Volltext Seite (XML)
WchMMMs WlM, Wi, Lickckhi Md dir WgMki. AmLsbLclLL für die Lgt. Umtsbauotmannschafi zu Meißen, das Sgl. Amtsgericht und den StadkaH zv Wilsdrusi. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 3. Dienstag, den 10. Januar 1888. Bekanntmachung, betreffend den Eintritt znm Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum activen Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem activen Dienst bei einem Truppentheile melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim Amtshauptmann von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Beamten der Kreishauptmannschaft, in den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheiluug des Meldescheines ist abhängig zu machen: u. von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, st. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum Freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und stch untadelhast geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen uuter Vorlegung ihres Meldscheines an den Commandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines YtnnahmefcheineS. 6. Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet nur bei vorhandenen Vacanzen und nur in der Zeit vom 1. October bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung dienen wollen, oder welche in ein Mlitär-Musikcorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen activen Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauch barkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. October. Wenn keine Vakanzen vorhanden sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstignng zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der activen Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr nur drei, statt fünf Jahre zu dienen'haben und daß sie in der Regel nicht zu Reserve-Uebungen einberufen werden 9. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, am 2. Januar 1888. «Kriegs Ministerium. Graf v. Fabrice. Starke. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Ernst Wilhelm Burkhardt in Röhrsdorf eingetragene Grundstück Folium 10 des Grundbuchs für Röhrsdorf, vormals Limbacher Antheils — No. 33, 136, 473, 474, 474a, 475, 491, 492, 493, 508 des Flurbuchs — nach dem Flurbuche 5 Hectar 24,1 Ar groß, mit 223,65 Steuereinheiten belegt und ortsgerichtlich ohne Berücksichtigung dsr Oblasten auf 19830 Mk. geschätzt — soll vom unterzeichneten Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 2V. Januar 1888 Bormittags 1V Uhr als Versteigerungstermin sowie der 3V. Januar 1888 Bormittags 1v Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilungSplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisfes kann in der Gerichtsfchreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Wilsdruff, am 22. November 1887. Königliches Amtsgericht. vr. OiMAlvst. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Nekrutirungsstammrolle betr. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhält lichen männlichen Personen, welche im Jahre 1868 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit Vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1888 unter Abgabe ihrer Geburts- oder Loosungsscheine stch persönlich zur Aufnahme in die Nekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition anzu melden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben,, zeitig abwesend sind — wie auf der Reise begriffene Handlungsdiener oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, «ährend des oben festgestellten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 31. December 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Koumittiden^oE ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.