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Vermehrung der Gendarmerie beweist sich durchgehends als wohlthä- tig und die Gendarmen sind von den Amtshauptleuten angewiesen, den Gemcindcvorständcn auf deren Wunsch so viel als nur immer möglich bei dem Vorkommen polizeilicher Functionen der Letzteren mit Rath und That beizustehen, was ihnen um so leichter sein wird, als die Mehrzakl schon längere Zeit im Dienste sich befindet und da her mit den polizeilichen Vorkommnissen vertraut, auch meisteutheils mit der Feder gewandt ist. Die Gendarmerierapporte des letztver gangenen Monats ließen nach den Relationen der einzelnen Gendar men die besten Hoffnungen für das schnelle Eingcwöhnen unserer ländlichen Bevölkerung in die neue Gesetzgebung hegen. Infolge der neuen Behördenorganisation ist das Friedensrichter- Institut aufgehoben und die betreffenden Inhaber von Friedensrichter- Aemlern sind ihrer Functionen enthoben worden. Indem die Königlichen Kreishauptmannschaften den seitherigen Friedensrichtern in ihren Ver waltungsbezirken davon Mittheilung machen, nehmen dieselben Ver anlassung, im Allerhöchsten Auftrage und für sich ihnen für die während ihrer Amtirung bewiesene Hingebung, ihren Eifer und ihre getreue Pflichterfüllung rc. Anerkennung und Dank auszusprechen. Aus Sachsen berichtet man der „Vossischen Ztg." über eine ganz enorme Abnahme der Zahl der Theologen in unserem Lande. Der Mangel an Theologen werde in wenigen Jahren hier so groß sein, daß man uothgedrungen zur Vereinigung von mehreren Pfarrstellcu werde greifen müssen, um wenigstens einigermaßen das Bedürsniß der Gemeinden zu befriedigen. Einstweilen ist jedoch an den Bürgerschulen und Realschulen des Laubes noch ein Vorrath von Theologen, den dieselbe ohne Nachthcil für die pädagogischen Interessen an das Geistliche Amt abtretcn könnten. Wilsdruff, 1. December 1874. Wir erlauben uns die geehrten Bewohner unserer Stadt und ffmgegend nochmals auf das heute Abend im Gasthof zum goldnen Löwen stattfindende Concert zum Besten des hiesigen Frauenvereins aufmerksam zu machen, denn wer so segensreich wirkt als wie der gedachte Verein, dem ist gewiß auch eine recht große Einnahme zu wünschen, damit es den Leitern desselben vergönnt sei, zu Weihnachten A den Hütten der Armuth Thränen des Kummers zu stillen. Daß den Besuchern des Concerts ein herrlicher Genuß bereitet wird, be darf wohl kaum der Erwähnung, und brauchen wir nur auf das in voriger Nummer unseres Blattes veröffentlichte Concert - Programm zu verweisen. — Am gestrigen Tage feierte die Gattin des hiesigen Stadtbrief trägers Herrn Zumpfe ihr 25jähriges Jubiläum als Hebamme, bis zu welchem Tage sie zufällig gerade 1000 Wöchnerinnen zu ver pflegen gehabt hat. Mit Beginn des neuen Jahres dürsten die Vezirksversammluugcn bezüglich Bezirksausschüsse nach dem „S. W." überall coustituirt und in Thätigkcit sein. Die Listen der Wahlbezirke liegen dermalen in fast allen Amtshauptmannschaften nebst denen der Höchstbesteucrtcn aus. Hinsichtlich der letzteren ist nur wenig auf Steuerzahler unter lOO Thaler hcrabzugchen gewesen. Die bereits ins Leben getretenen amtshauplmannschaftlichen Amlstage in den größeren Städten der amtshauptmannsckastlichcn Bezirke werden zahlreich besucht und von den Gcmcindevorständen gern benutzt, um sich von dem anwesenden Amlshauptmann Belehrung und guten Rath zu erbitten. Im Allge- uieincu zeigt sich immer mehr und mehr viel guter Wille innerhalb der Landgemeinden, sich mit Ausübung der neucrworbenen Rechte bekannt zu machen und den andererseits dadurch erwachsenden Ver pflichtungen nachzukommen. Am schwierigsten durchzuführcn werden solche Einrichtungen sein, die mit Geldopfern verbunden sind, wie z. B. die Anstellung von unteren Polizeiorgancn, als Flur-, Wege- nachtwächtern, die Beschaffung von Arrestlocalitäten u. s. w. Die Bekanntmachung, den Wegfall des Instituts der Feuerpolizei-Kommissare betr. Durch die Bestimmung in Artikel IV. ß 12 unter i. der Städtcordnung für mittlere und kleine Städte und Z 74 i. der revidirten ! Landgemeinde-Ordnung, in Verbindung mit ß 1t der Verordnung, die in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden cintretenden > veränderten Competcnzverhältnisse betreffend, vom 22. August dieses Jahres, ist das Institut der Feuerpolizei-Commissare aufgehoben worden, Und sind a» die Stelle der letzteren die Bürgermeister und Gemeiudevorständc oder die zur Einrichtung, Beaufsichtigung und Leitung des ! Orlsfcuerlöschwesens nach der Ortsfcuerpolizei-Ordnung bestellten und verpflichteten Beamten getreten. ES hat somit die Thätigkeir der bis herigen Feuerpolizei-Commissare sich mit dem 15. October dieses Jahres erledigt. In Verfolg anher ergangener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Polizei-Behörden des hiesigen kreiLhauptmannschaftlichen Bezirks hierauf noch besonders aufmerksam gemacht. Dresden, am 19. November 1874. Königliche Kreishauptmannschast. von Einsiedel. Das 20. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874 enthält: Nr. 253. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Nossen über Lommatzsch und Riesa nacb Elsterwerda unter dem 26. August 1874 abgeschlossenen Vertrag betreffend; vom 7. Octobcr 1874. Nr. 154. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen des Verkaufs der der Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie gehörigen Bahnstrecke Leipzig-Landesgrenze au die Leipzig - Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft unter dem 26. August 1874 abgeschlossenen Vertrag betreffend; vom 7. Oktober 1874. Nr. 155. Verordnung, den Schubtransport betreffend; vom 13. Octobcr 1874. Nr. 156. Dccret wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der landständischcn Bank des Königlich Sächsischen Markgraf thums Ober-Lausitz; vom 17. Octobcr 1874. Nr. 157. Verordnung, einige Abänderungen zu ß 2 der Verordnung vom 1. Juni 1865, die Zulassung von Volksschullehrern zum Be sticke der Universität behufs der Erlangung einer höheren Berufsbildung betreffend; vom 3. November 1874. Nr. 158. Decrct, die Bestätigung der Statuten des Gnstav-Adolf-Fraucnvereins zu Dresden betreffend; von 30. September 1874. Nr. 159. Bekanntmachung, die Bewlllung einer in einem Nachtrage zur Sparkassenordnung in der Stadt Zwenkau enthaltenen Aus nahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 5. November 1874.