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Wochenblatt für Wils-ruf, Dharand, Nossen, Siebmlchr» »md die Umgegenden. Vierter Jahrgang. Freitag, den 15. Marz 1844. 11. Mil König!. Sachs. Concession. Dcrantwortlicher Rcdacteur und Verleger: Albert Reinhold. Don di«s«r ZettschrN« «rschkin! olle Freirage -ine Nummer. Der «Preis siir !>-n Vierleljahrgong beträgt 10 Ngr. SömmNich- Königl. «Postämter des Inlandes nehmen D-stellungc» darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer, den in WilSLruf di« Montag Abends 7 Uhr, in Tharaud bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Rossen bis Mittwoch Vormittags >1 Uhr angenommen. Auch können bi« Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen aus Verlangen durch die «Post an den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten UN« dieselben unter den Adressen : „an Lie Rcdaction des Wochenblattes in Wilsdrus," „an Lie Agentur des Wochenblattes in TharanL," und an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." In Meisten nimmt Herr Buchdruckcrcibesitzcr Klinkicht jun. Auftrage und Be stellungen an. Etwaige Beiträge , welche der T-ndenj dei Blattes entsprechen, sollen stets mit großem Dank« angenommen werden. Die Redaktion Bekanntmachung des Ministern des Innern, die Vertilgung der Maikäfer betr. In Folge der von dem Ministerium des Innern unterm 30. März 1840 wegen Vertilgung der Maikäfer erlassenen Bekanntmachung, und der beigefügten Belehrung über die Naturgeschichte und die Mittel zu Vertilgung der Maikäfer, sind viele Landgemeinden und Grundstücksbesitzer bemüht gewesen, durch die Tödtung der im Jahre 1840 in un gewöhnlich großer Anzahl erschienenen Maikäfer, sowie späterhin, namentlich IN verwichnen Jahre durch sorgfältiges Auflesen und Tödten der Engerlinge sich einen wesentlichen Schutz gegen die Wiederkehr der Verwüstungen ihrer Garten-, Feld- und Waldgewächse durch die gedachten Käfer zu verschaffen, und es sind ihre desfallsigen lobenswerthe Bemühun gen zeither schon nicht ohne Erfolg geblieben. Da nach den vorliegenden Erfahrungen in dem heurigen Frühjahr wiederum eine zahlreichere Wiederkehr der Maikäfer zu erwarten ist, so werden die Landgemeinden und Grundeigenthümer anderweit aufgefordert, innerhalb der ersten 14 Tage vom ersten Er scheinen der Maikäfer an gerechnet, allenthalben mit vereinten Kräften für deren thunlichste Ver tilgung Sorge zu tragen. Dies ist am geeignetsten dadurch za bewerkstelligen, daß die Bäume in der Morgenkühle, wenn der Käfer starr und unthätig sitzt, geschüttelt, die Kä fer in Gefäßen, die etwas Wasser enthalten, aufgesammelt und entweder durch Stampfen ober durch Aufgießen von kochendem Wasser gelobtet werden. Das Ministerium des Innern darf erwarten, daß die Landgemeinden und Grund besitzer durch besondere, in ihrem eignen Interesse liegende, und ihnen zum Lobe gereichende