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«MM K SMiM Tharandt, Aossen, Sieöenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Aleißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruud bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu» tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbern mit Perne, Zachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdors, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pou bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Marrin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berqer daselbst. ' No. 08. Dienstag, oen 12. Juni 1900. S8. Jahrg. Sonnabend, den 23. Juni 1900 findet im Verhandlungssaale der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft Vormittags S'/z Uhr Sitzung des Bezirksausschusses und sodann Mittags 12 Uhr Bezirkstag statt Die Verhandlungen sind öffentlich. Die betreffenden Tagesordnungen sind aus den Anschlägen in hiesiger Hausflur zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 6. Juni 1900 von Schroeter. W. Das Baven in der Elbe betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt findet sich veranlaßt, Fol gendes zur Nachricht bekannt zu machen: 1. Das Baden in der freien Elbe darf nur an besonders abgesteckten Orten stattfinden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen zu tragen. 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken als vom oberen Ende der am rechten Elbufer bei Cölln a./E. und bei Promnitz aufgestellten Schwimm- und Badeanstalten bis an die am unteren Ende der letzteren angebrachten Leitern schwimmen. Dem Zürnte des Schwimmlehrers oder Auf sichtsführenden ist Seiten der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. Das Abschwimmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schiff fahrtsstraße ist nur in einer Entfernung von höchstens 20 Metern von den Schwimm anstalten ab gestattet. 4. Das Betreten des Ufers und Hinlaufen an demselben in Badehosen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet. Die Ortspolizeivehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen Elb- stromamtsbezirkes haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die mit der Aufsichtsführung beauftragten Personen überwachen zu lassen, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnungen mittels Tafelanschlags (Plakat) noch besonders bekannt zu macken. Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, als Elbstromamt, am 6. Juni 1900. von Schroeter. W. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wird der von Unkersdorf nach Weistropp führende Communikationsweg wegen Massenschutt vom 11. bis mit 14. Jnni d. I. für schweres Fuhrwerk gesperrt. Der Verkehr wird über Unkersdorf bez. über Huhndorf verwiesen. Hühndorf, den 10. Juni 1900. Dietzsch, Gemeindevorstand. politische Rundschau. Der Kaiser wohnte am Sonnabend Nachmittag dem Armee-Jagdrennen im Hoppegarten bei Berlin bei, nach dessen Beendigung er persönlich die von ihm gestifteten " 'n die Sieger vertheilte. . Mbrn. iser und oie Kaiserin gedenken heute Dienstag Zmittag anläßlich der Jubelfeier des Mans- ftlder Bergbaues in Eisleben einzutreffen und daselbst einige Stunden zu verweilen. Alsdann werden die Majestäten nach Homburg v. d. H. zu einem, wie der- lautet, etwa rinwöchigcn Aufenthalt Weiterreisen, wohin sich unterdessen die jüngeren kaiserlichen Kinder direkt begeben. Der Reichstag setzte am Sonnabend die Spezial- berathung der Novelle zum Stempelgesetz mit der Erörter ung üb? den Stempel auf Kuxscheine fort. Derselbe ist von der Commission auf Eins vom Tausend normirt worden; dem gegenüber beantragte jetzt der Abg. C. Richter, diesen Stempet auf Dreizehntel vom Tausend festzusetzen. In der sich hierüber entspinnenden Debatte verlor sich der Abg. Arendt (freicons.) so sehr in steuertechnische Einzelsragen, daß Präsident Graf Ballestrem sanft rügend erklärte, wenn man immer wieder über solche Dinge so weitschweifig debattire, werde das Flottengesetz nie zu Stande kommen. Die durch Auszähl ung des Hauses vorgenommene Abstimmung ergab schließlich die Ablehnung des Richterschen Abänderungsantrages mit 129 gegen 99 Stimmen, worauf der Commissionsbeschluß genehmigt wurde. Im Ferneren nahm der Reichstag die Commissionsbeschlüsse über die Ermäßigungen, Erleichter ungen und Befreiungen vom Stempel bei Kaufgeschäften an, desgleichen die Erhöhung der Lottenesteuer 20 /« für inländische, 25«/, für ausländische Lotterieloose. - Bei der Erörterung der Bestimmungen über einen neuen Fixstempel auf Connosseinente und Schifffahrtsurkunden in Höhe von 1 Mk pro Stück, beim Verkehr zwischen in ländischen Häfen und ausländischen Hafenplätzen der Nord- und Ostsee mit 10 Pfg. pro Stück, beantragte Abg. Richter Streichung dieser neuen Steuer, sie fand jedock ebenfalls die Zustimmung des Hauses; hiermit ist der Tarif erledigt. Es folgte dann noch eine recht trockene Debatte über den Text des neuen Reichsstempelgesetzes, der im Wesentlichen in der Commissionsfassung gutgeheißen wurde. Es reihte sich nun die Spezialberathung der Novelle zum Zolltarif gesetz an. Die sämmtlichen Zollerhöhungen auf Bier, Liköre, Branntweine anderer Art und Schaumweine fanden in der seitens der Commission beschlossenen Höhe Annahme. Weiter beschloß das Haus, oaß die Zollerhöhungen vom 1. Juli 1900 ab in Kraft treten sollen und nahm schließlich noch die Resolution der Budgetcommission wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfes über die Besteuerung inlär bischer I Schaumweine an. Für die Montagssitzung standen u. A. die zweite Lesung des Reichsseuchengesetzes und die dritte Lesung der Vorlage über die Verlängerung des Handels- Provisoriums mit England auf der Tagesordnung. Die Schulconferenz im Kultusministerium zu Berlin zur Berathung der Schulreform ist am Freitag nach dreitägiger Dauer geschlossen worden. Positive Be schlüsse von praktischer Bedeutung hat die Konferenz nicht gezetigt. Die Rhein-Torpedobootflotille traf auf ihrer weiteren Rückfahrt am Sonnabend in Ruhrort ein. Oesterreich-Ungarn. Die Session des öster reichischen Reichsrathes ist vom Ministerpräsidenten von Körber am Schluffe der sich bis in die Mitternachtsstunde hineinziehenden Freitagssitzung des Abgeordnetenhauses geschloffen worden, und zwar im Auftrag des Kaisers. Das bedeutet äußerlich einen Triumph der Tschechen, die durch ihre fortgesetzte Obstruction jede regelmäßige parla mentarische Verhandlung unmöglich machten, schreckten st- doch sogar nicht davor zurück, ihrer Obstruction die schärfste Form durch Lärmen mit Tamtams, Schellen und ab gebrochenen Pultdeckeln zu geben. Da auch ein von der Regierung unterstützter Versuch der arbeitswilligen Parteien, die Obstruction durch ununterbrochene Tag- und Nacht- sitzungen zu ermüden, keinen Erfolg verhieß, so blieb nichts als der Sessionsschluß übrig, dem aber die Auf lösung des Abgeordnetenhauses baldigst nachfolgen dürfte. Bis auf Weiteres wird demnach in Oesterreich wieder mit Hilfe des famosen Allerweltsparagraphen 14 der Ver- faffung regiert werden. Dieser überraschende Schluß der Session wird in Wiener politischen Kreisen auf eine plötzliche Aenderung in der Politik der Körber'schen Regierung zurückgeführt. Kurz vorher hatte letztere ja noch ihren festen Entschluß bekundet, im Verein mit den arbeitswilligen Parteien energisch die tschechische Obstruction zu bekämpfen! Für Montag wurde die allerhöchste Verfügung über die Auf lösung des Abgeordnetenhauses erwartet. 9er Transvaalkrieg. General Buller hat die ihm unter dem General Christian Botha gegenüberstehenden Boeren zurErgebung aufgefordert. Zugleich bewilligte er ihnen eine dreitägige Waffenruhe, um hierdurch Botha die Einholung von Instruktionen zu ermöglichen. Nach einer Depesche des Generals Kelly aus Bloemfontein hat eine auf 2000 Mann geschätzte Boeren- abtheilungmitöGeschützendieTelegraphenliniebeiRoodewal, nördlich von Kroonstadt, zerschnitten. Kelly entsandte sofort bedeutende Verstärkungen nach Kroonstadt, auch aus der Capkolonie gingen Verstärkungen ab. London, 8. Juni. Aus Campbell in Griqualand- West wird gemeldet, daß General Warren am 4. Juni mit einer starken Streitmacht von Faberspruit in nördlicher Richtung marschirt ist und am 5. Juni Campbell ohne Widerstand besetzt hat. London, 8. Juni. Das „Reut. Bur." erfährt aus Mafeking, daß Oberst Plumer am 28. Mai Zeerust ohne Widerstand besetzt hat. Lourenxo Marques, 8. Juni. Der amerikanische ConsulHollis ist von seinem Besuch, den er dem Präsidenten Krüger in Machadodorp abgestattet hat, hierher zurückge- kehrt. Hollis, der mit Krüger eine längere Unterredung hatte, hat ihm, dem Vernehmen nach, freundschaftliche Mit- theilungen der amerikanischen Regierung überbracht, in denen Krüger gedrängt wird, Friedensverhandlungen einzuleiten. Der Ausstand -er Gorers in China. London, 9. Juni. Dem „Reut. Bur." wird aus Tientsien unter dem 8. Juni berichtet, daß ein neu erlassenes Kaiserliches Edikt den Boxers Lob ertheile und das Vor gehen derjenigen chinesischen Truppen tadle, die die Boxers angriffen und tödteten. London, 9. Juni. Den „Times" wird aus Peking telegraphirt: Näheren Berichten zufolge, wurden die Missio nare Normann und Robinson in grausamster Weise in Stücke zerhackt. Gestern äscherten die Boxers die russische Kapelle zu Tungtingan, 35 Meilen nördlich von Peking, ein. General Nich erhielt Befehl, mit seinen Truppen ins Lager Lutai zurückzukehren. London, 9. Juni. Die Blätter veröffentlichen em Telegramm aus Tientsin, wonach das diplomatische Corps in Peking beschlossen hat, bei dem Kaiser und der Kaiserin- Wittwe um eine Audienz nachzusuchen. Bei der Zweig- liuie nach Paoting-fu der Luan-Eisenbahn soll der Bahn körper auf einer Strecke von 50 Meilen, sowie eine Anzahl Bahnstationen, unter denen sich Tschanglsinlien und Lukiatschao befinden, zerstört worden sein. New - Nork, 9. Juni. Wie der „Nem-Iork-Heralb" aus Washington berichtet, hat der amerikanische Gesandte in Peking in einer Depesche an die Regierung, die diese nicht veröffentlicht hat, gesagt, er halte es für das Beste, wenn die Diplomaten in Peking zusammenträten und unter Androhung des Vorgehens der Mächte eine gemeinschaftliche Aufforderung an die Kaiserin, die Bewegung der Boxers zu unterdrücken, beschlössen. Hier verlautet, der Gesandte Conger drohe der chinesischen Regierung mit derFeindschaft Amerikas und der Forderung einer bedeutenden Entschädig ung, falls ein amerikanische: Bürger getödtet würde.