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Wochenvlatt für WttS-ruf, Tharand, Rosse«, Skevenlehn und -ie Umgegenden. Fünfter Jahrgang. * Ässeitag, den 12. December 1845 50. Mil König!. Sachs. Concession. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Non diel» Z-Ilschiist «rlchtlni all« zrtttag« «IN» Rumm««. D«r Pr«l» sü« den Vl-ri«l)«hrgang »«trägt t« Rg«. Sämmlstch« Kinigl. <p,stäml«r de« Inland«« nehmen Pestellungen daraus an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, »er« den ln Wilsdruf di« Montag Abends 7 »Ihr, in Tharand dis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen di« Mittwoch Vormittags tt Uhr angenommen. Auch tonnen di« Mittwoch Mittag eingehend« Zus«ndung«n auf Verlangen durch die Post «n d«n wruckort d«sörd«rt w«rd,n, sodaß ß« in dir nächst-n Rummir «rsch<in«n. Wir «rdilten UN« di«l«lb«n UNI«I d«n Adristtn: ,,an die Redoclion des Wochenblattes in WilSdruf," ,,an Lie Agentur des Wochenblattes in Tharand," und ,,an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be- stellungta an. Etwaige Beiträge , welche der Tendenz des Blattes entspreche«, sollen stets mit grossem Danke angenomme» w«r»«n. Die Redaktion. Verhandlungrn der Stadtverordneten zu Wilsdruf, » am 28. November 1843. Zu 1) Mit den vom Stadtrathe mitgetheilten Vorschlägen in Betreff zur Deckung des FirumS des Todtenbcschauers, daß bei Begräbnissen mit Collette und Seegen - - — Thlr. 3 Ngr. — Pf. - Abdankung - - - — « 8 - — - - Abdankung und Lcichenpredigt - — - 12 - — - - Beisetzung und Grabrede - — » 16 - — - - Beisetzung, Grabrede u. Beschcidlauten — - 20 - — , «rhoben werden sollen, erklärte sich das Collegium einverstanden. Zu 2) Wurden die Stadtverordneten Lucius, Partzsch und Körner als Deputirte zu der vorzu nehmenden Stadtverordneten-Wahl erwählt. Zu 3) Das Gesuch des Böttchermeister Rose um eine Zulage von 6 Thlr. für den gefertigten Wasserbottig wird, da derselbe etwas größer ist als der Accord besagt, genehmigt, zugleich aber den Stadtrath darüber um Auskunft zu bitten beschlossen, ob nicht auch die Braucommun zu dem, zur Unterhaltung des Röhrwassers nöthigen Aufwande in Rücksicht dessen Mitbenutzung verhältnißmäßig beizutragen verpflichtet sei. Zu 4) Das Gesuch des Elementarlchrers Herrn Schneider um eine abermalige Gratifikation von 10 Thlr. für dieses Jahr wurde in Anerkennung seiner mühevollen Amtsverrichtungcn genehmigt, dagegen aber zu 3) auf den Antrag des Stadtrathes in Betreff der zu lithographirenden Laaßzinscontracte, da die Bestimmung § 4 des mitgetheilten Schemas als für den betreffenden Abmiethcr zu hart erschien,