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Mnblatt fit WlsSrilss Tharandt, Aossen, Sieöenlehn und die Amgegenden. Amtsblatt lür die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Hcrzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu« tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdori Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenbeim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberq. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pon bezogen 1 Mk. 55 Pf' Juserale werden Montags, Mittwochs und Freilags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnserlionsvrels 10 Big. oro biergespaltene Corpuszeilt. ——————— DniU und Verlna 1'rm Mciriin Bevqer in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Mnrtin Bevqer daselbst. No 81. Donnerstag, Sen 12. Juli 19«». j S8. Jahr<» 'Das Standesamt Wilsdruff betreffend. U-, Als Standesbeamter für den zusammengesetzten Standcsamtsbezuk Wilsdruff ist Herr Bürgermeister Paul Gerhard Kahlenberger in Wilsdruff bestellt und heute in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 5 Juli 1900 Zu 2122A. von Schroeter. Auf Blatt 67 des Handelsregisters des unterzeichneten Amtsgerichts ist heule die Firma: E. L. Wenzel in Wildberg, Zweigniederlassung der in Dresden errichteten Hauptniederlassung, und der Ingenieur Herr Ernst Eonis Wenzel in Dresden königliches Amtsgericht. Ass. Heins;. Donuersmg, oen 12 Juli I., Nachm. 6 Uhr öffentlStadtgemeinderathssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathhause aus. Wilsdruff, den 9. Juli 1900. Der Bürgermeister. Kahlenberger. politische Bunbschnn Um VslO Ilhr giu Wetter in See. Unser Kaiser hat am Dienstag seine Nordlaudsrcise angetreten. Vorher besichtigte Se. Majestät den für die Ausreise nach China bereit liegenden Kreuzer „Bussard". 11... - 1^ -- g „Hohenzallern" bei schönem, ruhigen Alle im Meter Hasen liegenden Kriegs schiffe salutirten mit 33 Schüssen, während die Mann schaften Paraveansstcllung nahmen und den obersten Kriegs herrn mit Hurrahrnfcn begrüßten. Das nächste Ziel des vom Aviso „Greif" und von mehreren Torpedobooten be- gleiteten Kaiserschiffes ist Bergen. Die Hochzeit des Prinzen Rupprecht von Bayern mit der Herzogin Marie fand am Dienstag in München in feierlichster Weise statt. Der standesamtliche Akt der Eheschließung ging in der Königlichen Residenz vor sich und wurde vom Ministerpräsidenten v. Crailsheim voll zogen. — Fast zu der gleichen Zeit wurde in Gmunden Prinz Map von Baden mit der Prinzessin Marie von Cumberland vermähl!. Kaiser Wilhelm sandte als Hochzcitsgcschcnk ein Service der Kgl. Berliner Porzellan- Manufaktur. Nach den Trauungen fanden Tafeln statt, bei denen das Wohl der Brautpaare ausgcbracht wurde' Staatssekretär Graf v. Posadowsky ist, wic der „Reichsanz." berichtet, nach Paris abgereist. Damit erledigen sich alle Kombinationen über eine demnächstigc Einberufung des Reichstags. Es heißt auch, zur Zeit hätte die Einberufung gar keinen Zweck, da die Verb. Re gierungen ütnr die Höhe der für die China-Unternehm ungen zu stellenden Förderungen vor der Hand noch keinen Ueberblick besäßen; Bor Herbst werde sich auch ein Kosten anschlag nicht ausstellcn lassen. - Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Graf Bülow, der Knegsminister v. Goßler und der Chef des Militärkabinets v. Hahnke, die dem Kaiser Bortrag gehalten haben, sind' von Kiel nach Berlin zurückgckehrt. Berlin, 9. Juli. Das „Marineverordnungsblatt" veröffentlicht eine Ordre des Kaisers, wonach die bisherige zweite Division des ersten Geschwaders erste Division wird während die bisherige erste Division unter Hinzu tritt des kleinen Kreuzers „Hela" zweite Division wird. Die nunmehrige zweite Division wird vom 8. Juli ab als besonderer Commandoverband detachirt und begiebt sich nach Mafien, wo sie unter Beibehaltung der Bezeichnung »zweite Division des ersten Geschwaders" in allen Be- dem Kommando des Kreuzergeschwaders unter- Sämmttiche nach Ostasien entsandten Schiffe '^rem Eintreffen auf der ostasiattschen t Dw SchK'^do des Krcuzergeschwaders. .7, °us Ostasien treffen nicht mehr s Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit M Ottern und Anverwandte von draußen weilenden ^eutfcbeu in Aufreauna aeratben sind Der Marincaudtteur Dr. Eichheim IHM n^ burger Abdztg." mit, daß dies sehr ei.stach zu eÄm fei und auch nicht den geringsten Anlaß Meter?kann für das Leben der Schweigenden Befürchtungen zu heaen Unsere sämmtlichen Kriegsschiffe liegen vor Taku. Nach diesem Ort gehen von Tschifu aus in friedlichen Zeiten täglich Dampfer, die eine Fahrzeit von 18 Stunden haben. Jetzt, wo Handel und Verkehr dort vollständig brach liegen, werden jedoch solche nicht mehr verkehren, und die Kriegs schiffe sind deshalb voraussichtlich darauf angewiesen, ihre Post selbst, und zwar mindestens bis Tsingtau oder gar bis Shanghai, wohin auch bei gutem Wetter und größter Fahrgeschwindigkeit 50 Stunden Fahrzeit ist, befördern zu lassen. In' friedlichen Zeiten schickt ein Geschwader os- aber schnelles Schiff zur Besördernng der F;Ueu fl.no Telegramme. Abgesehen davon, daß jetzt kleinere «chiffe bci den geringen Wassertiefen im Golf Von Tschili in erster Linie in Action treten, so ist es jetzt von Gefahr, ein solches Schiff auf eine längere Reise zu schicken, da ja die chinesische Flotte verschwunden sein soll. Die chinesische Flotte ist nach Dr. Eichheim eine ganz respektable Macht. Aus Kamerun wird gemeldet, daß die Ekkoi, die den Leutnant v. Queis ermordeten, in einem glücklichen Gefecht geschlagen worden sind. Der Führer der Straf expedition, Hauptmann v. Besser, ist leider wieder ver- wundrt worden, zum Glück aber nur leicht. Petersburg, 9. Juli. Der „Petersburger Herold" versichert, ans bener Quelle erfahren zu haben, daß im Spätherbst des vorigen Jahres bezüglich der ostasiatischen Frage ein deutsch-russisches Abkommen geschlossen worden sei, welches von beiden Seiten mit größter Loyalität ein- gehalien wurde. Darnach dürfen beide Mächte keinen selbstständigen Schritt ohne vorherige Verständigung unter nehmen. Das Abkommen findet jetzt auch Anwendung auf die militärischen Maßnahmen zur Pacificirung Chinas. Rußland und Deutschland werden gemeinsam an die Lösung dieser Aufgabe gehen. Ein neuer Neutralitätsbruch Oesterreichs. Oesterreich ist der einzige Staat — von Argentinien ab gesehen, — der es zugelassen hat, daß seine Unterthanen während des südafrikanischen Krieges öffentlich Kriegs material an England lieferten, während die Sympathien der ganzen Welt auf Seiten der Boeren waren, und die politische Klugheit mindestens gebot, strenge die Neutralität A bewahren. Auch ein Appell an die Regierung in der Volksvertretung hat nicht genügt, diesen offenkundigen Neutralitätsbruch zu verhindern So dauern diese skan dalösen Vorgänge weiter und noch jetzt werden große Mengen von Pferden für die englische Armee in Fiume verschifft. Offenbar ermuntert durch die Schwäche und Nachsicht der Regierung, haben jetzt auch andere Handel treibende innerhalb der schwarz-gelben Grenzpfähle Ge schmack an diesem schnöden Schachergeschäft gefunden, denn es wird aus Budapest gemeldet: Eine hiesige Mühle hat mit der englischen Regierung einen Vertrag auf Lieferung einer größeren Menge Brodmehls abgeschlossen, das für Südafrika bestimmt ist. Der erste Transport von 3500 Tonnen wird gegenwärtig in Fiume verladeu. Fehlt denn der österreichischen Regierung jedes Empfinden dafür, wie sehr sie sich dadurch, daß sie so schmähliche Handelsgeschäfte ruhig mit answht, in den Augen aller rechtlich Denkenden herabsetzt? Es ist wirklich sehr ehrenvoll für die K- K. Regierung in der Hofburg, daß sie die englischen Söldner- schaaren bei der Brutalisirung des kleinen Boerenvolkes hilfreich unterstützt. Es ist nur eine Beruhigung, daß dieses K. K. Brod noch für so manchen Khakisöldner das Letzte sein wird, das für ihn gebacken ist. Die Einschränkung der Verbannung nach Sibirien. Der angekündigte Ukas des Czaren über die theilwcise Aufhebung der Verschickung nach Sibirien und Trans kaukasien hat in der deutschen Uebertragung der „Petersb. Ztg." folgenden Wortlaut: In der ständigen Fürsorge für das Wohl aller Theile unseres Reiches haben wir unsere Aufmerksamkeit auf die ungünstige Lage der Deportation nach Sibirien gerichtet, die sowohl durch gerichtliches Urtheil, als auch in Folge von Beschlüssen der Kleinbürger- und Bauern-Gcmeinden bezüglich ihrer lasterhaften Mit glieder verhängt wird. Die Deportation nach Sibirien ist besonders dem Gedeihen dieses Landes hinderlich, dem durch die monarchische Sorgfalt unseres unvergeßlichen Vaters Kaisers Alexanders III. und unsere Fürsorge die Wege zur Erreichung bürgerlicher und ökonomischer Wohl- fahrt geebnet sind. Es für dringend nothwendig erachtend, die sich aus der Deportation ergebenden Mißstände zu beseitigen, haben wir im Mai des verflossenen Jahres 1899 nach Berathung dieser Frage in der besonderen Conferenz unter unserem persönlichen Vorsitz dem Justizminister be fohlen, die entsprechenden Maßnahmen auf den von uns vorgezeichneten Grundlagen einer detaillirten Ausarbeitung zu unterziehen. Das in Ausführung dieses unseres Willens entworfene Gesetzprojekt über die Aufhebung und Be schränkung der Deportation wurde vom Justizminister dem Reichsrath zur Begutachtung vorgelegt und von ihm all seitig erwogen. Die vom Reichsrath erfolgten Beschlüsse über die Beseitigung der Verbannung und die Beschränkung der Zwangsansiedelung nach gerichtlichem Urtheil und durch Gemeindebeschluß erachteten wir als unserem, durch die Aufgaben der Gegenwart bestärkten Wunsche ent sprechend, Sibirien von der schweren Bürde des Landes zu befreien, das im Laufe von Jahrhunderten mit laster haften Menschen angefüllt wird. In Folge dessen be fehlen wir: l. Die Verschickung nach Sibirien und nach Transkaukasien zur Ansiedlung, sowie die Verbannung nach Sibirien und andere außersibirische entfernte Gou vernements — ist aufzuheben, mit Beibehaltung der Deportation zur Ansiedlung in dazu bestimmte Gegenden nur für besondere im Gesetze vorgesehene Verbrechen. II. Die Berechtigung der Kleinbürger- und Bauerngemeinden, Beschlüsse zu fassen über die Aufnahme oder Nichiaufnahme ihrer Mitglieder, die die ihnen laut gerichtlicher Sentenz zudictine Strafe zur Abgabe in die CorrectionS-Arrestanten- abtheilung oder zur Gefängnißhaft mit Entziehung aller- besonderen, persönlichen und dem Stande nach zugeeigneten Rechte und Privilegien verbüßt haben, ist aufzuheben. Ebenso Berechtigung der Kleinbürger-Communen, ihre Mitglieder in Folge eines lasterhaften Lebenswandels der T. PAchP zur Verfügung zu stellen, abzuschaffen. III. Die Wirksamkeit der in der Abtheilung II dargelegten Verordnungen ist auf alle nicht nach Sibirien abgefertigte Personen auszudehnen, über die bis zur Veröffentlichung