer als der der echten Scheine ist, so sind sie doch mit einer so außergewöhnlichen Kunst fertigkeit nachgeahmt, daß sie äußerst schwer als gefälscht zu erken nen sind. Nachdem der Fälscher, aller Bemühungen ungeachtet, lange Zeit unentdcckt geblieben, ist cs dieser Tage gelungen, denselben in der Person eines Lithographen, Wilhelm Schwarz in Görlitz, zu er mitteln. Schwarz ist ein eben so geschickter Zeichner als gefährlicher