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Es ist in letzterer Zeit mehrfach vorgekommen, daß ein Dienstbote, welcher den Antritt seines Dienstes verweigert batte oder aus seinem Di «st? entlaufen war aus dem Grunde nicht bestraft werden konnte, weil die Einführung beziehendlich die Zurückführung desselben in den Dienst durch dm in den Landgemeinden hierfür zuständigen Gemeindevorstand nicht in der durch § 23 beziehendlich § 111 der Gesindeordnung vorgeschrie benen des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden daher zu strenger Beobachtung der angezogenen Vorschriften hierdurch anaewiei'm und insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß nach diesen Vorschriften es nicht genügt, den Dienstboten in seinen Dienst zu weisen, v elmsbr eine Einführung und bezichendlich Zurückführung des Dienstboten erfordert wird, und hierbei der Dienstbote bedeutet werden muß, daß er Schadenersatz zu leisten habe und das Strafverfahren einzuleiten sei, dafern er nicht in seinem Dienste bleibe. ° Meißen, am 22. März 1888. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. ÄuctioiT Auf dem Rittergute Neukirchen bei Deutschenbora gelangen Dienstag, den 3. April d. I., Nachmittags von 1 Uhr an, 4 -ruaochse», S Zuchtbullen und 47 Schweine gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. 8 Wilsdruff , am 13. März 1888. Der Ger.-Vollzieher des «Königl. Amtsgerichts das. Anttk68. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Am AI. dieses Monats ist der 1. Termin Landrente und Landesculturrente sowie das 1. Vierteljahr Schulgeld und bis spätestens den 14. nächsten Monats der 1. Termin Jmmobiliar-BrandVerficherMtgSbeiträge, letztere nach Pfennig für iede Einheit, bei Vermeidung von Weiterungen an die Stadtkämmerei zu entrichten. Wilsdruff, am 26. März 1888. Bekanntmachung. Stadtbezirk Wilsdruff betreffend. Alle in oben genanntem Gemeindebezirke aufhältlichen Reservisten der Jahrgänge 1880 bis 1887, Wehrmänner 1. Aufgebots oer Jahrgänge 1875 bis 1879, Ersatzreservisten (frühere Ersatzreserve I, übungöpflichte und nicht übungspflichtige genannt) der Jahrgänge 1881 bis 1887, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden und die zur Disposition der Truppentheile, beurlaubten Mannschaften und die Halbinvaliden erhalten hiermit Än 18. April 1888, Nachmittags I42 Uhr, im Saale des weißen Adlers zu Wilsdruff stattfindenden Control - Versammlung zu erscheinen. " Sämmtliche Militärpapiere siud mitzubringen. Das Führen von Stöcken und Regenschirmen während der Control - Versammlung wird bestraft. Die Nichtbesolgung der öffentlichen Aufforderung wird disciplinarisch bestraft. Königliches Bezirks-Commando Meißen. WekanntmaHung. Etwaige Gesuche um Versetzung von Schulkindern aus einer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis Mittwoch, den 4. April, von den Eltern persönlich resp. schriftlich abzugeben. Wilsdruff, den 24. März 1888. Der Direktor der stadt. Schulen. E. Gerhardt. Aagesgeschsphte. Berlin, 23. März. Das Reichsgesetzblatt und die preußische Ge setzsammlung publiziren heute übereinstimmend den nachstehenden allerhöchsten Erlaß: Allerhöchster Erlaß, belr. die Betheiligung Sr. kais. und königl. Hoh. des Kronprinzen an den Regierungsgeschäften. Vom 21. März 1888. Es ist Mein Wunsch, daß Ew. kais. und königl. Hoheit Sich mit den Staatsgeschäften durch unmittelbare Betheiligung an denselben ver traut machen. Zu diesem Zwecke beauftrage Ich Ew. kais. und königl. Hoheit mit der Bearbeitung und Erledigung derjenigen zu Meiner Ent scheidung gelangenden Regierungsgeschäfte, welche Ich Ew. kais. und königl. Hoheit zuweisen werde, und sind die dazu erforderlichen Unterschriften in -seiner Vertretung von Ew. kais. und königl. Hoheit zu vollziehen, ohne cs für die einzelnen Fälle einer jedesmaligen besonderen Ordre zur Ermächtigung bedarf. Charlottenburg, 21. März 1888. Friedrich. v. Bismarck. An des Kronprinzen kais. und königl. Hoheit. ,, Proklamation Sr. Maj. des Kaisers Friedrich an die Be- otkerung der Reichslande findet in Elsaß-Lothringen eine ungetheilt IsEge Aufnahme. Das „Els. Journ.", das bedeutendste Blatt, welches in, der gemäßigten Elsässer vertritt, meint zwar, man habe Entnu^r "dr erwartet, daß die Proklamation eine Anspielung auf die «elche die Verfassung des Landes erhalten könnte, oder auf cnverung des gegenwärtigen Regierungssystems enthalten werde; es schließt jedoch mit den Worten: „Was die Proklamation nicht sagt und was sie nicht sagen konnte, ist, daß Kaiser Friedrich III. ein freisinniger und wohl wollender Herrscher ist. Darauf stützt sich unser Vertrauen auf die Zu kunft." Die nationalliberale „Straßburger Post" ihrerseits konstatirt, daß durch die Proklamation die thörichte Hoffnung Derjenigen, welche etwa an eine Aenderung des staatsrechtlichen Verhältnisses Elsaß-Lothringens zu Deutschland gedacht haben sollten, zu Nichte gemacht sei. Jedenfalls bringen in Elsaß-Lothringen Altelsässer wie Altdeutsche dem Kaiser Friedrich volles Vertrauen entgegen, und dies gemeinschaftliche Vertrauen wird dazu bei tragen, die alten Gegensätze mehr und mehr anszugleichen. Kaiser Friedrich hat am 15. März, dem Tag vor den Beisetzungs feierlichkeiten, ein Schreiben an den Grafen Moltke gerichtet; dasselbe ent hielt auf einem Oktavblatt die folgenden, vom Kaiser eigenhändig in kräf tigen Zügen geschriebenen Worte: „Ich bitte Sie herzlich, Ihre morgende Theilnahme an der schmerzlichen Feier aus Ihre Anwesenheit im Dom zu beschränken. Sollte Ihnen dies nicht genügen, so befehle ich es Ihnen, was Sie einem alten treuen Freunde hoffentlich nicht übel nehmen werden. Friedrich. Kaiser Friedrichs Arbeitskraft ist bewundernswerth. Er weiß Alles, bekümmert sich um Alles, erledigt Alles und gönnt sich nur soviel Ruhe und Erholung, als von den Aerzten und seiner Umgebung unbedingt geboten erachtet wird. Seine Botschaften an Reichstag und Landtag sind von diesen und von der öffentlichen Meinung mit Begeisterung ausgenommen worden, sie zeigen den Nachfolger in dem Licht des echten Hohenzollcrn-