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MeMM str RilsSrE Tharandt, Aossen, Sieöentehn und die Amgegenden. ri3 Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alltanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkyardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf. Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lamversdorf, Limbach, Lotzen, Mohom, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Sie h bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn. Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wtlooerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.b4 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnserttonspreiS 15 Pfg. pro diergespaltene KorpuSzeile. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich sür Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, sür Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No. rz. Donnerstag, den 2z. Juni 1904. 6z. Jahr-. Bekanntmachung. „ Einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zufolge sind behufs Aufstellung eines Kostenplans über die systematische Regulierung der Wasserläuse des Landes und über die zur Abminderung der Hochwassergefahren erforderlichen Maßnahmen die Königlichen Oberbaurat Goebel und Bauräte Grosch, Schmidt H und Lindig bei der staatlichen Wafserbauverwaltung mit Anstellung der nötigen örtlichen Erhebungen und Vorarbeiten beauftragt worden. Die hierbei etwa in Frage kommenden Grundstücksbesitzer hiesiger Stadtflur werden daher hierdurch und unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen vom 24. vorigen Monats aufgefordert, den genannten Wasserbaubeamten nebst ihren Begleitern und Arbeitern, die mit entsprechender Legiti mation durch die Wasserbaudirektion versehen sein werden, den jederzeitigen Zutritt zu den von den Erörterungen berührten Grundstücken zu gestatten, ihnen auch die gewünschten Auskünfte und Aufschlüsse über die in Betracht kommenden Verhältnisse zu erteilen. Letzteres gilt wegen der gleichzeitig aufzustellenden Wasserstatistik insbesondere auch für die Triebwerksbefitzer und sonstigen Benutzungsberechtigten an fließenden Gewässern. Die mit Ausführung der Arbeiten beauftragten Beamten und ihre Gehilfen sind angewiesen, ihre Tätigkeit auk Privatgrundstücken mit möglichster Schonung des Zustandes der zu betretenden Privatgrundstücke und aller berechtigten Interessen der Besitzer auszuüben. Soweit wider Erwarten dabet in einzelnen Fällen unvermeidliche i Schäden entstehen sollten, sind solche sofort anher anzuzeigen und wird hiernach wegen Gewährung entsprechender Vergütung das Erforderliche veranlaßt werden. Wilsdruff, am 18. Juni 1904. Dev Ktttdtvttt. 856 i. Kahlenberger. Lbm. Bekanntmachung, den Ausstand der Holzarbeiter betr. Trotz der hierseitigen Bekanntmachungen vom 14. und 22. April dss. Jhs. haben die Belästigungen hier zurcisender Arbeitswilliger und der Arbeitgeber rc. nicht nur nicht aufgehöri, dieselben find vielmehr immermehr ausgeartet und haben einen Charakter angenommen, der den bestehenden gesetzlichen Strafbestimmungen geradezu Hohn spricht. Es wird nochmals darauf yingewiesen, daß bewandten Umständen nach hier seits jede Rücksichtnahme nunmehr hintenan gesetzt wird und Zuwiderhandelnde strengste Bestrasung zu gewärtigen haben. Wilsdruff, am 22. Juni 1904. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. L Die Herzensneigung einer Prinzessin vor dem Gericht. Am Montag wurde vom Landgericht in Braunschweig der Chefredakteur der „Braunschw. Ldsztg.", Dr. Sierke, wegen Beleidigung der Prinzessin Sophie Char- lotte von Oldenburg, der 1879 geborenen einzigen Tochter des regierenden Großherzogs aus dessen erster Ehe, zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Höhe der Strafe läßt auf eine schwere Beleidigung der Prinzessin schließen; die „Braunschw. Ldsztg." gibt nun selbst in einem Bericht Aufschluß über dm Grund der Klage: In einer Nummer des Blattes im Dezember v. I. war eine Notiz enthalten, die die Rückkehr der Herzogin nach längerem Aufenthalt an der Riviera usw. zum Gegenstand hatte. In einer Schlußbemerkung war eine Parallele gezogen worden zwischen der Krankheit der Herzogin und zwei Prinzessinnen des großherzoglich Strelitzschen Hauses; hierin erblickte die Anklagebehörde die Beleidigung. Im Laufe der Verhandlung erklärte der Angeklagte Dr. Sierke, er habe die im Schlußsätze enthaltene An deutung so aufgefaßt, als sollte dadurch ein Verhältnis bezeichnet werden, das an sich harmloser Natur sei, doch aber, weil es in höchsten Hofkreisen spielt, zu Mißdeutungen Anlaß geben könnte. Der Vorsitzende bemerkte dagegen, vor mehreren Jahren sei viel darüber gesprochen und ge schrieben worden, daß die beiden Prinzessinnen des Fürsten hauses StreUtzinbedenklicher Weise gegen die Grund sätze von Sitte und Moral verstoßen hätten, und Staatsanwalt du Roi erinnerte sich, daß jene Angelegen heit nicht nur im Kladderadatsch mit beißender Satire be handelt, sondern auch in der Tagespresse eifrig besprochen worden sei. Interessant war die Zeugenaussage des General majors z. D. Schletter, der bekundete, er habe die Her- Min Sophie Charlotte im Jahre 1902 in Nizza kennen gelernt, wo er sie längere Zeit tagtäglich gesehen. Wäh rend der Dampferfahrt von Genua nach Bremerhaven sei er wleder mit ihr zusammengetroffen und durch Kammer. Herrn von DrygaiZki der hohen Dame vorgestellt worden und von da an sei er während der ganzen Dampferfahrt M der Herzogin in gesellschaftlichem Verkehr gewesen, »p Antwerpen wo der Dampfer angelegt, seien Postsachen an Bord gekommen und Kammerherr vonDrygalski habe ihm ein ^Mloem^ Blatt gezeigt, worin ein die Herzogin kowpromil erender Artikel enthalten war, der Andeutungen enthielt daß die Reise der Herzogin be stimmte Ursachen gehabt habe. Hx^ ^^n Drygalski habe ihn, nachdem er den Artikel gelesen, gefragt, ob es nicht infam sei, eine Prinzessin so zu verleumden. Später, im September v. Js., las Zeuge den Artikel in der „Br. Landesztg.", und er müsse sagen, er sei entrüstet gewesen. Nach beendigter Beweisaufnahme beantragte der Ver teidiger des Angeschuldigten, Rechtsanwalt Thiemann, unter Ueberreichung mehrerer Zeitungsblätter, Freiherrn v. Plettenberg-Washington und die Herzogin Sophie Char lotte noch vernehmen zu lassen. Die Herzogin habe Herrn v. Plettenberg herzliche, innige Zuneigung geschenkt, und das sei der Grund gewesen, weshalb Freiherr v. Plettenberg nach Washington versetzt worden sei, und zweifellos habe auch das Verweilen der Herzogin an der Riviera dazu dienen sollen, die im Herzen der Herzogin entfachte Liebe zu ertöten. Aufgefallen sei auch, daß der Großherzog von Oldenburg im März d. I. nach Washington gereist sei, wo er drei Tage geweilt und jedenfalls eine persönliche Unterredung mit Herrn von Plettenberg'gehabt habe. Wenn nun in dem Artikel von einem Uebel die Rede sei, ähnlich jenem, das die mecklenburgischen Prin zessinnen befallen habe, so könne diese Bezeichnung auch schon dann anwendbar sein, wenn es sich nur um ein Ver hältnis handele, bei dem so starke Standesunterschiede obwalteten, wie hier. Man brauche dabei nicht eine weiter gehende Deutung anzuwenden. Eine solche Herzensneigung könnte sehr wohl als ein Uebel bezeichnet werden, und weiter sei im inkriminierten Artikel auch nichts behauptet worden. Der Gerichtshof lehnte den Beweisantrag mit der Begründung ab, daß die demselben zugrunde liegende Behauptung ruhig als wahr unterstellt werden könnte. Das Urteil lautete, wie schon erwähnt, auf 4 Monate Gefängnis und Unbrauchbarmachung der zur Herstellung des inkriminierten Artikels benutzten Platten und Einziehung der etwa noch vorhandenen Exemplare der Beilage. Der Herzogin Sophie Charlotte wurde die Befugnis eingeräumt, den erkennenden Teil des Urteils auf Kosten des Ange schuldigten zu veröffentlichen. In der Urteilsbegründung wurde u. a. hervorgehoben, ein Vorwurf, wie ihn der in- kriminierte Artikel nach Ueberzeugung des Gerichts ent halte, treffe schon ein Mädchen niederen Standes und deren ganze Familie in unangenehmster Weise, und im vor liegenden Falle handle es sich um eine schwere Beleidigung einer Dame der höchsten Gesellschaftsstellung, und diese mußte vom Gericht in energischer Weise in Schutz genommen werden. Es sei daher im vorliegenden Falle um eine Ge fängnisstrafe nicht herumzukommen gewesen. Oslitische Run-schan. Wilsdruff, 22. Juni 1904. Deutsches Reich. Von einer eigenartige» Belästigung des Kaiserpaares auf der Rennbahn Hoppegarten, die sich fast jährlich wiederholte, berichtet die „Tägl. Rdsch." das folgende: Schon seit mehreren Jahren wurde an dem Tage des sogenannten Kaiser-Rennens, dem bekanntlich die Majestäten beizuwohnen pflegen, seitens der Gendarmerie ein Fremder beobachtet, der bei der Einfahrt des Kaiserpaares ein Rennprogramm nebst Bleistift in den Kaiserlichen Wagen warf. Man legte dem allerdings seltsamen Vorgang, seiner Harmlosigkeit wegen, wenig Bedeutung bei und ließ es stets bei der Feststellung der Persönlichkeit und einer Verwarnung des Mannes. Für den jüngsten Kaiserbesuch in Hoppegarten wurden jedoch besondere Maßnahmen ge gen eine etwaige Wiederholung dieser Aufdringlichkeit ge troffen. Der „Attentäter" wurde nämlich kurz vor der Ankunft des Kaisers und der Kaiserin in sicheren Ge wahrsam gebracht und so lange festgehalten, bis die hohen Herrschaften ihre Plätze in der Loge eingenommen hatten. Er fügte sich auch willig in sein Schicksal. Eine prinzliche Sportsleistung. Ein Prinz als Schwimmkünstler ist eine jedenfalls sehr eigenartige Erscheinung. Prinz Eitel Friedrich, der Sohn des Kaiserpaares, war es, der dieser Tage durch einerecht tüchtige Schwimmleistung von sich reden machte. Er ist nämlich oberhalb Bonn über den Rhein geschwommen. Er war zu dem Zwecke mit einem Begleiter in ein Ruder boot gestiegen, vas der 67jährige Bademeister Busch steuerte, der auch Kaiser Wilhelm zu dessen Bonner Stu dentenzeit oft das Ruderboot geführt hatte. Etwa in Höhe der Gronau entkleidete sich der Prinz im Kahn, um dann mit einem frischen Sprung in die hochgehende Flut zu tauchen. Mit ruhigem Stoß schwamm er durch die Strömung dem Beueler Ufer zu über eine Strecke von etwa einem Kilometer. Ein fröhliches Hurra bezeichnete des Prinzen Ankunft am Ziel. Zum Protestantismus übergetreten. Wie der „Neuen Bayer. Landeszeitung" geschrieben wird, ist Kaplan Hasenstab in Aschaffenburg aus der ka tholischen Kirche aus- und zum Protestantismus überge- getreten, um in Marburg protestantische Theologie zu studieren. Er soll bisher ein heftiger Gegner kirchlicher Reform und ein Vertreter der extremsten Richtung des Katholizismus gewesen sein. Die Kanzel und die Politik. Herr Liborius Gerstenberger, Reichstagsabgeordneter, Mitglied der zweiten bayerischen Kammer, katholischer