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für Umtsökatt ' für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und lostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenamrahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. 21. Freitag, den > IM- A " -I Tagesgeschichte. Berlin, 9. März. Die „N.-Ztg." schreibt: Unter den heute vorliegenden Nachrichten aus dem Julaude sind von Belang nur solche, welche den kirchcnpolitischcn Kampf angehen. Gegen den Bi schof von Münster ist wieder eine vergebliche Pfändung versucht wor den und so wird dieser Prälat wohl der drille sein, welcher demnächst ins Gefüngniß zu wandern haben wird, um seine Auflehnung gegen die Staatsgesetze durch Haft zu sühnen. Wir entnehmen übrigens dem „Frkf. Journ.", daß auf Veranlassung des Kultusministers die Anfertigung einer genauen Zusammenstellung aller bis jetzt gegen katholische Geistliche in den einzelnen Provinzen wegen Uebertretüng der Maigesetze verhängten Strafen. angefertigt werden soll. Dieselbe soll neben dem verhängten Strafmaße die Urtheile aller einzelnen Instanzen, sowie die Angabe darüber enthalten, ob die Verurtheilten die Geldstrafen erlegt, bezw. Hie Haft angetrelen haben. Bei Besprechung der Commissionsverhandlungen über die Mili tärfrage hat sich der „Sckles. Ztg." zufolge bereits die Frage auf- gedrängt, ob es für die Bergveste Königstein, deren Besatzung aus ' einer einzigen Infanterie-Compagnie und einigen Artilleristen besteht, eines Commandanten mit 4200 Thlr. Gehalt (außer der Dienstwoh nung und den obligaten Nationen) bedürfe; ferner ist es angeregt, Worden, ob nicht in den höheren Commandostcllen der Preuß. Garde- eavallerie und der sächs. Reiterei Vereinfachungen vorzunchmen seien, bei denen sich mindestens eine Ersparnis von 26,000 Thlrn. erzielen lassen würde. In der Commission des Reichstages für die Novelle zur Ge- wcrbcordnung werden Anträge vorbereitet, welche dahin gehen, die Gcwerbegcrichtc fallen zu lassen und an deren Stelle Schiedsge richte zu bringen, welche an die Ortsgemeinden angelchnt werden sollen. Das Schiedsgericht besteht nur aus einem Vorsitzenden und Vier Beisitzern. Die Gemeindebehörde soll aus den einzelnen Ge werken eine entsprechende Anzahl von Beisitzern wählen, und zwar nach Vorschlägen der Gewerbetreibenden. Der Vorsitzende, welcher Von der Gemeindebehörde bezeichnet wird, soll dann aus den so Ge wählten die vier Beisitzer ernennen. DaS Verfahren und die Execu- tivbcfugnisse der Schiedsgerichte sollen durch das Gesetz geregelt wer den. Es wird dabei von dem Gedanken ausgcgangcn, daß man einerseits die bestehenden ordentlichen Gerichte vor Zersplitterung zu bewahren habe, andererseits der Civilproceßordnung nicht vorgreifen dürfe, wie dies allerdings durch die in der Vorlage beabsichtigte Ver bindung der Gewerbcgerichte mit den Gerichten erster Instanz unver meidlich wäre. In der Gewerbeordnung waren seither schon Schieds gerichte vorgesehen; es fehlte für dieselben nur das gesetzliche Ver fahren und die Bestimmungen über die Executionsbefugnisse, deren Ausführung dort dem Ortsstatute überlassen ist. Aus diesen Grün den sind im Reiche bisher nur 27 Schiedsgerichte in Thätigkeit ge treten. Aus Bayern kommen der „Verl. Montagsztg." die wundcrlich- lichstcn Nachrichten über die Agitation des Clerus; das Landvolk wird förmlich fanalisirt; man bindet demselben die wundersamsten Märchen aus an der Hand — der preußischen Kirchengrsetze, unbe kümmert darum, daß deren Bestimmungen für Bayern längst Gültig, kcit haben! Die Pfaffen verfolgen damit einen doppelten Zweck; einerseits wollen sie der bayerischen Negierung die Zustimmung zu dem Bischossgesetz entweder unmöglich machen öder erschweren, ander seits aber wollen sie in Bayern möglichst ultramontane Wahlen er zielen, mit welchen das ohnehin auf schwachen Fußen stehende jetzige Ministerium einem — schwarzen zum Opser fallen würde. Frankreich. Das „Journ. des Debats" vom 7. März enthält einen längeren Artikel über den Besuch des Kaisers von Oesterreich am russischen Hofe. In demselben wird zunächst heriy-rgphoben, daß die franz. Presse einstimmig die Wiederherstellung des freundschaftlichen 13. März 1874. Verhältnisses zwischen Rußland und Oesterreich als eine Garantie, für die Aufrechterhaltung des Friedens begrüßt habe, zumal Frankreich den Frieden mehr als irgend eine andere Macht wünschen müsse. Nach Mittheilungen, welche dem „Journal des Debats" nenerdings über die Petersburger Zusammenkunft zugegangen sind, bestätigt es sich, daß das Einvernehmen Rußlands und Oesterreichs bezüglich deS Orients auf vollkommen friedlicher Basis beruht und aus beiden Seiten jegliche Actionspolitik ausschlicßt, sowie jeden Gedanken an eine Gebietserweiterung auf Kosten der Türkei entschieden znxückweist. Beide Mächte seien entschlossen, den Ltatus guo im Orient soviel wie möglich aufrecht zu erhalten und alles Weitere der Zeit und der na türlichen Entwickelung der Dinge zu überlassen. In Betreff der all gemeinen europäischen Lage erkennen Rußland und Oesterreich an, daß unter den gegenwärtigen Umständen die Vereinigung Oesterreichs Rußlands und Deutschlands die beste Garantie für den Frieden und die einzige Combination sei, welche augenblicklich das frühere System des durch die letzten Kriege erschütterten Gleichgewichts ersetzen könne. DaS „Journal des Debats" weist endlich noch auf den überaus warmen Empfang hin, welchen der russische Hof, die vornehme Ge sellschaft und das russische Volk dem Kaiser von Oestereich haben zu Theil werden lassen und constalirt die vollständige Umwandlung, welche sich in Rußland bezüglich der Gesinnungen gegenüber Oester reich vollzogen habe. Der Artikel schließt, indem nochmals hervor« gehoben wird, daß durch die Versöhnung Rußlands und Ocsterretch- Europa ein sicheres Unterpfand für die Aufrechterhaltung des Frie dens gewählt sei. Ocrtlichr und sächsische Angelegenheiten. Die verw. Königin von Sachsen gedenkt einen längeren Aufent halt in Italien zu nehmen und zwar in Strcsa am Lugo Maggiore,, woselbst in dem der Herzogin von Genua, ihrer Tochter, gehörigen Palaste bereits die nöthigen Vorbereitungen zu ihrem Empfange ge troffen werden. DaS „amtl. Journ." macht, bekannt, daß bezüglich der sogen. Polnisch-Sächsischen Ächtgroschcnstücke der Sächsischen Negierung nur für die von l697—1763 geprägten Doppelgnlden (Speciesthaler), Gulden lind halbe Gulden eine Verbindlichkeit zur Einlösung obliegt.. Für die in den Jahren 1807—1813 in dem damaligen Hcrzogthum Warschau ohne Zuthun der S. Negierung geprägten Acht- und Vicrgroschenstücke mit der Werthbczcichuung: „'/, Talara und '/« Talara" besteht diese Verbindlichkeit nicht nnd sind solche schon seit 1842 bcz. 1859 gesetzlich als Umlaufsmittel verboten. Um sich vor Verlusten zu schützen, muß man beachten, ob die bctr. Münze das Wort „Talara" (statt Thaler) führt, was auch derjenige merken kann, der der lateinischen Sprache nicht kundig ist. Alle sächsisch-polnischen Münzen, die nicht das Wort „Talara" auf dem Averse tragen, sind gültig und werden vom Reiche voll eingelöst. Das „Dresdn. Journ." schreibt: Das königl. Ministerium des Innern hält es zur Förderung des SparcassenwescnS im ganzew Lande für zweckmäßig, daß außer den in mehrjährigen Perioden durch die Zeitschrift des statistischen BureauS veröffentlichten Zusammen- stellungcn über die gesummten Verhältnisse der Sparkassen auch, wie das in mehreren anderen Ländern geschieht, monatliche Uebersichten über die Zahl und den Geldbetrag der Einzahlungen und Rückzahl ungen für sämmUiche Sparcasscn durch das statistische Bureau im „DrcSdm Journ." zur Veröffentlichung gelangen. Hiernach sind im Monat Januar in säiumtlichen Sparcasscn des Landes. 101,1A7.Ein« zahlungen im Betrage von 3,220,585 Thlrn. und 46,379 Rückzahl ungen im Betrage von 1,731,131 Thlrn. gemacht worden. Nach angestellten Ermittelungen erstreckt sich die Landbriefbestel lung im deutschen Reichspostgebiet gegenwärtig auf 50,000 Ortschaften. Dieselben werden von 10,50<) Landbriefträgern belaufen. Es sind über 17,000 Landorte mit Post-Briefkasten versehen. Diese Orte