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UMM ßi Msöni Marandt, Dossen, Sieöenkeßn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rohrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Moborn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp. Wildberq. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf' Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnsertiouspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. S7. l Dienstag, den IS. Mai 1»»».j S8. Jahrg. Vekanntiirachung, die staatliche Schlachtviehversicherung betreffend, vom 7. Mai 1900. Zur Durchführung der mit dem 1. Juni d. I. in Wirksamkeit tretenden staatlichen Schlachwichversicherung — Gesetz vom 2. Juni 1898 — wird hierdurch Folgendes be kannt gegeben und bestimmt: 1. Der Verwaltungsaussckuß der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung hat gemäß § 14 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 über den Geschäftsgang der Anstalt und den inneren Geschäftsverkehr der letzteren mit den Gemeindebehörden und Einn^hmcstellen ein Regulativ aufgestellt, zu welchem das Ministerium des Innern unterm 5. Mai d. I. Genehmigung ertheilt hat. Dieses Regulativ wird im Laufe dieses Monats vom Verwaltungsausschuß den Kreishauptmannschaften, Amtshanptmannschaften, Gemeindebehörden, Bezirksthierärzten und Schlachthofsverwaltungen zugesendet werden und kann bei den Gemeindebehörden eingesehen werden. Die letzteren haben zu diesem Zwecke das Regulativ noch vor dem 1. Juni d. I. auszulegen und dafür besorgt zu sein, daß auch die Fleischbeschauer, soweit nöthig, von dessen Inhalt Kenntniß erhalten. Tie Bestimmungen des Regulativs sind für die mit der Anstalt verkehrenden Behörden, sonstigen öffentlichen Organe und Privatpersonen maßgebend. Besonders wird Folgendes hervorgehoben: a. Der Verwaltungsausschuß der Anstalt erläßt seine amtlichen Bekanntmachungen im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung. d. Die Gemeindebehörden — 8 1 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — haben über die nach 8 29 des Regulativs zu ertheilenden Befreiungsscheiue ein Register nach dem dort vorgeschriebenen Muster zu führen. c. Die Fleischbeschaucr haben, wenn das Fleisch eines versicherten Thieres un genießbar oder nicht bankwurdlg ist, den in 8 31 des Regulativs erwähnten Beanstan dungsschein auszustcllen und außerdem auf der Rückseite der Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag einen Vermerk über die Beanstandung zu machen, wenn dagegen das Fleisch des betreffenden Schlachtstückes baukwürdig ist, die Quittung über den ge zahlten Versicherungsbeitrag durch Abschneiden der rechten oberen Ecke zu entwcrtyen. Formulare zu den Beanstandungsscheinen erhalten die Fleischbeschaucr durch Ver mittlung der Gemeindebehörden von der Anstalt. 2. Die Mitglieder der Orts- und Bezirksschätzungsausschüsse haben für ihre Bemühungen, bez. als Ersatz für Reiseaufwand — 8 11 des Gesetzes vom 2. Juni 1898 — folgende Vergütungen zu erhalten: ») die Mitglieder der Ortsschätzungsausschüsse: bei Schätzungen im Wohnorte oder bei Schätzungen außerhalb desselben innerhalb eines Umkreises von 2 Kilometern: für die Schätzung eines Rindes . 2 M. t pro für die Schätzung eines Schweines 1 - j Person, bei größeren Entfernungen außerhalb des Wohnortes: für die Schätzung eines Rindes . 3 M. l pro für die Schätzung eines Schweines 2 - j Person, lH die Mitglieder der Bezirksschützungsausschüsse: für die Schätzung eines Rindes . 3 M. I pro für die Schätzung eines Schweines 2 - / Person, sowie außerdem für Fortkommen pro Kilometer Entfernung 40 Pfg. 3. Ueber die Stellen, welche mit der Einnahme der Versicherungsbeiträge betraut sind, und über die Höhe der letzteren wird vom Verwaltungsausschuß besondere Bekanntmachung erlassen werden. 4. Die den Einnahmestellen zukommende Entschädigung — 8 1 der Aus führungsordnung vom 24. Juli 1899 — wird später festgestellt werden, wenn sich der Umfang der Mühwaltungen dieser Stellen genauer übersehen läßt. Dresden, am 7. Mai 1900. Ministerium des Innern: v. Metzsch. Kreher. Versteigerung. Sonnabend, den 19. Mai, 19V0 von Vorm 9 Uhr an sollen in Kauf bach Nr. 36 folgendes Möbel (darunter 1 Schreibsekretär, 1 Kleiderschrank, Tische, Stühle, Nähmaschine, Sopha, Regulator), Kleidungsstücke, Betten, Wäsche, verschiedene Mateiialwaaren u. v. A. durch Unterzeichneten meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Kaufbach, den 13. Mai 1900. H. Beuchler, Ortsrichter. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshanptmannschaft zu Meißen wird der Fährverkehr des Blankenstein-Tanneberger Communweges in der Zeit vom 14. bis mit 19. dieses Monats wegen Maffenschnttung auf den Blankenstein-Schmiedewalder Communweg verwiesen. Blankenstein, den 10. Mai 1900. Der Gemeinderuth. Birkner, Vorstand. Bekanntmachung. Mit amtshauptmannschaftlicher Genehmigung wird der Communikationsweg von Neukirchen nach Tanneberg wegen Massenschutt und Abwalzen desselben vom 18. bis S3. Mai d. I. gesperrt. Der Verkehr wird über Blankenstein gewiesen. Neukirchen, den 14. Mai 1900. Rost, Gtmeindevorstand. politische Rundschau. Das deutsche Kaiserpaar wird am heutigen Dienstag, wenn nicht anderweite Bestimmungen erlassen werden sollten, seinen Aufenthalt in Lothringen beenden und sich nach Wiesbaden begeben. Am letzten Sonntag wohnten die Majestäten dem Gottesdienst bei und empfingen aus Metz und anderen Orten eine Anzahl hochstehender Personen als Gäste. Eine offizielle Begrüßung des Kaisers von Seiten Frankreichs, wie sie sonst bei Monarchenreisen in Grenzgebieten stattfindet, ist in diesem Jahre ebensowenig erfolgt, wie in früheren. Dazu, wie zu der Beseitigung der Revanche-Embleme von -der Straßburg-Statue in Paris, kann sich die französische Regierung trotz der groß artigen Theilnahme Deutschlands an der Weltausstellung nicht aufschwingen. Der Kaiser hat dem deutschen Botschafter Fürsten von Radolin in Petersburg das Krcuz der Großkomthure des Königlichen Hausordens von Hohenzollern verliehen. Die dritte Lesung deS Vieh- und Fleischschaugesetzes wird im Reichstage zweifellos zu sehr heftigen Auseinander setzungen führen. Gemäß den Wünschen des Bundes der Landwirthe besteht jetzt auch die Mehrheit der konservativen Partei auf dem Einfuhrverbot für Pökelfleisch. Ebensowenig scheint die Mehrheit des Ceutrums davon abgehen zu wollen, so daß man also trotz des Einspruchs der ver bündeten Regierungen mit der Anfrechterhaltung des Ver bots rechnen muß. Am Nation aldenkm al auf dem Niederwald am Rhein hat Sonntag in Anwesenheit der Mannschaften der Torpedoboots-Division eine patriotische Feier stattgefunden. Heute Montag kehren die Boote nach Bingen zurück, von wo der Großherzog von Hessen mit ihnen eine Fahrt nach Mainz unternimmt. Die großen Erfolge der deutschen Aussteller in Paris lassen sich am besten daran erkennen, daß in der in der That wundervollen Ausstellung von Products« der Porzellanmauufactur schon jetzt zahlreiche Gegenstände, und besonders die Kostbarsten, Zettelchen mit der Aufschrift „vsnäs" („verkauft") tragen. Es war vorauszusehen, daß diese Leistungen auch durch die berühmte französische Porzellanmanusactur von Ssrres nicht geschlagen werden würden. Köln, 7. Mai. Wie schon erwähnt, haben auf Ein ladung des Vor landes der Elektrizitätsgesellschaft Helios gestern die Offiziere und Deckoffiziere der kaiserlichen 1. Torpedo-Division unter Führung des Commandanten, Capitänleutnants Funke und des Vorsitzenden des Kölner Festausschusses, Beigeordneten Piecg, den Werken des Helios in Köln-Ehrenfeld einen Besuch abgestattet. Es wird uns darüber noch näher geschrieben: Die Herren wurden durch die Mitglieder des Aufsichtsrathes, des Vorstandes und die Oberingenieure der Gesellschaft durch die ausgedehnten Werkstätten der Ehrenfelder Fabrik ge führt und besichtigten dort die Fabrikation der Wechsel strom-, Drehstrom- und Gleichstrom-Dynamomaschinen, der Transformatoren, Motoren und Lampen, wohnten auch den elektrischen Proben in dem Versuchssaale bei, machten eine Fahrt auf der elcktrischeu Bahn des Fabrikhofes, bestiegen den Leuchtthurm des Werkes und nahmen als dann in dem Sitzungssaale des Verwaltungsgebäudes ein festliches Frühstück entgegen. Nach einem Trinkspruch des Geheimraths Stübben auf den Kaiser, des Vorsitzenden des Aufsichtsrathes, Rechtsanwalts Eltzbacher, auf die Offiziere gab Eapitänleutnant Funke in anerkennenden Worten dem Dank der Gäste Ausdruck. Auch die Damen hatten sich an diesem improvisirten kleinen Feste betheiligt und trugen zu der angeregten und freudigen Stimmung wesentlich bei. Oberleutnant Märker belohnte dies durch einen humorvollen Toast auf die Damen des Helios. Die Vorstadt Ehrenfeld hatte festlich geflaggt. Ein Gegen besuch auf dem Divisiousboote schloß die Veranstaltung. Oesterreich-Ungarn. In Oesterreich stockt die Gesetzgebungsmaschine im Reichsrathe schon wieder; das kaum erst zu seiner neuen Session zusammengetretene Ab-