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Wochenblatt für . für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Ubennementspreis vierteljährlich 1 Mark. Ein« einzeln« Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 llbr. für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Nr. 80. Freitag, den Tagesgeschichte. Der deutsche Reichstag von 1878, geboren aus der Auflösung seines Vorgängers, schloß im Frühjahr dieses Jahres die Legislatur periode ohne Sang und Klang; die dritte Session, von allen Parteien als unfruchtbar bezeichnet, verlief im Sande. Die parlamentarifche Geschichte kann nur der zweiten Session Bedeutung zugestehen, und die Zoll- und Finanzreform bezeichnet den Charakter der ganzen Periode. Die Spaltungen der Parteien, gleichviel ob Ursache oder Wirkung der Schaukelpolitik der Regierung, machten den Schluß der Legislaturperiode, abgesehen von der Militärnovelle, ergebnißlos. Und doch sollte gerade die dritte Session, wie die Reichsregieruug Plante, wichtig und reich an Ergebnissen werden, denn es war ihr die Aufgabe gestellt, die Einnahmen des Reiches zu dem Zwecke zu ver mehren, den Einzclstaaten die Mittel zur Deckung des Deficits und zur gerechten und wirthschaftlichen Ausgleichung der Landesstcuern zu gewähren. Diese Aufgabe bleibt dem nächsten Reichstage Vorbehalten, und von den Wahlen hängt die Lösung derselben wesentlich ab; die Sterilität der Session hatte eben den Abschluß der Zoll- und Finanz- resorm zu einem einheitlichen Steuerreformplan verhindert. Fürst Bismarck scheint indessen den Abschluß der finanziellen Reichsverhält nisse nicht für ausreichend zu halten, um dem neuen Reichstage, einer ganzen Legislaturperiode, seinen „Charakter" zu verleihen. Nach Allem, was verlautet, soll der wirthschaftlichen und finanziellen Re form die gewerbliche und Socialreform folgen. Gleich dem Mädchen aus der Fremde ist der Herr Reichskanzler unerschöpflich in seinen Gaben, dem Einen dies, dem Andern jenes darreichend. Der neue Reichstag wird vorsichtig und kopfschüttelnd die Geschenke der beab sichtigten gewerblichen Reform anschauen und prüfen müssen. Eine kräftige Handelspolitik, nicht nur ein Handelsvertrag mit Oesterreich, sondern ein österreichisch-deutscher Zollbund, endlich die handelspolitische Erschließung des Orients — das wären allerdings krästige und gute Mittel, dem deutschen Handel, der Industrie und dem Handwerk auf die Beine zu Helsen. Was aber bis jetzt verlautet von geheimnißvollen Segnungen für das Gewerbe, von Zwangsinnungen und Arbeiterver- sicherung, das klingt gerade nicht sehr verheißend oder erlösend. Bis marck, der ehrliche Makler, dürste nicht Lust haben, „mit alten Sachen" zu handeln, wie die Zünftler und der Centralverband der deutschen Industriellen. Daß aber, weil die Arbeiter selbst nicht ihre Interessen allgemein würdigen, daß ferner, weil das Handwerk nicht die Kraft entwickelt, die Neu-Innung in zeitgemäßer Form zu schaffen, die An regungen des Kanzlers nützlich fein müssen, ist außer allem Zweifel. 1. October 1880. Wir geben die Hoffnung nicht auf, daß Fürst Bismarck die von ihm selbst auf gewerblichem Gebiete geförderten Errungenschaften zu hoch schätzt, als daß er nicht versuchen und erreichen sollte, auch im Rahmen der bestehenden Gewerbegesetzgebung dem Arbeiter- und Handwerker stande eine bessere sociale und erträglichere materielle Lage zu schaffen. Zur Erreichung eines solchen Zieles wird jeder Reichstag gern nach Kräften mitzuwirken bereit sein. In der Rede, die der Reichstagsabgeordnete Graf Wilhelm Bismarck dieser Tage vor seinen Wählern in Mühlhausen gehalten, ist das Beachtenswerthe wohl die Stelle, worin er sich über die Steuer reform ausspricht. Graf Bismarck wies zwar die Vermuthnng zurück, daß infolge seiner persönlichen Verhältnisse seinen Mittheilu'ngen ein officiöser Charakter inncwohne, allein „gnte Informationen" wird man ihm doch immer zutrauen dürfen. Der Redner meinte, 100 Mill. M. neuer Steuern würden zur Erreichung des angestrebten Zieles der Entlastung an directen Steuern noch nöthig sein, und will diese Summe in erster Linie durch die längstbekannten beiden Steuerprojecte auf bringen, die Stempelsteuer, die hinsichtlich der Börsengeschäfte noch etwas höhere Sätze als die der früheren Vorlage vertragen könne, und die Erhöhung der Brausteuer. Dagegen sprach sich Graf Bismarck über die Erhöhung der Branntweinsteuer in einer Weise ans, die, wenn seine Ansichten mit denen des Reichskanzlers übereinstimmen, wenig Aussicht eröffnet, daß auch diese Steuer dem Reichstag vorgeschlagen werden soll. Der Redner meinte, der Branntwein sei jetzt schon un- verhältnißmäßig hoch besteuert, im Nothfall könne man vielleicht später einmal auf dies Project zurückgreifcn. Von Hamburg aus wird das schon seit Monaten kursirende Ge rücht bestätigt, daß die preußische Negierung an der Ueberzenguna festhält, die Repressivmaßregcln gegen die Sozialdemokratie nur durch Verhängung des sogenannten kleinen Be lagerungszustandeS über noch mehrere Städte wirksam machen zu können. Das Ge rücht tauchte zuerst auf in Verbindung mit den zollpolitischen Beschlüssen bezüglich der Unterelve, welchen die hamburgische Regierung Opposition gemacht hatte. Zeigten die damaligen Absichten noch keinen greifbaren Hintergrund, fo glaubt die preußische Regierung doch in Folge deS jüngst bei Zürich abgehaltenen Sozialdemokratenkongresses zur Verschärfung der Abwehr Anlaß nehmen zu müssen und hat allerdings die Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Hamburg und Leipzig jetzt wirklich angeregt. Es soll diese Maßnahme die Möglich keit geben, die Führer zu „externiren", d. h. den Versuchen zur Wie derherstellung der sozialdemokratischen Parteiorganisation durch konse- (Fortsetzung in der zweiten Beilage.) Bekanntmachung. Das 7. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880 enthält: No. 42. Verordnung, die Einziehung der bei Amtsgerichten gebildeten Strafkammern betreffend; vom 20. August 1880. No. 43. Verordnung, das Regulativ über die theologischen Candidatenvereine betreffend; vom 25. August 1880. No. 44. Bekanntmachung, die Telegraphcnordnung sür das deutsche Reich betreffend; vom 13. August 1880. No. 45. Verordnung, die Aufhebung der Amtshauptmannschaft zu Dresden und der amtshauptmannschafilichen Delegation zu Pvtschappel, sowie die Errichtung der Amtshauptmannschaften zu Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt betreffend; vom 11. September 1880. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 27. September 1880. Der Stadtgemeindcrath. Ficker, Brgmstr. Landwirtschaftliche Winter schule in Weißen. Die hiesige landwirthschaftliche Winterschule beginnt am 18. Oktober u. o. ihren Unterricht in einem Unter- uud einem ObercursuS. In den Obereursu» können junge Landwirthe eintreten, die in der hiesigen oder einer anderen Landwirthschafts-Schule den Unter- cursus mit Erfolg besucht haben. In den Untercursus werden junge Leute ausgenommen, die eine gute Volksschulbildung besitzen und etwa 15 Jahr alt sind. Anmeldungen werden bis 16. October von den Unterzeichneten angenommen, jedoch ist es erwünscht, dieselben möglichst bald zu bewirken. Bei der Anmeldung ist das Schulentlassungszeugniß oder das Taufzeugniß vorzulegen. Jede nähere Auskunft, besonders auch Nach weis guter Venstonen, ertheilen auf Wunsch Meiste«, den 10. September 1880 2t. Steiger, Rockstroh, K. S. Oeconomierath. Director. (1. v. 11,772.) Die Jagdnutzung auf den 474 Acker umfassenden jagdbaren Fluren der Jagdgenoffeufchaft Birkenhain mit «oste» soll Sonnabend, den 9. Oktober d. I., Nachmittags 4 Uhr im Gasthause zu Birkenhain auf 6 Jahre, vom 1. September 1881 bis 31. August 1887, im Wege des Meistgebots und mrt Vorbe halt der Auswahl unter den Licitanten verpachtet werden. Pachtbedinqunaen werden vor der Verpachtung bekannt gemacht. Birkenhain, den 21. September 1880. Der