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MMÜ » NKkllß Tharandt, Wossen, Sieöenteßn und die Amgegendm. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdtswalde. Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, KefselSdorf, Kleiuschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KesielSdorf, Weinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags,Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freilags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeüe. Druck und Verlag von Martin Berger ür Wilsdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Martin Berger daielbft. No I! Donnerstag, den 4. Februar 1964. j 63. Jahrg. Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder lange Mann kann schon nach voltenoelem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei, oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bet dem Zioilvorsttzenven der Ersatzkommission seines Aufenthalts ortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zmilvorsitzende der Ecsatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Er teilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: 2) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich Utttadel- Haft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten siebt die Wahl des Truppen- tnls, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre .orpcrliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruteu-Einstellungstermiu (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Augerhalv der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstcllungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers- Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr i. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mann- schäften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit ver pflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient habrn, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht hcrangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils »richt. Dresden-N. 6, den 26. Januar 1904. Ariegsministeriu m. Freiherr von Hausen. Kslitische Rundschau. Vom Kaiserhofe. Der Kaiser machte Montag Nachmittag und Dienstag Morgen einen Spaziergang im Tiergarten. Später empfing er den Fürsten Pleß unv hörte die Vorträge des Chefs des Mititärkabinetts und des Admiralstabs. Montag Abend war der Monarch Gast des Eisenbahnministers Budde, wo Geh. Baurat Sympherdie Tätigkeit der preußischen Wasserbauverwaltung in Wort und Bild schilderte. Kaiser Wilhelm n. und der deutsche Männer- Gesang. Welche Teilnahme unser Kaiser dem deutschen Männergesang widmet, ist allgemein bekannt, er hat auch jetzt wieder einen Beweis davon gegeben: Auf kaiserlichen Befehl wird am heutigen Mittwoch der Berliner Lehrer- Gesang-Verein, der im Vorjahre auf dem Sänger-Wett streit in Frankfurt am Main den Kaiserpreis errang, unter Leitung seines Dirigenten, des Professors Felix Schmidt von der Berliner Hochschule für Musik, eine Reihe vom Kaiser selbst bestimmter Hummel'scher Chöre im Berliner Schloß vor dem kaiserlichen Hofe zum Vortrag bringen! Das ist eine neue schöne Würdigung angestrengter Arbeit im Dienst des deutschen Liedes. In den Verhandlungen des Reichstages war am Schluffe der Sitzung am vergangenen Montag eine mehr tägige Pause eingetreten; erst am Mittwoch, den 3. Februar, nahm das Haus seine Arbeiten wieder auf. Dessau, 1. Februar. Eine heute mittag durch ein Extrablatt des „Staatsanzeigers" bekannt gemachte Am- nestieverordnung des Herzogs Friedrich n. verfügt Straferlaß für alle Strafen, die verhängt worden sind wegen Beleidigung von Mitgliedern des Herzog ichen Hauses, Behörden und Beamten, ferner wegen Hausfriedensbruch, sowie Uebertretungen aller Art, wegen sonstiger Vergehen verhängte Strafen werden nur dann erlassen, wenn die erkannte Strafe nicht höher als 6 Wochen Gefängnis oder 150 Mark Geldstrafe ist. — An den Beisetzungsfeierlich keiten am Sonnabend hat auch, wie nachträglich gemeldet wird, der Generalfeldmarschall Graf Waldersee teilgenommen. Bei der am Montag vollzogenen Stichwahl zum Reichstage im Reichstagswahlkreise Osnabrück haben die Nationalliberalen gesiegt. Ihr Kandidat, der frühere Abgeordnete Wannhoff, wurde mit 15503 Stimmen ge wählt, auf den welfischen Kandidaten v. Lar fielen 15137 Stimmen. Hiermit haben die Nationalliberalen diesen ihnen bei den letzten Wahlen verloren gegangenen Reichs tagswahlkreis zurückerobert. Der Kölner Aerztestreit ist doch noch nicht beigelegt. Die von auswärts nach Köln zugezogenen Aerzte verlangen die strikte Erfüllung der von den Krankenkassen vorständen eingegangenen Verpflichtungen Danach wären 30 Aerzte abzufiaden, welche gegen ein Jahresgehalt von 6000 Mark und eine Konventionalstrafe von 6000 Mark, wenn der Vertrag gebrochen würde, auf fünf Jahre ver pflichtet wurden. Zur Zahlung dieser großen Summe können sich die Aerzte nicht herbeilassen. Ein von diesen gemachtes Abstndungsgebot wurde von den fremden Kollegen zurückgewiesen. Die letzteren beschlossen einstimmig, von den obigen Forderungen nicht abzugehen. Die österreichisch-ungarische Zoll- und Handels« konferenz, die seit vorigem Sonnabend im Ministerium des Aeußeren zu Wien tagt, setzte am Montag und Diens tag die Besprechungen über die allgemeinen handelspoliti schen Fragen und über die Einleitung von Handelsver tragsverhandlungen mit den fremden Staaten fort. — Der in Wien verstorbene Maler Josef Hoffmann ver machte sein herrliches Besitztum Zwing-Uri am Vierwald stätter See der deutschen Künstlergenoffenschaft behufs Einmietung bedürftiger deutscher Künstler in Zwing-Uri. Sollte das Vermächtnis abgelehnt werden, so erbt Kaiser Wilhelm das Besitztum. Am Brüsseler Hofe weilt gegenwärtig der Prinz von Aosta. Es heißt, derselbe mache den Freiwerber für den Prinzen Louis Bonaparte bet König Leopold um die Hand der Prinzessin Klementine. Die geplante Ver- bindung soll den Wünschen des Königs allerdings ent- sprechen, aber nicht jenen der Prinzessin. Die Behauptung von türkischer Seite, es würden an verschiedenen Orten Serbiens Dynamitbomben zur Ver wendung in Mazedonien hergestellt, wird von Belgrad aus in ziemlich gereizter Weise dementiert. Es scheinen dem nach auch die türkisch-serbischen Beziehungen gespannte zu werden, wie dies die türkisch-bulgarischen Beziehungen schon sind. — Der neuernannte Chef der mazedonischen Gen darmerie, der italienische General di Giorgis, ist am Mon tag in Begleitung des Oberstleutnants Lignorelli und des Hauptmanns Capril in Konstantinopel eingetroffen. Die Zivilagenten Oesterreich-Ungarns und Rußlands für Maze donien hatten mit dem Generalinspekteur Hilmi Pascha erneute Maßnahmen. Gegenüber den zur Abwechselung wieder ernster klin genden Nachrichten über die Lage in Ostasien verdienen die friedenszuversichtlichen Aeußerungen registriert zu werden, welche ein javanischer Beamter in London zu einem Ver treter des Reuterschen Bureaus getan hat. Allerdings verhehlte der Beamte nicht sein Besorgnis, daß es doch noch zu einem Kriege in Ostasien kommen könnte, falls Japan keine bindenden geschriebenen Versicherungen seitens Rußlands hinsichtlich der Souveränetät Chinas in der Mandschurei erhalten sollte. Trotzdem glaubte er aber, daß schließlich die Streitfrage noch einen friedlichen Aus gang nehmen werde. — Nach einem in Tokio eingegangenen Telegramm aus Peking hat Juanschikai, der kluge und umsichtige Gouverneur der wichtigen Provinz Petschili, seinen Posten als Chef des Stabes des chinesischen Militär ausbildungswesens niedergelegt, weil die Beamten sich seinen Planen zur Reform der Armee widersetzten. In Uruguay gestaltet sich die Lage der Regierung infolge der Revolution kritisch. Die Regierungslruppen wurden neuerdings abermals von den Insurgenten ge schlagen, in der Hauptstadt Montevideo selbst gährt es bedenklich. Zwei Regimenter Nationalgarden meuterten und mußten aufgelöst werden. Aus Deutsch-Sudwest-Afrika liegen z. Zt. keine belangreichen neueren Nachrichten vor. Die letzte Meldung datierte vom 21. Januar und berichtete über den Tod dreier Deutschen bei einem Ausfallgefecht bei Okahandja. Es fielen dabei der Eisenbahnsekretär Rock, ferner die Deutschen Kux und Spockkamp. Eine erfreuliche Meldung liegt aus dem Süden un serer südwestafrikanischen Kolonie vor, nämlich, daß sich die aufständischenBondelzwarts amOranjefluß ergeben haben und daß auch die Uebergabe der Rebellen in denKharaS« bergen erwartet werde.