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MM,i« WSM Tharandt, Walsen, Sieömleßn und die Umgegenden No. 6 Sonnaveno, den 13. Januar 1SVV 58. Jahrg von 35,5 Mill. Mark; der Getreidezoll macht im Durch schnitt 14°/o des Gesammtertrages der Zölle aus und stellt sich durchschnittlich auf 76 Pfennig auf den Kopf der Be völkerung. In den Jahren 1889—91 kamen im Ganzen 317,2 Mill. Mark an Getreidezöllen auf, mithin im Jahres durchschnitt 106 Mill. Mark. Der Getreidezoll stellt sich auf 27,6°/y des Gesammtertrages an Zöllen und auf 2,14 Mark auf den Kops der Bevölkerung. Inden vier Jahren von 1895 bis einschließlich 1898 sind an Getreidezöllen aufgekommen im Ganzen 538 Mill. Mark, mithin im Jahres durchschnitt 134,5 Mill. Mark. Der Ertrag des Getreide zolles machte durchschnittlich 29°/, der Gesammteinnahme aus den Zöllen aus und belief sich auf 2,52 Mark auf den Kopf der Bevölkerung. Ergiebt sich schon hieraus, daß der Ertrag des Getreidezolles eine stetig stark steigende Tendenz hat, welche selbst die Zollermäßigung infolge der Handelsverträge weit überwog, so bekommt man doch erst enr richtiges Bild von dem Gang der Entwickelung des Getreidezolls, wenn man die Ergebnisse der ersten beiden Perioden auf den jetzt bestehenden Konventional-Tarif um ist genau anzugeben: Name und Wohnung des Kranken, Art der Krankheit und wo hin der Kranke befördert werden soll. Dresden, am 30. Januar 1897. Die Der Rath -er Königl. Haupt- u. RefidenM-t. (gez.) üeutlsr. Königliche Polhei-irektion. (gez.) l e Uawtre. Anmeldung der Wehrpflichtigen zu den Rekrutirungsstammrolle«. Nach Z 25 der l rutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht (d. h. nach dem 1. Januar des Kalender jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig durch die Ober-Ersatz-Kom- mission entschieden worden ist, und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an den« Militärpflichtige ihren Aufenthalt bez. Wohnsitz haben. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an dem sie sich gewöhnlich aufhalten, zeitig abwesend (auf der Reise begriffen, auf See befindlich etc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle an zumelden. Die zum elnjährig-frelivilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten stnd, bei dem Civilvor- sitzenden der Ersatzkonimission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berech tigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und ihre Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafcrn die Anmeldung nicht in« Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtrzeugnih, bei Wieder holung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre ertheilte Loosungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aushe- bungs oder Musterungsbezirk verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stamm rollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle ausge nommen hat, als auch nach der Ankunft an« neuen Ort« derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer tuest vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu SO Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig sind, aufgesordert, sich in der Zeit von, 15. Januar bis 4. Februar dieses Jahres Vormittags behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Nathsexpeditisn unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder toosungr- und Geftellungrscheine anzumelden. Wilsdruff, 2. Januar 1900. Der Bürgermeister. Bursian. Bekanntmachung. Von dem statistischen waarenverzeichnisse und dem Verzeichnisse der Massengüter, auf d'e die Bestimmung im 8 11 Abs. 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waärenverkehrs, Anwendung findet, ist ein sämmtliche Aenderungen einschließlich der am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen ent haltender Neudruck veranstaltet worden, der bei jeder zu Zollabfertigungen befugten Amtsstelle in einem Exemplare zur Einsichtnahme des Publikums ausgelegt ist oder bereit gehalten wird. Der Vertrieb des Druckwerkes ist der Firma R. von Deckers Verlag, G. Schenk, Berlin 8. Vi^., Jerusalemerstraße 56 übertragen worden. Der Ladenpreis beträgt für ein mit grünem bedrucktem Umschläge geheftetes Exemplar 60 Pfennig und für ein in Kalliko gebundenes Exemplar 1 Mark 20 Pfennig. Dresden, am 5. Januar 1900. königliche Zoll- und Steuer-Direktion. Or. Löbe. Die Erträge -er Getrei-ezolle und -er künftige Zolltarif. Die künftige Gestaltung der Getreidezölle wird bei den neuen Handelsverträgen wohl der am meisten um strittene Punkt sein. Die deutsche Landwirthschaft und die deutsche Industrie befinden sich in Lieser Frage in einem Warfen Gegensätze. Aber auch finanzielle und soziale Vor- Aue und Nachtheile kommen bei der Beurtheilung der Hohe der Getreidezölle in Betracht. Man muß, um die künftigen Forderungen in Bezug auf die Getreidezölle ge recht zu würdigen, erhöhen oder ermäßigen zu können, vor allen Dingen auch wissen, wie hoch seit 15 Jahren die Erträge aus den Getreidezöllen waren und wie sie sich pro Kopf auf die Bevölkerung vertheilen. Nach der „Post" wird dies wie folgt berechnet: Unter Zugrundelegung der in dem Statistischen Jahrbuch des Reiches mitgetheilten Daten über den Brutto-Ertrag des Getreidezolles ergiebt sich für die Zeit von 1885—87 ein Gcsammtertrag von 106,5 Mill. Mark, mithin ein jährlicher Durchschnittsertrag Auf Antrag des Rathes zu Dresden wird nachstehend die von diesem und der Königlichen Poltzeidirektion Dresden erlassene Bekanntmachung, die Beförderung an steckender Kranken betr., zur Nachachtung bei Krankentransporten nach Dresden mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Krankendroschken auch durch Fernsprecher bei den Wohl fahrtspolizeiwachen und der Ralhhauswache in Dresden zu erlangen sind. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt gleichzeitig Veranlassung, auf die Be stimmung in 8 20 Abs. 2 der Reichs-Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. Oktober 1899 hinzuweisen, nach welcher Personen, welche an Pocken, Flecktyphus, Diphtheritis, Schar lach, Cholera oder Lepra leiden, in besonderen Wagen, solche, welche an Ruhr, Masern oder Keuchhusten leiden, in abgeschlossenen Wagenabtheilungcn mit getrenntem Abort zu befördern find. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden veranlaßt, für gehöriges Bekanntwerden des Inhalts dieser Bekanntmachung, insbesondere auch in den Kreisen der Herren Aerzte, Sorge zu tragen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 3. Januar 1900 Nr. 1681E. von Schroeter. Tr. Bekanntmachung, die Beförderung ansteckender Äranken betr. Die Beförderung von Personen, welche an ansteckenden Krankheiten (Diphtheritis, Scharlach, Ruhr, Typhus, Pocken, Cholera) leiden, darf innerhalb hiesiger Stadt nur mittels der städtischen Krankenwagen, bez. der städtischen Krankentragen, erfolgen. Oeffentliche Fuhrwerke und überhaupt alle nicht lediglich dem Privatgebrauche des Besitzers und seiner Angehörigen dienenden Personenfuhrwerke dürfen zur Beförder ung solcher Kranken nicht benutzt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind, insoweit solche nicht der Be strafung nach Maßgabe von 8 327 des Reichs-Straf-Gesetz-Buches unterliegen, mit Geld strafe bis zu 50 Mark, im Unvermögensfalle mit Haftstrafe, zu belegen. Die Beförderung der mit ansteckenden Krankheiten behafteten Personen mittels der städtischen Krankenwagen erfolgt bis auf Weiteres unentgeldlich. Bestellungen auf diese Wagen werden zu jeder Zeit, auch bei Nacht, entweder bei der Ralhhauswache oder dem nächsten Wohlfahrtspolizei-Bezirks-Bureau entgegengenommen. Bei der Bestellung Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Moborn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. rechnet. Dabei findet man, daß, wenn in jenen beiden Zeiträumen bereits der jetzige Zollsatz von 3,50 Mark für Brotgetreide bestanden hätte, der Durchschnittsertrag des Getreidezolles in den Jahren 1885—87 sich auf 41,4 Mill. Mark, in den Jahren 1889—91 auf 74 Mill. Mark, in den Jahren 1895—98 auf 134,50 Mill. Mark stellen würde. Aufden Kopf der Bevölkerung würden entfallen sein 1885 bis 87 89 Pf., 1887—91 149 Pf., 1895—98 252 Pf. Es ergiebt sich hiernach, daß der Getreidezoll eine sehr fviel stärker steigende Tendenz hat, als die Zolleinnahmen im Ganzen und namentlich als die Bevölkerung. Politische Rundschau. Unser Kaiser, der Tags vorher der Schiffstaufe und ves Stapellaufes des „Deutschland" beiwohnte, weilte am Donnerstag in Kiel. Der Monarch beglückwünschte die Prinzessin Heinrich und besuchte auch den Professor v. Esmarch, Onkel seiner Gemahlin. Schließlich besichtigte er die kaiserliche Werft. Inzwischen ist Se. Majestät nach Berlin zurückgekehrt.