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WschcMM für Wilsdruff, Tharuudt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Mmtsölatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Älatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnsera-enannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. ^7 96. Dienstag, den 8. December Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird Freitag den 11. Dezember dS. IS. "von Vormittags 11 Uhr an im Gasthofe zum Adler in H i1«<1,-nt1' Ämtstag abgchalten werden, was unter Bezugnahme auf 8 9 der Verordnung vom 20. August 1874 (Gesetzblatt S. 116) mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß hierbei den Herren Gemeindcvorständen und Besitzern selbststündiger Güter Gelegenheit zu einer gemeinsamen Besprechung unter Bethciligung dcS Unterzeichneten geboten sein wird. Meißen, am 3. Dezember 1874. Die Königliche Amtshauptmannschast. . — Schmiedet. V " Tagesgeschichte. Fürst Bismarck hat sich den Elsässern im Reichstage als zürnender Jupiter gezeigt. In zwei Sitznngen hatten zwei geistliche Herren ans dem Elsaß, Simonis und Winterer, der Regierung im Elsaß abscheulich zugesetzt; die deutsche Verwaltung, sagten sie, sauge das Land aus, die Pferde der 20 deutschen Kreisdirectoren kosteten soviel als früher die 20 franz. Unlcrprüfccten, der Gehalt deSObcr- präsidenten sei eine Civilliste, der neue Landcsausschuß sei nur eine Falte für die Elsasser, die Straßburger Universität tauge nichts rc. Da brach Bismarck los. Stahlschars klang seine Nebe, als er sagte, nicht der Elsasser und Lothringer wegen habe man ihr Gebiet dem Reiche einvcrleibt, sondern um den Franzosen bei neuen Angriffen den militärischen Stützpunkt zu entziehen. „Für die Sicherheit des deutschen Reichs haben wir Elsaß erobert, dann! die Franzosen für ihren nächsten Krieg, den Gott weit hinausschiebcn möge, den sie aber doch planen, nicht Weißenburg und Straßburg zum Ausgangs punkte ihrer Operationen nehmen." Die Neichspolitik, fügte er hinzu, kann nicht den Sonder-Interessen der Elsasser nachgesetzt werden, die ihre Vergangenheit nach Paris, die Gegenwart nach Rom zieht. — Damit traf Bismarck den wundesten Fleck der Elsasser Opposition. Die Abgeordneten, welche im Reichstage für Elsaß das Wort führen sind französisch.nnd römisch gesinnt; was dis Herren iwu der Farbe der Simonis und Winterer im Schilde führen, ist der Wiedcranschlnß an Frankreich, die Unterwerfung unter den Shllabus. Eine elsässische Volksvertretung, aus Mitgliedern von so reichsfeindlicher Gesinnung zusammengesetzt, würde, wie Bismarck sagt, eine Quelle des Strei tes in Deutschland und der Aufregung in Frankreich sein. Das jetzige Geschlecht gicbt Bismarck verloren uud hofft auf das künftige. Damit aber dieses nicht von Leuten erzogen wird, welche die jungen Gemächer dem Reiche entfremden, muß die Schule in Elsaß gründ lich reformirt und müssen die Lehrer entfernt werden, die als Wölfe im Schafspelze die Religion der Liebe im Munde führen und Haß und Zwietracht säen, wo sic können. Die Centrums-Fraction, mit Nespect zu melden, hat in der Sonnabend-Sitzung des Reichstags empfindliche Streiche bekommen. Daß^das deutsche Reich in Zukunft keinen Gesandten beim Papste mehr halt, muß doch sehr schmerzlich für die Herren sein, das war aus den Worten Windlhvrsls unschwer zu erkennen. Daß aber der Abgeordnete Lncius den Herren, welche die katholische Kirche als ihre Domäne betrachte», ein entschiedenes Dementi crtheilte, daß er, ein Katholik, dem Ccntrum das Recht absprach, das Wort zu führen Namens sämmllicher Katholiken Deutschlands, das war wohl das Unangenehmste, was Jenen passiren konnte. Wenn die Herren, die stets behaupten, es stünden 15 Millionen Katholiken hinter ihnen, nicht diesen Rückhalt haben, als was stehen sie daun da? Wenn der Clerus, welchem viele derselben ja angehören, keinen Anhang im Volke haben, so ist er ja lahm gelegt. Und jene Centrumsmänner sind dann elende Gaukler, Hampelmänner, Vie in der Luft schweben, Marionetten, die an Roßhaaren geleitet werden und alle diese Fäden lausen zusammen in Nom. Ein Volksvertreter muß die Wurzeln seiner Berechtigung im Volke haben, er muß eine vom Volke einge lebte berechtigte Idee vertreten, sonst ist er ein todter Mann. Berlin, 3. Dember. Wie die „Post" vernimmt, wird die Neichsregicrung in kurzer Frist in der Lage sein, der Vankgesetz- commission des Reichstags die verlangte Erklärung über Errichtung einer Reichsbank, und zwar in zustimmendem Sinne, zu übermitteln. „Fraglich erscheint cs dessen ungeachtet, — so wird im Anschluß da ran bemerkt, — ob bei der Fülle des übrigen vorliegenden Materials bis Weihnachten sich noch eine Erledigung der Bankfrage im Plenum wird erzielen lassen. Sollte das nicht der Fall sein, so würde Nichts übrig bleiben, als die Berathnng des Gesetzes bis zur nächsten Session zu verschieben, oder den Reichstag noch zu einer kurzen Vereinigung in der ersten Hälfte des Januar zu berufen, wovon sich natürlich nur unter Voraussetzung, daß inzwischen die vorbereiteten Arbeiten der Commission zu einem ersprießlichen Ergebniß gelangen, ein Er folg hoffen ließe. Wie wir hören, betrachtet man in Regicrungs- kreisen die Zeit etwa vom 5. bis 15. Januar als die bestgeeignete für eine nochmalige Berufung des Reichstages." — Auch nach der „B. A. C." wird cs sich um dieses einzigen Umstandes — des Bank- gesctzes nämlich — willen, der Mühe lohnen, den Reichstag nach einer formalen Vetagung auf kurze Zeit noch einmal einzuberufen. Der Termin in der Angelegenheit des Grafen Arnim ist, wie der „B. B.-Z." mitgcthcilt wird, auf unbestimmte Zeit vertagt, angeblich, weil ein umfangreiches neues Beweismaterial beschafft worden sei. Unter den Petitionen, welche demReichstage vorlicgcn, bilden die auf gewcrkliche und Arbeiterverhältnisse bezüglichen weitaus die Mehrzahl und es ist auch in ihnen, wie allseitig zugegeben wird, ein überaus reichliches Material zur Aufklärung über viele der gesetzlichen Regelung bedürftige Punkte enthalten, welches die mit Geschäften überladene vfficielle PelitivnScommission nicht zu bewältigen vermag und über Gebühr summarisch behandelt. In Erwägung dieser Um stände hat sich vor Kurzem eine freie Vereinigung von Reichstags- Mitgliedern zusammcngefunden, die ein specielles Interesse und Ver- ständniß für diese Dinge haben. Dieselbe wird, wie man annehmen darf, seiner Zeit niit einem Bericht über ihre Thätigkcit an die Oeffent- lichkeit treten, und es dürfte diese Arbeit ein schätzbarer Beitrag zu der weiteren legislatorischen Behandlung der gewerblichen und socialen Verhältnisse werden. lieber 8 3 des Landsturmgesetzcs ist zwischen der Commission uud den Bundesregierungen eine Verständigung zu Stande gekommen, walche dahin geht, daß die Landsturmpflichligcn nur dann in die Reihen der Landwehr eingestellt werden sollen, nachdem sämmtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreserve eingestellt worden sind und dann soll mit den jüngsten Jahrgängen des La» sturmes der Anfang gemacht werden. Der Abg. Ackermann hat in Verbindung mit mehreren Ab-