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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. ^ 76. Dienstag, den 29. September 1874 Bekanntmachung, die Chausseegcldzcttel mit Coupons betreffend. Da die durch die Bekanntmachung vom'29. April 1869 eingeführten mit Coupons versehenen Chauffeegeldzettel im Publikum nur geringen Eingang gesunden haben, so hat das Finanz-Ministerium beschlossen, sie vom l. October laufenden Jahres an nicht weiter aus geben zu lassen. Die bereits gelösten Zettel dieser Sorte verlieren mit dem L-chlusse dieses Jahres ihre Gültigkeit und sind daher bis zu diesem Zcitvunkle zu verwenden oder bis ebendahin bei jeder beliebigen Chausseegeldeinnahme zur Einlösung gegen Rückerstattung deS Kaufpreises ?u präsentiren. Dresden, den 16. September 1874. Finanz-Ministerium. Die bezüglich Johann Gottfried Lützners von hier unterm 8. d. Mts. erlassene Bekanntmachung hat sich durch das Wiedereintreffen desselben erledigt. Königl. Gcrichtsamt Wilsdruff, am 25. September 1874. Leonhardi. Am 17. dieses Monats ist in hiesiger Stadt ein nach dem bezirksthierärztlichen Gutachten mit der Wuthkrankheit be hafteter Hund — ein blaugraner männlicher Pinscher — getödtet worden. In Gemäßheit der Generalverordnung vom 27. September 1867 wird daher hierdurch angeordnet, daß im hiesigen Amtsbezirke während eines zwölswöchentlichen Zeitraums, vom obbemerkten Tage angerechnet und sonach bis zum 10. De- cember 1874 alle Hunde bei I Thaler --—- Ordnungsstrafe für jeden Contraventionsfall entweder eingesperrt zu halten oder mit Maulkörben von starken Drahtstangen zu versehen sind. Es wird dies zur Nachachtung für Jedermann bekannt gemacht und zugleich den Local-Pvlizei-Organen Anweisung erthcilt, über die genaue Befolgung dieser im öffentlicben Interesse erlassenen Vorschrift streng zn Wachen. Königliches Gcrichtsamt Wilsdruff, dm 26 September 1874. Hauptübung der städtischen Feuerwehr. Nächsten Sonntag, den 4. Octoper ds. Js., Vormittags Vsll Uhr, soll auf dem hiesigen Marktplatze eine der in Z 51 des hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der Feuerwehr abgehalten werden, und haben sich hierzu sämmtliche Feuerwehrmitglieder, Abtbeilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen, bei Ver meidung der in Z 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohteu Ordnungsstrafe, pünktlich einzufinden. Sonnabend vor der.Hauptübuug, den 3. October ds. Js., Abends ^/,8 Uhr, Versammlung sämmtlicber Feuer- Wehrmitglieder im hiesigen Ratbhaussaal. Wilsdruff, am 28. September 1874. Der StadLrath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Berlin. Die mehrfach vorgekommenen Cxceffe des Pöbels bei Verhaftungen katbolischer Geistlicher haben die Regierung veranlaßt, die strengsten Vorsichtsmaßregeln gegen derartige Ruhestörungen zu ergreifen. Rach einer Mmheilung des „Staatsanzeigers" sind die Landräthe angewiesen worden, solche Verhaftungen selbst zu leiden oder den Bürgermeistern eine genügende Anzahl von Gendarmen bei zugeben; bei dreimaliger fruänloser Aufforderung zum Auseinander- gehen soll von der Waffe energiseber Gebrauch gemacht, nölhigen- salls militärische Hilse requirirt werden. Der ultramontanen Speku lation aus Volksemeutcn wird dadurch wohl wirksam begegnet werden. In Folge einer Anregung des Ceniralcomilös für die Abgebrannten Meiningens und einer bezüglichen Vorlage des Magistrats hatte die Berliner Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung die Summe von W,000 Tbaleru an den Magistrat zu Meiningen zur Bestreitung dringender städtischer Bedürfnisse bewilligt. Der Magistrat hat nun der Versammlung milgelheiU, daß er diesem Beschlusse beigetrelen sei und den Betrag gestern an den Magistrat von Meiningen abge- fandt habe. Abermals ist ein Ort im Hcrzoqthum Sachsen Meinigen vom Feuer arg heimgesucht worden; wie nämlich aus Meiningen gemeldet wird, hat in Obermaßfeld ein Brand 17 Häuser und 10 Scheunen in Asche gelegt. Am 30. September d. I. werden die Coburger 1-Thaler° scheine vollständig werthlos. Es sind noch ziemlich 15,000 Thaler im Umlauf. Aus Breslau, 24. September, berichtet die „B. Z.": Bezüglich der schon erwähnten ersten Verbrennung einer menschlichen Leiche — die früheren von Prof. Reclam in seinem hiesigen Vortrag erwähn ten Verbrennungen bezogen sich bekanntlich auf thierische Leichname — veröffentlicht das „Tageblatt" auf Wunsch der Herren Prof. I)r. Reclam, Stadlrath Hipauf und Gasanstaltsdirector Troschel folgende Miltheilung: „Dienstag, den 22. September, Abends 5'/» Uhr, fand in der „Neuen Gasanstalt" in Gegenwart einer großen Anzahl Mit glieder der Naturforsckerversammlnng die Verbrennung einer mensch lichen Leiche statt. Die Weichtheile waren nach einer halben Stunde zum größte» Theile verschwunden, nach einer Stunde waren außer glühenden Knochen nur noch Neste der Leber übrig, welche noch 1 Stunde 10 Minuten zur völligen Verbrennung nötbig machten. Die